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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Abg. Tzschucke gestellt hat, wenigstens ein formelles Bedenken entgegmsteht; denn es ist doch nicht gewiß, daß ein Ueberschuß da sein werde, es ist nur Vcrmuthung, es ist wahrscheinlich, aber es wäre allerdings auch möglich, daß, wenn wir nur 8 Pfennige bewilligten, ein Deficit einträte. Ich glaube daher, daß es mehr im allseitigen Interesse sein würde, wenn wir zwar die hohe Staatsregierung ermächtigten, 9 Pfennige zu erheben, zu gleicher Zeit aber auch dazu, wenn dieUeberfchüsse sich so zeigen, daß der neunte Pfennig übertragen werden kann, alsdann nur 8 Pfennige zu nehmen. Die hohe Staatsregierung wird zu Ende des Jahres 1844, wenn der letzte Termin dieses Jahres ausgeschrieben wird, hierüber ganz im Klaren sein, und sie wird dann übersehen können, ob sie, ohne einen Defect befürchten zu müssen, diesen Erlaß bewilligen kann. Ich erlaube mir daher, einen Antrag dahin zu stellen: „die hohe Staatsregie rung zu ermächtigen, für den zu erwartenden Fall, daß die Ueberschüsse der laufenden Finanz periode es gestatten, die Grundsteuer nur nach acht Pfennigen für die Steuereinheit zu erhe ben." — Findet mein Vorschlag Annahme in der Kammer, wie ich hoffe, und erklärt sich, wie ich dringend wünsche, die hohe Staatsregierung damit einverstanden, so wird wenigstens der Nutzen auf jeden Fall daraus hervorgehen, daß die Steuerpflich tigen, die sich durch die neue Grundsteuer verletzt fühlen, einiger maßen beruhigt werden, und man wird unter allen Umständen der geehrten Kammer und der hohen Staatsregierung die Ge rechtigkeit widerfahren lassen, daß sie versucht haben, eine harte Bedrückung der Steuerpflichtigen zu mindern. Die Erleichte rung wird übrigens allen Claffen der Staatsbürger in gleicher Weise zu Gute kommen, und ich kann mir daher auch nicht den ken, daß mein Antrag in derKammer nicht allgemeine Annahme finden sollte. Ich bitte den Herrn Präsidenten, denselben zur Unterstützung zu bringen. Präsident 0. Haase: Es schließt sich der Antrag des Abg. Brockhaus an das Drputationsgutachten an, nämlich nachdem die Deputation anrathet, die Kammer wolle die Bewilligung von 9 Pfennigen an Grundsteuer von jeder Steuereinheit auf jedes der Jahre 1844 und 1845 aussprechen, so wird noch bean tragt, folgende Erklärung hinzuzufügen: „jedoch hierbei die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, für den zu erwartenden Fall, daß die Ueberschüsse der laufenden Finanzperiode es gestatten, die Grundsteuer nur nach acht Pfennigen für die Steuereinheit zu erheben." Ich frage: ob dieser Antrag unterstützt wird? — Wird hinlänglich unterstützt. Abg. v. Zezschwitz: Die Analogie, daß die Entschädi gung der Steuerbcfceiten nach 9 Pfennigen erfolgt ist, könnte mich nicht bestimmen, jetzt für die Bewilligung von 9 Pfenni gen von jeder Steuereinheit zu stimmen. Es ist schon bemerkt worden, daß die fragliche Entschädigung nicht m't25, sondern nur mit 20 Procent zu Capital erhoben worden ist; cs ist auch bemerkt worven, daß diese Entschädigung auf einem festen Ab kommen beruht, wobei eine Mittelzahl angenommen worden ist, mithin darauf nicht zurückzukommen ist. Die neue Grundsteuer ist nicht so eingerichtet, daß festgesetzt worden wäre, es werden so und soviel Lhaler von einem Grundstücke jährlich erhoben; sondern es haften so und so viel Steuereinheiten auf einem Grund stücke, und die auf die Steuereinheit zu legenden Pfennige kön nen nach Maßgabe der Umstände erhöht und ermäßigt werden. Wenn ich jetzt für die Bewill'gung von 9 Pfennigen von jeder Steuereinheit für die Jahre 1844 und 1845 stimme, so geschieht es aus der Ueberzeugung, daß , wenn wir das Eisenbahnsystem für unser Vaterland zu rechter Zeit ins Leben rufen wollen, dazu besondere Opfer nöthig sind. Ich halte auch dafür, daß die Summen, welche zu den Eisenbahnen verwendet werden, nicht als verloren anzusehen sind, sondern daß vorauszusetzen ist, daß diese Verwendungen erhebliche Zinsen tragen werden, und daß es ein Act der Gerechtigkeit sein werde, wenn man jetzt aus die sem Grund auf die Steuereinheit 9 Pfenn'ge legt sodann eine Ermäßigung der Steuern eintreten zu lassen. Wenn der An trag des geehrten Abg. Brockhaus dahin geht: „die hoheStaats- tegierung zu ermächtigen, für den zu erwartenden Fall, daß die Ueberschüsse der laufenden Finanzperiode es gestatten, die Grund steuer nur nach 8 Pfennigen für die Steuereinheit zu erheben", so kann ich diesem Anträge nicht entgegentreten, denn ich bin von der Gewissenhaftigkeit der hohen Staatsregierung überzeugt, daß, wenn es ohne Deficit möglich ist, sie schon in der gegenwärtigen Finanzperiode eine Ermäßigung eintreten lassen werde. Ich weiß zwar nicht, ob es in dieser Finanzperiode möglich sein wird, einen Erlaß emtreteü zu lassen, aber ich kann doch dem Anträge des geehrten Abg. Brockhaus nicht entg^gentreten, da er nichts Unmögliches verlangt, sondern die Umstände berücksichtigt wis sen will. Abg. Georgi (aus Mylau): Als ich mir das Wort erbat, hatte ich die Absicht, mich über den Antrag des Abg. Tzlchucke auszusprechen und gegen denselben zu erklären aus dem Grunde, weil es doch nicht möglich ist, daß die Ständeversammlung ein Deficit im Budjet ausspreche, wie es nach dem Anträge des ge ehrten Abgeordneten unzweifelhaft der Fall sein würde. Es ist mir nicht möglich gewesen, in der Schnelligkeit den Zahlen zu folgen, welche der Abgeordnete ausgesprochen hat, aber daß sie nicht vollständig auf Richtigkeit beruhen, das glaube ich auf das Bestimmteste versichern zu können aus der Berechnung, die über das Zahlenwcrk der laufenden Finanzperiode in der zweiten De putation angestellt worden ist. Es beträgt das Ausgabebujet für 18I ß 16 999,125 Thlr. 12 Ngr. 6 Pf. Hierzu erhöheter Landtagsaufwand 75 000 Thlr.; dagegen ab 160,000 Lhlr., die für das Jahr 1843 zu Entschädigung der Realbefreiten nicht gebraucht werden, so bleibt eine Summe von 16914,125 Thlr. 12 Ngr. 6 Pf. für die ganze Finanzperiode. Die sämmtliche Einnahme mit Berechnung der Grundsteuer zu 9 Pfennigen auf die Steuereinheit ergibt nach Berechnung der Deputation eine Summe von 16,932501 Lhlr. 9 Ngr. 5 Pf., mithin stellt sich ein Ueberschuß auf die ganze Finanzperiode von 18 375 Lhlr. 26 Ngr. 9 Pf. heraus. Wenn in der Dcputatiensvorlage die ser Ueberschuß .auf 74,375 Lhlr. 26 Ngr. 9 Pf. berechnet wor-
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