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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Schätze zu sammeln, so.ndern die Verwaltung muß einzig darnach streben, die Nation zu be reichern, denn einige Millionen im Staatsschätze werden das Vaterland nicht retten in Zeltender Noch und Gefahr, sondern die gssammte Station, die dann eintritt mit Gut und Blut, und wichtig ist es dann, daß in einer solchen Zeit das Gut und Blut der Nation gesund und kräftig ist, d. h., daß sie eintreten kann mit einem gesunden Geist und Körper und mit einem starken Vermögen, gesammelt in den segensreichen Zeiten des Friedens. Das ist meine Ansicht, und ich kann nicht glauben, daß, wenn es das Staatswohlwahrhaft erheischt, es einen Übeln Eindruck im Lande machen würde, mehr Steuern zu geben. Die Erfah rung in allen konstitutionellen Staaten spricht für mich, überall in constitutionellen Staaten, wo für die Nation Millionen ge braucht wurden, sind sie ohne Widerrede gegeben worden, wenn es das Wohl der Nation erheischte. — Diesen Übeln Eindruck fürchte ich daher nicht, wohl aber den, wenn immer mehr ge währt wird, als das Staatswohl für die Gegenwart erheischt. Abg. v- Thiel au: Der geehrte Abgeordnete, der soeben sprach, hat die Ansichten des Abg. Georgi angegriffen, welcher die Ansichten ausgesprochen, die dieFinanzdeputation aufgestellt hat, und ich muß mir erlauben, Einiges zu dessen Entgegnung anzu führen. Der Abgeordnete meint, es sei nicht so schwer, die Steuern zu erhöhen, weil wir in einem constitutionellen Staate leben. Nun, meine Herren, was geht heute vor? Wir verhan deln in diesem Augenblicke über eine Erhöhung der Grundsteuer (nämlich nach der Meinung Einiger), und wie es scheint, ist die Ansicht des Herrn Abgeordneten nicht für diese sogenannte Er höhung, sondern er will sie niedriger stellen, als die Budjetauf- stellung factisch gestattet. Das beweist, glaube ich, daß es nicht so leicht ist, die Steuern aufzuziehen, wenn sie einmal erlassen worden sind. Meine Herren, Keiner von uns, auch der geehrte Abgeordnete nicht, würde sich gegen das vorgeschlagene Grund steuerausschreiben erklären, wenn wir noch die Grundsteuern von 1833 hätten; im Gegentheil, Jedermann würde die Wohlthat preisen, daß soviel weniger ausgeschrieben werden sollten, denn wir werden immer noch factisch 550,000 Thaler weniger an Grund steuern geben, als 1833. Der Abgeordnete meint, es läge in einem constitutionellen Staate die Rechnung des Bedürfnisses und der vorhandenen Mittel klar vor Augen, und es würde Jeder gern mehr Bewilligungen machen, wenn das Bedürfnis! vorhan den. Nun, meine Herren, die Rechnung liegt uns eben jetzt klar vor Augen, das Bedürfniß ist vorhanden, denn wir können uns nicht täuschen, daß der Staat das Geld braucht, was ausge schrieben wird, daß er es zur Wohlfahrt des Landes braucht, und dennoch will der Abgeordnete die Grundsteuern erniedrigen, die factisch nicht höher sein werden für die früheren Steuerpflichtigen im Allgemeinen, als sie jetzt sind. Ich bin aber keineswegs der Ansicht, daß es in einem gut geordneten Staatshaushalte zweck mäßig und dem Steuerpflichtigen angenehmer sei, heute 8 Pfennige und morgen 9 Pfennige und übermorgen 10 Pfennige zahlen zu müssen. Jeder wünscht sich einurU.-verschlag machen zu können, was er wohl zu geben habe. Ich bekenne mich zu diesem n. 118. Grundsätze und huldige nicht der Meinung, daß es zweckmäßig sei, heute zu erlassen und morgen wieder aufzuziehen. Was übrigens die Bewilligung in andern constitutionellen Staaten be trifft, so muß ich bemerken, daß keine Staatsregierung in andern constitutionellen Staaten so offenherzig die Facta dargelegt hat, als unsre hohe Staatsregierung. Gehen Sie nur hin, in welche andere Staaten Sie wollen, so werden Sie bald finden, ob die Cassenüberschüsse auf die Wohlfahrt des Landes so verwendet worden sind, als bei uns, und ob jede Verwendung, wie bei uns, nur mit Genehmigung der Stände erfolgt. Ich muß daher glauben, daß die Ansichten, welche der Abg. Georgi im Namen der Finanzdeputation ausgesprochen hat, die richtigen seien. Ich werde, wenn die hohe Staatsregierung kein Bedenken hat, auf den Antrag des Abg. Brockhaus einzugehen, ihm nicht entgegen sein, daß, wenn es sich ausweist, daß das Bedürfniß gedeckt ist, ein Termin an der Grundsteuer erlassen werden möge. Sobald die hohe Staatsregierung glaubt, daß dies geschehen kann, würde ich mich als Abgeordneter des Landes nicht dagegen auflehnen. Abg. Georgi (aus Mylau): Das Meiste hat der Abg. v. Thielau auf die Rede des Abg. v. Gablenz crwiedert, was ich sagen wollte. Wenn es sich darum handelte, eine höhere Grund steuer auszuschreiben, als zeither, so würde ich dagegen sein; es handelt sich aber lediglich darum, ob man eine Steuerer mäßigung eintreten lassen will und ob man diese Steuer ermäßigung dem Grundbesitze allein wolle zu Gute gehen lassen, indem man das entstehende Deficit durch die Cassenüber- schüffe deckt, die keineswegs aus den Grundsteuern hervorgegangen sind. An der Grundsteuer ist fort und fort erlassen worden, der Ueberschuß in der Staatseinnahme hat sich aus den Regalien, Domainen und indirekten Abgaben gebildet, und wenn wir auf die Cassenüberschüsse hm lediglich einen Erlaß an der Grundsteuer aussprechen wollen, so scheint es mir doch, als wenn dabei nicht ganz gerecht verfahren würde. Auf eine Aeußerung des Abg. Lzschucke erlaube ich mir zu entgegnen, daß wir in dieser Finanz periode einen Erlaß an der Grundsteuer allerdings ausgesprochen haben, indem der Erlaß von einem Drittel an den Cavalcriever- pflegungsgeldern für 1843 noch fortdauert. Ich habe mich aber keineswegs gegen den Antrag des Abg. Brockhaus ausgesprochen, und würde dafür stimmen, für den Fall, daß nach den Cassenver- hältniffen eine Steuerermäßigung im Allgemeinen eintreten könnte. Abg. v. Gablenz: Zur Widerlegung. — Wenn von dem Abg. v. Thielau bemerkt wurde, daß ich in Bezug auf die Ver wendung der Cassenüberschüsse mich mißfällig geäußert, so habe ich nicht sagen wollen, daß in Sachsen dieCassenüberschüsse nicht sorgfältig verwendet würden, sondern nur, daß ich im Allgemei nen nicht für das System der Cassenüberschüsse bin, und wenn der geehrte Abgeordnete einen andern Staat für seine Behaup tung anführte, so acceplire ich dieses Beispiel; cs spricht dasselbe aber ganz für mich; denn dort macht man den Ständen das Recht der Verwendung streitig, man verwendet sic zu ganz par tikularen Zwecken, und wer steht uns denn dafür, daß wir fort und fort eben die Persönlichkeit an der Verwaltung haben wer- 2
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