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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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den, die wir jetzt haben, der wir alle vertrauen! Aber eben weil dies nicht ewig sein kann, so ist es hochwichtig, daß man an dem Systeme dieser Cassenüberschüsse nicht festhält, sondern ihm ent gegenhält. Wenn weiter der geehrte Abg. v. Thielau mich auf merksam machte und sagte: ich würde gewiß in Betreff der Grundsteuer für eine Verminderung nicht stimmen, wenn ich an die Grundsteuer von 1833 zurückdächte, wonach seitdem 55,000 Thaler weniger erhoben würden, so muß ich den geehrten Abge ordneten darauf aufmerksam machen, daß, wenn er hier von Steuererlaß spricht, es doch andere Gelegenheiten gegeben hat, wo er sehr viel von der Vermehrung des Ausgabebudjets gespro chen hat, nun kann aber eine Vermehrung der Ausgabe nicht stattft'nden, wenn nicht auf der andern Seite eine Vermehrung der Einnahme stattsindet, das ist gewiß; woher kommt nun diese Einnahme? von den Steuern; nun heißt es zwar von den indi rekten Steuern, dieses gebe ich zu, aber sind etwa die Grund steuerpflichtigen von den indirecten Steuern frei? ich wüßte kein Gesetz, was dieses bestimmte! Wenn ich von der Verschieden heit der Voranschläge in Bezug auf das Budjet gesprochen ha ben soll, so habe ich jetzt nur davon gesprochen, indem ich gesagt, daß in konstitutionellen Staaten, wo das Budjet klar vor Aller Augen liege, man sich zu keiner Zeit weigern werde, Steuern zu ge ben, wenn es das Staatswohl wirklich erheische. Wenn weiter vom Abg. Georgi gesagt wurde, es handle sich ja nicht um Steuererhöhung, sondern um Steuerermäßigung, so kann ich das nicht gelten lassen; es handelt sich um Steuerveränderung, und wenn auch da eine Ermäßigung eintreten wird, so fin det dies durchgehends nicht statt und die Steuererhöhung wird manchmal sehr hoch sein; ja wenn wir selbst für 8 Pfennige stimmen, so erhöhen wir die Steuer mancher Individuen sehr bedeutend. Was weiter von derBildung der Cassenüberschüsse gesagt wurde, daß diese ganz vorzugsweise aus den Regalien, der besseren Verwaltung des Staatsvermögens, aus den indirecten Steuern Herkommen, so gebe ich dieses zu; aber warum kommen sie daher? weil ein Voranschlag über die Einnahme und Aus gabe des Staats für die nächste Finanzperiode gemacht wird. Bei diesen Positionen entbehrt man der ganz sichern Basis, und es wird leicht stattfinden, daß man in dem Voranschläge bei der Einnahme weniger veranschlagt, und bei der Ausgabe mehr, als man braucht. Ist nun der Voranschlag der, Einnahme zu ge ring gewesen, so werden bei indirecten Steuern Ueberschüffe statt finden; ingleichen hat man die Ausgaben höher gestellt, so bleibt übrig. Bei der Grundsteuer aber kann ein Ueberschuß der Art nicht stattfinden, weil die Grundsteuer einen festen Fuß hat, dem nach ist und bleibt die Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Voran schlags der eigentliche Quell der sich bildenden Ueberschüffe. Abg. v. Thielau: DerAbg.v.Gablenzsprichtimmervon Cassenüberschüssen, weist aber nicht nach, daß sie nach dem Bud jet vorhanden sind. Wenn man Erlaß verlangt, muß man die Einnahme mit der Ausgabe vergleichen. Daß sich Cassenüber schüsse Herausstellen können und werden, wollen wir hoffen, und eine Finanzverwaltung, die bei Aufstellung des Budjets auf gar keine Ueberschüffe gerechnet, wäre eine schlechte Verwaltung. Ich bin kein Freund der Cassenüberschüsse, wie wir sie bis jetzt gehabt haben, das heißt, wenn sich in Zukunft zeigen sollte, daß die in directen Abgaben fortwährend gleich höhe Ueberschüsse liefern, so würde man ein anderes Einnahmebudjet aufstellen können. Aber die zweite Deputation hat bereits erklärt, daß die Ueberschüsse bei den indirecten Abgaben nicht mehr in gleicher Höhe stattfinden können und werden, weil sie schon nach dem Ergebnisse der letzten Jahre veranschlagt sind. Man vergleiche nur das Budjet, und sehe die Etats der indirecten Abgaben früher und jetzt, so kann man sich davon überzeugen. Wenn ich mir erlaubt habe, die Kammer aufmerksam zu machen, wie das Budjet sich erhöht, so ist daraus keineswegs der Schluß zu ziehen, daß ich für Ermä ßigung der Steuer stimmen solle, weil ich eben keinen Ueberschuß sehe. Als Mitglied der Finanzdeputation habe ich die Kammer aufmerksam gemacht, wie das Budjet gestiegen ist, und daß wir künftig jedenfalls mehr, als jetzt, ausschreiben müssen, wenn es im Durchschnitt mit der Steigerung des Budjets so fort geht. Ich habe dies nicht unterlassen können, und glaube, daß es in der Pflicht jedes Mitgliedes der Finanzdeputation liegt, dies zu thun, wenn es die Ueberzeugung hat, daß es der Fall sei. Ich habe dem Abgeordneten keineswegs vorgeworfen, daß er gesagt habe, es liege eine Unklarheit des Budjets vor. Ich habe nur erwiedert, daß die Rechnungen klar vorliegen und aus dem Ver gleich des Einnahmebudjets mit dem Ausgabebudjet sich ergebe, daß keine Ueberschüsse vorhanden wären; daß aber der Abgeord nete dennoch diese Berechnung nicht klar genug finde, um selbst das zu bewilligen, was nothwendig ist. Ich glaube allerdings auch, daß Ueberschüsse aus nichts Anderem entstehen können, als aus den Steuern, wenn nicht andere Hülfsmittel des Staats vor handen sind. Der Abg. Georgi hat aber bereits bemerkt, daß die Verwaltung der Regalien mehr abgeworfen habe,als früher, und erwähnt, daß die Ueberschüsse hauptsächlich aus den indirecten Abgaben entstanden sind, und ich habe bemerkt, daß seitdem Jahre 1833 aus dem letzten Budjet 880,000 Thlr. weniger an Grundsteuer erboben worden sind, und in diesem Augenblick im mer noch 550,000 Thlr. an Grundsteuer weniger erhoben wer den, als 1833, und fordere den Abgeordneten auf, mich zu wi derlegen. (Abg. v. Gablenz bittet ums Wort zur Widerlegung.) Präsident v. Haase: Der geehrte Abg. v. Gablenz hat be reits dreimal über diesen Gegenstand gesprochen, und ich habe daher die Kammer zu fragen: ob sie dem Abg. v. Gablenz hier über annoch das Wort gestatten will? — Es wird gestattet. Abg. v. Gablenz: Ich wollte nur eine einzigeBemerknng machen und einen Jrrthum berichtigen. Wenn der geehrte Abg. v. Thielau nämlich meint, wer gegen das Deputationsgutachten sich erkläre, stimme gleichsam für ein Deficit in der Staatscasse, so ist dies nicht der Fall; denn wer sich gegen die Deputation und für den Antrag des Abg. Brockhaus erklärt, der will ja nur dann Ermäßigung, wenn sich Ueberschüsse Herausstellen — also Deficit wird nicht. Abg. v. d. Planitz: Ich entsage dem Wort.
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