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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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wissen, wie groß ein Haus sein müsse, in welches Soldaten hin, einkommen sollen; man würde nicht wissen, wie klein ein Haus sein solle, das man für völlig frei von Einquartierung erklären könne, man würde eine sehr schwierige Classification der einzelnen Häuser vornehmen müssen. Wollte man die Einquartierung und Militairleistungen nach den Fluren allein bemessen, so würde man in den Fall kommen, daß eine große Anzahl Militair auf einen Ort käme und auf den andern wenig oder keins. Es ist ferner die Bedenklichkeit ausgesprochen worden, daß die Zahl von 400 Steuereinheiten zu Einlegung eines Mannes erforderlich sei. Herr Secrctair v. Schröder hat bemerkt, daß dies nicht so ist, und ich habe zu wiederholen, cs wird Sache der Obrigkeit sein, dies zu rcguliren, und das Ministerium wird die Kataster rectifkcircn und in Gemäßbeit des Gesetzes die Reparation über wachen. Aus diesem Gesichtspunkte glaube ich noch immer, daß man, wenn auch vielleicht mit einzelnen Modifikationen, dem Gesetzentwürfe seinen Beifall geben könne. Abz- Speck: Ich habe der Discussion über den uns vor liegenden Gegenstand mit der größten Aufmerksamkeit zugehört, und kann mich durchaus nicht mit der Meinung des Abgeordne ten v. Thielau einverstanden erklären, denn es ist kein Grund vorhanden, warum wir nicht der Gesetzvorlage, sondern auch dem sehr richtigen Berichte unserer verehrten Deputation beitreten kön nen. Da früher die Einquartierung auf den Dörfern in einem ähnlichen Grade nach dem Gmndeigenthum und Höfen bestan den hat, so sehe ich nicht ein, warum sie nicht eben in diesem Grade nach dem jetzigen Verhältnisse der Steuereinheiten ausge führt werden kann. Die geehrte Deputation hat vorgeschlagen, daß 500 Steuereinheiten als Mili'tairleistungseinheit angenom men werden; dadurch wird jeder Besitzer so bequartiert, daß cs noch der Grundfläche richtig ausfallen wird; denn die Grund flache ist das Ziel, wornach die Einquartierung richtig ausgeführt werden kann. D.r Vorschlag des Herrn v. Lhlelau war, man möge das M'litair bei Garnisonirung in die Quartiere legen, wo Platz sei; nun frage ich, meine Herren, was daraus entstehen sollte, und ob nicht gerade die Rittergüter, w.lche den meisten Platz haben, zu kwz kommen würden? Ich muß dagegen bemerken, daß sie Vortheil haben können; sie weiden z. B. Ofsiciere neh men, was in Friedenszeiten, um die Untcrthanen zu schonen, sehr oft der Fall war. Also sehe ich nicht ein, welche große Prägra vationen den Herren Rittergutsbesitzern zu Th.'il werden könn ten. Denn steht der Grundsatz fest, baß Ritter- und Bauergü ter gleichmäßige Besteuerung haben, so muß der Grundsatz we gen Einquartierung, wie sie die verehrte Deputation vorgeschla gen, auch fest stehen, und die Einquartierung wird darnach zu Stande kommen. Ich kann darin keine Benachtheiligung sin den; es würde eine Ungleichheit geschaffn; und kann nur der hohen Kammer anrathen, für das Gutachten der verehrten De putation zu stimmen. Abg. v. Khielau: Der Abgeordnete meinte, die früheren Einquartierungen seien in einem ziemlich ähnlichen Grade ver- theilt gewesen; dies leugne ich ab. Das Berhältniß der Ein quartierung soll nach 500 Steuereinheiten staltsinden. Früher war das Verhältniß so, daß 4 Häusler gleich einem Gartner, 4 Gärtner gleich 1 Bauer angenommen wurden. Meine Ansicht ist, wenn man einmal die Grundfläche annimmt, um die Räumlichkeit zu beschaffen, so sehe ich nicht ein, warum man die Waldungen ausgenommen hat. Bei der Quartierungspflich- tigkeit kann man die Waldungen ebenso gut anziehen, wie man die Wiesen angezogen hat. Ich spreche blos von dem Platze im Hause, keineswegs aber von den übrigen Leistungen, wie die Lie ferungen zu schaffen, Fuhren zu bestellen. Ich kämpfe nur da gegen, daß man nicht ausgesprochen hat, daß jedes bewohnbare Haus zuvöiderst Einen Mann bekomme, ehe die Andern über die Gebühr Einquartierung nach dem Areal übernehmen müssen, weil man die Räumlichkeit nicht beschaffen kann. Mir sind Orte bekannt, wo in einem geschlossenen Gemeindccomplexe auf 10 bis 20 Bauern vielleicht 300 Häusler kommen; nehmen wir an, daß jede Häuslerwohnung circa 30 Steuereinheiten hat, so gibt dies 9000 Steuereinheiten, gleich 18 Mann, nach dem höchsten Satze 90 Mann; den Bauer angenommen zu 500 Steuerein heiten, gleich 5000 bis 10,000 Steuereinheiten; im ersten Falle erhält jede der 10 Steuer nach dem niedrigsten Satze 1 Mann, nach dem höchsten 5 Mann gleich 50 Mann bis 100 Mann; 10 Häuser erhalten also 10 bis 50 Mann, 300 Häuser 18 bis 90 Mann. Als der Antrag gestellt wurde, die Einquartierung nach dem neuen Grundstcurrsystem zu vertheilen, da hatten wir dieUebertragung aus derStaatscasse noch nicht eingeführt. Jetzt steht ein anderes Verhältniß da, als früher, jetzt bezahlt dcr Staat alle Einquartierung, dadurch ist an sich schon Gleichheit vorhanden, die wir aber zur Ungleichheit machen, indem man dem Areal zumuthct, einmal von seinem Areal die Einquartierung zu bezahlen, zum andern nach seinem Areal sie auch noch selbst zu nehmen. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich erlaube mix ein Exempel aufzustellen. E n Dorf bekommt zwanzig Mann Einquartierung; j des Haus soll also nur einen Mann bekom men, ehe die größeren Güter mehr bekommen. Wären es nun neunzehn Häusler und ein großes Rittergut, so erhielt jeder Häusler einen Mann und das große Rittergut ebenfalls einen. Abg. v. Lhielau: Dagegen muß ich bemerken: cs hat kein Mensch Etwas zu leisten, er gibt ja Nichts als den Raum, und ich sehe nicht ein, warum er dies nicht tragen solle. Ist es dir Ansicht der Staatsregierung, daß dcr Grundbesitz es sei, auf den man Alles wälzen müsse? Ich lheile diese Ansicht nicht. Abg. Sornitz: Zur Widerlegung. Der geehrte Abg. v. Lhielau hat wiederholt geäußert, daß ja künftig die Einquar tierung bezahlt werde, und daß daher die kleinen Häusler, auch wenn sie ebenso viel Einquartierung erhielten, als die großen Güter, sich zu beschweren nicht Ursache hätten. Allerdings wird Entschädigung gewährt, ist auch zeither schon gewährt worden, aller volle Bezahlung war es zeither ebenso wenig, als es auch in Zukunft eine solche nicht sein wird, obgleich dieselbe erhöht wer den soll. Scwie es zeither der Fall schon gewesen ist, daß die Gemeinden unter sich wegen gehabter Einquartierung sich haben ausgleichen müssen, weil der Staat für Portionen und Rationen,
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