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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Schumann, St ockmann, Kleeberg, Häntzschel, Mehlt, Georgi (aus Mylau), Wieland und Präsident v. Haast. Mit Nein antworten: die Abgg.Poppe, Tzscbucke, Brockhaus, v. Gablenz, Müller (aus Chemnitz), v. d. Beek, Erchenbrecher, Siegert, Der Deputationsbericht sagt: Durch allerhöchstes Decket vom 9. Februar gelangte an die Ständeversammlung, und zwar zuerst an die zweite Kammer, Gesetzentwurf, die Ausführung der Bestimmung in §. 3 des ersten Lheils der Ordonnanz vom 7. December 1837 betreffend, und wurde in der 33. öffentlichen Sitzung an die erste Deputation zur Borberathung überwiesen. Obwohl in einem allerhöchsten Decrete vom 29. Mai, Landt.-Acten, I. Abth. 2. Bd. S. 451, Durch diese Abstimmung sind nunmehr die Anträge der Abgg. Lzschucke und Brockhaus abgelehnt. Präsident 0. Haase: Ich habe nun noch die Frage an die Kammer zu richten: ob dieselbe mit dem Vorschläge des Abg. v. Lhielau in Betreff der Abtastung der Schrift einverstanden sei? — Einstimmig Za. Präsident v. Haase: Wir gehen nun über auf den zwei ten Gegenstand unsrer Tagesordnung, nämlich zur Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetzentwurf wegen Ausführung der Bestimmung in §.3 des ersten Lheils der Ordon nanz vom 1. December 1837 betreffend. Referent Viccpräsident Eisenstuck: Das allerhöchste Decret lautet: Zu Erledigung der Bestimmung kn §. 3 des ersten Lheils der Ordonnanz vom 7. September 1837 und des in der ständischen Schrift auf den Gesetzentwurf über den ersten Lheil der Ordon nanz vom 28. November 1837 enthaltenen, in dem Landtags abschiede vom 3. December desselben Jahres genehmigten An trags lassen Se- Königliche Majestät den getreuen Stan den in der Beilage ein Gesetz über Aufbringung der Naturalleistungen für das königlich sächsische Militair nebst dazu gehörigen Erläuterungen und Gründen im Entwürfe zugehen und sehen der Erklärung darauf in Huld und Gnaden entgegen, womit Allerhöchst-Sie den getreuen Ständen wohl bcigethan verbleiben. Dresden, den 9. Februar 1843. Friedrich August. Gustav v. Nostitz-Wallwitz. Gesetzentwurf, die Ausführung der Bestimmung in §. 3 des ersten Lheils der Ordonnanz vom 7. December 1837 betreffend. Wir, Friedrich Augnst, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. finden Uns bewogen, mit der Einführung eines neuen Grund steuersystems auch die Bestimmungen in §. 3 des ersten Lheils der Ordonnanz vom 7. December 1837 zur Ausführung zu bringen und verordnen deshalb, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, Folgendes: ReferentVicepräsidentEisenstuck: Es sind diesem Ge setzentwürfe specielle und allgemeine Motive beigegeben worden, und eS würde zweckmäßig sein, nur auf die letztem einzugehen; ehe ich zu den einzelnen Paragraphen übergehe, muß ich den allge meinen Lheil des Deputationsberichtes verlesen und dann die Motive, die allgemeiner Natur sind. n. IIS. man der Ständevcrsammlung die Mittheilung gemacht, daß die Berathung des gedachten Gesetzentwurfs für gegenwärtigen Landtag ausgesetzt bleibe, so wurde doch in einem anderweiten allerhöchsten Decret vom 10. Juni, Landt.-Acten, l. Abth. 2. Bd. S. 258, eröffnet, daß, nachdem die Berathung über den Entwurf der Wechselordnung wegen Umfänglichkeit des Gegenstandes und der vorgerückten Zeit nur erst bei nächster Ständeversammlung erfol gen zu lassen beschlossen worden, das weniger umfängliche vor liegende Gesetz noch zu ständischer Berathung auf jetzigem Land tage zu bringen. Die verehrte Kammer überwies nun in ihrer 83. öffentlichen Sitzung den 17. Juni den Gesetzentwurf ander- weit der ersten Deputation zur Prüfung und Begutachtung. Nach stattgehabter verfassungsmäßiger Vernehmung mit den Herren Rcgierungscommiffarien, und nachdem man wegen ein tretender finanzieller Fragen auch mit der zweiten Deputation die erforderliche Rücksprache genommen hat, werden die Ergebnisse der Vorberathung in nachfolgendem Bericht der verehrten Kam mer mitgetheilt, um Beschluß darüber fassen zu können. Be reits im Landtagsabfchicd vom 30. Oktober 1834, Landt.-Acten von 1833 bis 1834, I. Abth. 4. Bd. S. 631, war unter 8 gesagt worden: Wir nehmen keinen Anstand, auch dazu Unsere Zustim mung zu ertheilen, daß die städtischen Servis- und über haupt alle einzelnen Elasten der Staatsbürger abgelege nen oder sie noch treffenden Militairprästationen läng stens mit Einführung des neuen Grundsteuersystems gleichmäßig übertragen, auf.das Budjet gebracht und aus der Staatskasse auf eine angemessene und hinläng liche Weise nach Maßgabe der bevorstehenden Revision der Ordonnanz bezahlt und vergütet werden sollen. Bei nächstem Landtage 1836 bis 1837 gelangte ein aller höchstes Decret an die Ständeversammlung vom 14. November 1836, Landt.-Acten von 1836, I. Abth. 1. Bd. S. 463, in welchem gesagt wird: es werde fürangemessen gefunden, daß die Erneuerung der Ordonnanz vom 19. Juli 1828 bis zu dem imLandtags- . abschied vom 30. October 1834 angedeuteten Zeitpunkt, wo das neue Grundsteuersystem zur Ausführung gekom men sein wird, ausgesetzt, für die Zwischenzeit aber, in Ansehung der Leistungen für das Militair, eine proviso rische Maßnehmung getroffen, und vorjetzt schon, soweit es die Verhältnisse der Slaatscaffe gestatten, ein Lheil gedachter Leistungen auf diese Casse übernommen und auS derselben vergütet werde, Y
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