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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Gute gehn würde, die jetzt beantragt wird. Diese Erleichterung soll hauptsächlich dem kleinern Grundbesitz, wie es heißt, zu Gute gehn; aber Sie sagen, daß der kleinere Grundbesitz an und sür sich schon in der Regel weit weniger an Grundsteuern zahlen werde, als früher; mithin werden Sie eine Erleichterung da eintreten lassen, wo schon eine vorhanden ist und wo man eigentlich der Noch schon abgeholfm hat; mir sind in den Erbland.n viel Fälle bekannt, wo bei den kleinen Leuten die Grundabgabe von 6 Tha- ler auf 3 und 2 Thaler herab gekommen ist. Ganz hauptsäch lich scheint es darauf abgesehn, eine ganz besondere Belastung der Städte heroorzuheben,uNd diese zu erleichtern. Meine Herren, ich verkenne das gar nicht, daß sich die Städte, namentlich die drei größer», gedrückt fühlen durch die Erhöhung der Stcu.r. Allerdings ist eine größere Belastung vorhanden bei diesen grö ßer» Städten, aber in der Maße doch nicht, als man behauptet hat; dagegen ist factisch eine ^deutende Steuerermäßigung ein getreten bei den kleinern Städten , was sich in der Folge noch mehr zeigen wird. Erlauben Sie, daß ich einige Zahlen ansühre, die vollständig richtig sind. Es haben sonst die Städte gegeben 89755 Thlr. 18 Ngr. 8 Pf. Servislaflen. - Davon trügen Dresden 31,712 Thlr. 24 Ngr. 3 Pf. und Leipzig 8 394 Thlr. 23 Ngr. 6 Pf., beide zusammen 40,107 Thlr. 17 Ngr. 9 Pf-, die übrigen Städte also 49,648 Thlr. 9 Pf. An eigentlicher Grundsteuer trugen sonst die gesammten Städte 212,455 Thlr. 10 Ngr., hiervon Dresden 25,204 Thlr. 3 Ngr. 8 Pf. und Leip, zig 28,676 Thlr. 25 Ngr. 1 Pf., beide zusammen 53,880 Thlr. 28Ngr.9 Pf-, die übrigen Städte 158574Tylr. 11 Ngr.1 Pf. Rechnet man hierzu die Servislasten an 49,648 Thlr. —Ngr. 9 Pf-, so beträgt das, was die übrigen Städte außer Dresden und Leipzig bis jetzt an Grundabgaben gcgebep haben, 208,222 Thlr. 22Ngr.,jetzt geben die gesammten Städte299,736 Thlr. 29 Ngr. 2 Pf., davon Dresden und Leipzig 156,854Thlr. — Ng'-. 8 Pf., es bleibt also sür die übrigen Städte nur 142,648 Khlr.28 Ngr. 4 Pf. zu decken übrig. Stellen Sie nun einen Vergleich des Jetzt mit der Zukunft an, so werden Sie finden, daß ohne Berücksichti gung der Servielast die kleinern Städte gegen früher 15,691 Thlr. 12 Ngr. 7 Pf. weniger geben, und rechnen Sie der früher» Be lastung die Servislasten hinzu, so beträgt die Erleichterung eine Summe von 65,339 Thlr. 13 Ngr. 6 Pst; wenn Sie aber auch Drei den und Leipzig hineinrechnen, so werden doch immer noch 2,473 Thlr. 29 Ngr. 6 Pf. von den Städte» weniger geg ben werden, als jetzt. Ich führe das blos an, meine Herren, um Ih nen zu beweisen, daß man von einer Prägravation im Allgemeinen gar nicht sprechen kann, und wenn sich nach Obigem herausstellt, daß die kleinern Städte wirklich weniger geben, so würde sich die U berlastung und Erhöhung gegen das frühere Budjet jeden falls nur auf die Städte Dresden und Leipzig beziehen. Im Uebr'gen bemerke ich, daß Chemnitz allerdings auch mehr geben wird, als f üher, und daß hier ledigl ch yon erbländischen Siädien die Rede ist, da die Steuerverhältnisse der Oberlausitz hierbei nicht in Berechnung kommen können. Nun, meine Herren, ist das Buch darüber ja noch gar nicht geschlossen, und cs ist möglich, daß die eine oder andere dieser Städte zu hoch abg-schätzt sei, so viel ist aber gewiß, daß man augenblicklich und im Allgemeinen von einer Ueberlastung der Srärte nicht sprechen kann. Niemand wird weniger als ich sich g'gen einen Steuererlaß erklären, so bald er nur irgend zulässig ist ; allein in diesem Augenblicke scheint er mir wirklich nicht rathsam und nicht praktisch zu sein. Wir können nicht übersehen, wie viel wir U bersicht bei der Staats kasse erlange» werden. Verdenken können Sie dem Finanzmi- n'sterio diese Vorsicht nicht, ebenso wenig wie dem Privatmann, daß er seine Berechnung nicht ohne, den Wirth macht. Ich glaube nicht, daß man bei den jetzt dringenden Bedürfnissen der Staatscasse für die Eisenbahnen von einem Erlaß sprechen kann, wo cs zur Evidenz erwiesen ist, daß nicht mehr an Grundsteuer erhoben wird, als früher, und daß die Klagen allerdings nur von denen geführt werden, die höber abgeschatzt sind, und demnach mehr an Steuer» geben, als früher, diejenigm klagen nicht, die be deutend weniger geben. Die Berechnung deS Herrn Abgeord neten wegen der Gewerbesteuer will ich dahingestellt sein lassen, sie scheint mit dem Budjet nicht überein zu kommen. Ich muß mir aber erlauben, noch auf einen Punkt überzugehen, den der Herr Referent in seinem Berichte ausgenommen hat. Er sagt zuvörderst: „Endlich dürste wohl zu erwägen sein, daß die Höhe dcs Grundsteuerausschreibens von Neun Pfennigen gerade der Höhe der Entschädigung für die Steucrbefreilen entspricht, mit hin Letztere zwar nach vollen Neun Pfer.n'gen entschädigt, gleich wohl aber von ihnen nur Acht Pfennige zur Staatscasse gesteuert werden würden, was bei einem Ritterguts von 4000 Thlr. Er trag oder 12,000 Steuereinheiten für dieses ssnen Gewinn von jährlich 40 Thlr. betragt." I h muß nur bemerken, daß nicht entschädigt wird nach dem wirklichen Betrag der Steuer, son dern daß d'e Entschädigung nur nach dem zwanzigfachen Betrage capitalisirt wird; folglich ist das Rechnungöcxemp.l falsch, daß immer noch ein Gewinn übrig bleiben solle. Referent Abg. Klinger: Ein Gewinn würde insofern allerdings vorhanden sein, als derjenige Rittergutsbesitz r, wel- chcr künftig einen Lhaler Grundsteuer wrn'ger zahlt, als er nach neun Pfennigen zu zahlen haben würde, diesen Thaler mit dem zwanzigfachen Betrage, also mit 20 Thalern in Capital, aus der Staatscasse vergütet bekommen hat. Wer 20 Tha'er erhalt, um davon einen Thaler jährliche Zinsen abzuer trichten, zahlt aber diesen Thaler nicht, der muß freilich gewinnen. Die Ur sache, warum die erste Deputasson sich veranlaßt ge'eh'n hat, die sen Grund mit auszustellen, liegt darin, daß die zweite Deputa tion bei d.r Vereinigung mit der ersten gerade auf d'esen Um stand selbst aufmerksam g-macht hat. Sie hat darauf auf merksam gemacht, daß das Gleichgewicht, welch s bei den Steuerbefrss.en zwischen dem Empfangen und Zahlen ent stehen würde, jedenfalls auch bei dieser F- age in Be ücksichti- gung gezogen werden müsse, und es scheint allerdings von eini ger Bedeutung zu sein; denn rechnet man bei 9 Pfennigen pro Einheit nur übrrhaupt 180,000 Thallr als diejenige Summe, welche von den Slru'rbefrnten künftig entrichtet w rdcn müsse, rechnet man davon 50,000 Kbaler als ze't engen Donativgel- dwbeürag ab, so würden noch 130,000Thalerverbleiben, welche
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