Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ten gesprochen worden ist, als im Allgemeinen, um die Gründe- welche die Deputation angeführt hat, noch in manchen Bezie hungen auseinanderzusetzen, theils in der Hoffnung, daß vielleicht die hohe Staatsregicrung sich um so mehr von den Ansichten der Deputation überzeugen könne, theils auch deshalb, daß auch die hohe erste Kammer vielleicht mehr Rücksicht darauf nehmen werde, als früher der Fall war. Man hat zuvörderst das Staatswohl an die Spitze der Gründe gestellt, welche die Geg ner aufgestellt haben, rind' man hat gesagt, daß sich mit dem Staatswohle die ungeschlossene Zahl der Advocaten nicht ver trage. Allein ich glaube, daß man den Beweis dieses Satzes a priori nicht führen kann; ich glaube ferner, daß man diesen Beweis noch weniger durch die Erfahrung wird führen können, in Beziehung auf das Ausland nicht, eben weil gerade da, wo eine ungeschloffene Zahl der Advocaten eingeführt ist, man die Bemerkung gemacht hat, daß sich eine solche mit dem Staats wohle gar wohl vertragen könne. Es hat zwar allerdings der Herr Staatsminister vorhin geäußert, daß die Zahl der Avoues auch eine geschlossene sei; ich muß mir aber die Bemerkung da gegen erlauben, daß wir jetzt das Verhältniß zwischen Avoues und Advocaten gar nicht vor uns haben, sondern alle Rechtsge schäfte in den Händen der Advocaten sind. Hat man nun im Auslande, wo geschloffene Advocatenzahl besteht, keine Erfah rung gemacht, so kann man auch im Königreiche Sachsen keine Erfahrung gemacht haben, wo dieses Institut noch nicht einge führt ist. Es hat auch noch Niemand den Beweis geführt, daß dasjenige, was im Auslande ohne Nachtheil des Staatswvhls , hat geschehen können, in Sachsen nicht auch anwendbar sei. Man hat sich zwar hierbei auf die Verfassung des Landes bezo gen, auf die Beschränkung mancher andern Gewerbe, und na mentlich was die Gründe betrifft, welche am Landtage von 1836 — 1837 kn Bezug auf die Apotheken vorgebracht worden sind, so hat man gesagt: so wenig als ein Apotheker eine neue Apo theke etabliren könne, so wenig könne auch ein Rechtscandidat eink Advocatur übernehmen, aus dem Grunde, weil auf einer Seite eine geschlossene Zahl der Apotheken, auf der andern Seite eine geschlossene Zahl der Advocatenstellen sei. Allein ich glaube, meine hochgeehrtesten Herren, daß in diesem Beweissatze eigent lich nur eine pstitio priacipii insofern liegt, inwiefern man ge rade mit dem den Beweis führen will, was eben die Deputation aufgehoben zu sehen wünscht. Ich glaube vielmehr, daß sich folgender Schluß rechtfertigen lassen würde: sowenig man einem Apotheker, wenn er die Prüfung bestanden hat, verwehren kann, einer Apotheke als Eigenthümer oder Administrator vorzustehen, eben so wenig kann man einem Nechtscandidaten nach überstande ner Prüfung verwehren, sich der Advocatur zuzuwenden, sobald er Clienten findet. Ucberhaupt würde wohl ein Vergleich zwi schen Apothekern und Apotheken auf der einen Seite, und zwi schen Nechtscandidaten und der Advocatur auf der andern Seite nur dann eine Geltung haben können, wenn die hohe Staats regierung alle und jede Rechtsgeschäfte, sowohl ihrer Zahl als ihrer Beschaffenheit nach, bestimmen und festsetzen könnte, denn dann würde man allenfalls sagen können: wir hak en so und so viel Rechtsgeschäfte, Mithin können wir nur so und so viel Advo caten haben. Ich glaube aber auch, daß die Behauptung der jenigen,welche einer andernAnstcht huldigen, in sich selbst zerfalle, insofern man behauptet hat, daß es im Königreiche Sachsen eine geschlossene Zahl von Advocatenstellen gibt. Wir haben keine Advocatenstellen, meine hochgeehrtesten Herren, wir ha ben keine geschlossene Zahl, es bekümmert sich Niemand darum, ob der Advocatenstand sich vermehrt oder vermindert in einem Jahre, ob er Heuer 1000 oder 2000 Mitglieder beträgt. Man fragt nicht darnach, ob die Advocaten 100 Jahr oder nur 35 Jahr alt werden, was allerdings auf die Zahl der Advocaten großen Einfluß haben würde. Man hat bei dem Landtage 18-M unter Anderm noch gesagt: Kandidaten, der Theologie wären auch nicht besser daran; ich glaube aber, daß dieser Vergleich kaum die Probe aushalten wird. Denn einmal muß ich wich wieder auf das beziehen, was ich rücksichtlich der Apotheker ge sagt habe, und dann ist das Verhältniß überhaupt auch ein ganz anderes. Die Zahl der Rechtsgeschäfte ist unbeschränkt, die geistlichen Stellen sind beschränkt; aber man wird dem Candida- ten der Theologie, wenn er die Prüfung bestanden hat, nicht verwehren, ein geistliches Amt anzunehmen, wenn er eins findet, und doch verwehrt man dem Rechrscandidaten, nach überstande ner Prüfung das Amt eines Advocaten zu übernehmen, wenn er Clienten findet. Sie sehen, meine Herren, daß man mit Vergleichen zwischen Object und Subjcct zu keinem Ziele ge langen wird, sondern daß man nur Subjcct mit Subject und Object mit Object vergleichen müsse. In Beziehung auf die früher gehörte Aeußerung: je mehr Advocaten, desto mehr Pro- cesse, und in Beziehung auf die Furcht vor Ueberfüllung des Ad- vocatenstandes habe ich noch Folgendes zu bemerken. Warum hört man denn hier und da klagen, daß manche Advocaten ihre Geschäfte nicht genug fördern, und daß die Processe nicht schnell genug vorübergehen? Wie kommt cs, daß man oft zu Straf androhungen gegen Advocaten zu Beschleunigung irgend einer Handlung seine Zuflucht nimmt? und wie geht es zu, daß es in Processen so häufige Dilationsgesuche gibt, die in der Regel das Motto an sich tragen: ich habe keine Zeit, ich bin mit andern Geschäften überladen? Nun, meine hochgeehrtesten Herren, wollen Sie durch Beantwortung dieser Frage den Beweis füh ren, daß es zu viel Advocaten gibt? oder nicht vielmehr den, daß mancher Advocat Etwas von seinen Geschäften abgebcn kann? Die Zeiten sind Gott Lob vorbei, wo ein Vater in seinem Testa mente sagen konnte: ich vermache meinem Sohne und Geschäfts nachfolger so und so viel Processe, ich habe mich davon ernährt, und ich hoffe, er wird auch sein Leben damit hinbringen. Noch einen Grund erlaube ich mir aus dem Gcwerbstande anzu führen. Wir haben, namentlich bei dem jetzigen Landtage, hier und da Klagen gehört über den Druck des Gewerb- standes, über schlechte Zeiten. Man hat gesagt: die Ge werbe sind überfüllt, der Markt wird mit Maaren über schwemmt, die vielleicht gar keinen Absatz finden oder nur einen ungünstige«. Nun, wollten wir das, was man auf die Advoca ten anwenhet, konsequent auf die Gewerbe anwenden, so würden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder