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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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als vor 2, 3 Finanzpcrioden, so wird cs doppelte Pflicht der Regierung sein, einen hohem Reservefonds zu bilden. Ich muß in diesem Bezüge an die Verhandlung mit den Standen am Landtage 1831 erinnern, als die Verfassungsurkunde vereinbart wurde. Die Negierung hakte im Entwürfe zu der Verfassungs urkunde sich dahin ausgesprochen, und sie wollte eine solche Be stimmung in die Verfassungsurkunde selbst ausgenommen sehen, daß der Reservefonds von sämmilichen Einnahmen 5 Procent be tragen müsse. Die Stände äußerten sich damals und zwar in der Schrift vom 19. Juli 1831 dahin: ihnen schiene dieser Satz zu hoch, man könnte es überhaupt auch der dicsfallsigen Verei nigung der Regierung mit der künftigen Ständeversammlung überlassen. Dafür sprachen sie sich aber bestimmt aus und sie stellten in die aufgestellte Uebersicht die Summe mit hinein, daß der Reservefonds wenigstens 100,000 Lhlr. betragen sollte. Unser Budjet enthält aber nur 50,000 Lhlr. Es wird sich die geehrte Kammer überzeugen, daß dasBudjet,freilich mit gchörigerVorsicht, der Wirklichkeit sehr nahe kommt, daß die Regierung allerdings, eben weil sie mit Vorsicht verfahren hat, die Hoffnung hat, es werde kein Deficit entstehen, ja, daß sie wohl hofft, es werden Ucber- schüsse entstehen. Sie glaubt aber, daß dcmungeachtet in dieser Erwartung kein Grund vorhanden sein möchte, jetzt schon eine definitive Beschlußfassung auf Verminderung der vorgeschlage nen Grundsteuer eintrcten zu lassen. Ich gehe aber noch auf die Gründe über, welche sonst noch dafür anzuführen sein möch ten , sich jetzt über diesen Gegenstand nicht in der von vielen Sei ten gewünschten Maße zu entscheiden. Wenn wir die Grund steuer von 9 auf 8 Pfennige pro Einheit herabsetzen, so stellt sich das Resultat heraus, daß die Wortheile, welche durch Zuzie hung der Steuerbefreiten entstehen, lediglich dem Grundbesitze zu Gute gehen. Denn wie der Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer nachweist, so betrug die Grundsteuer nebst denjenigen 45,000 bis 50,000 Lhalern, welche sich in der Ge werbsteuer von Grundstücken befinden und vom Grundbesitze zu entrichten waren, überhaupt 1,267,000 Lhaler; 8 Pfennige pro Einheit gibt 1,288,000 Lhaler. Es würde also das eben Behauptete ganz vollständig daraus hervorgehen. Es scheint aber auch ein zweiter Grund noch vorhanden zu sein, welcher es rath- sam macht, sich jetzt hierüber nicht definitiv zu entschließen, näm lich die Frage: ob und inwieweit die von der Gewerbsteuer Be troffenen wohl in richtigem Verhältnisse zu den Grundsteuer pflichtigen angezogcn werden? Die geehrte Kammer wird sich erinnern, daß die Regierung ihr darüber zwar kein Gesetz, aber 25 verschiedene Hauptpunkte zur Erklärung vorgelegt hat. Man hat sich darauf nicht erklärt, sondern nur einige dringendeheraus genommen, und ist darüber einig geworden, daß eine Zwischen deputation niedergesetzt werde, um sich mit der Regierung über ein zu der künftigen Ständeversammlung zu erlassendes Gesetz zu berathen. Die Frage ist noch offen, und sie muß künftig Hand in Hand gehen mit der Frage wegen Feststellung der Grundsteuer. Es wird also, wie mir scheint, nur die nächste Versammlung der Stande wieder Veranlassung haben, diesen Gegenstand näher zu erörtern und in Berathung zu ziehen, ob es möglich ist, die gewünschte Herabsetzung der Grundsteuer eintre ten zu lassen. Dazu wird sich aber sogleich nach Eröffnung des nächsten Landtags Gelegenheit darbieten, und da die Regierung ohnehin die Absicht hat, zu dem nächsten Landtage, wie in einem frühem an die Ständeversammlung ergangenen Decrete ausge sprochen worden ist, die Stände etwas früher einzuberufen, als bisher üblich war, so wird noch hinreichende Zeit vorhanden sein, sich namentlich auch mit Hinblick auf die jetzige Finanzperiode zu äußern. Es wird dies um so thunlicher sein, als dann bei Er öffnung des Landtags auch der Bericht Ihrer Deputation über die Gewerb - und Persvnalsteuer vorliegen und zur Berathung kommen wird. Die Regierung wünscht Nichts mehr, als daß es möglich sein könne, bei der Grundsteuer von 9 auf 8 Pfennige pro Einheit zurückzugehen, und sie wird dazu sehr gern die Hand bieten, wenn sich übersehen läßt, daß dann Ueberschüsse in der Staatsverwaltung entstanden sind, und daß auf diese Ueberschüsse nachhaltig zu rechnen ist. Sie wird aber auch noch einen andern Weg haben, um diesen Zweck zu erreichen; denn es wird viel leicht, wenn es das Bedürfniß erfordern sollte, unbedenklich sein, dann die Schlachtsteuer von demkleinern Viehe wieder auf zuziehen, oder sonst manche Anträge zu beschließen, die ohne Be lastung der Steuerpflichtigen doch ein Mehrcinkommen sichern. Der Vorschlag des Ministern geht daherschließlich dahin: „Daßdiege- ehrte Kammer, wie die Deputation cs beantragt, die 9 Pfennige pro Einheit bewillige und in das Budjet aufneh me, daß,aber der Antrag an die Regierung zu rich ten sein möchte, sogleich bei Eröffnung des nächsten Landtags der geehrten Kammer darübev Mitthei lung zu machen, ob sie glaube, daß mitRücksickt auf die erlangten Ueberschüsse und die künftigen Finanzverhältnisse ein Erlaß an der Grundsteuer in Verb in düng mit der Gewerbsteuer dann noch aus gesprochen werden könne." Ich mache nämlich darauf aufmerksam, daß öie nächste Versammlung der Stände doch in jedem Falle vor der Zeit erfolgen wird, wo der letzte Grundsteuer termin für das Jahr 1845 noch nicht eingezahlt ist, ebenso wahr scheinlich zu der Zeit, wo ein gleicher Fall in Bezug auf die Ge werb- und Personalsteuer noch nicht eingetreten ist. Ich glaube, aus dieser Auseinandersetzung wird sich die geehrte Kammer we nigstens überzeugen, daß das Ministerium weit entfernt ist, Vor schläge darauf zu richten, Abgaben zu erheben, um erhebliche Ueberschüsse zu erzielen; daß man aber mit Recht von dem Mi- nisteriv auch verlangen und cs dafür verantwortlich machen kann, nicht Vorschläge zu machen, deren Unhaltbarkeit sich in Folge der Zeit ergeben wird. Ich will auf andere Staaten nicht Bezug nehmen, nur ein Beispiel will ich anführen, daß ein Ministerium in einem großen Staate, um vielleicht den Anträgen seiner Par tei nachzugeben, die jährlichen Staatsabgaben sehr bedeutend — nach und nach ungefähr um 6 bis 7 Millionen — verminderte, und daß sich ein anderes Ministerium dann genöthigt sah, eine drückende Vermögenssteuer auszuschreiben. Ich wünschte nicht, daß wir je dazu kämen, zu einer ähnlichen Maßregel unsere Zu flucht zu nehmen. Ich glaube, daß die geehrte Kammer auf
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