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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nicht zweifelhaft sein können. Wenn dagegen in Erwähnung gekommen ist, daß man, weil es sich hier hauptsächlich um Quartier raum handle, nur die Steuereinheiten hätte in Aufrechnung brin gen sollen, welche auf den Gebäuden ruhen, so hat die Regie rung nicht unterlassen, nuch nach dieser Seite hin vorläufige Er örterungen anzustellen. Sie hat bei Prüfung der eingeforderten Steuerkataster, welche zwischen 50 und 60 an der Zahl betragen, auch noch der Mühe sich unterzogen, die Einheiten, die auf den Gebäuden haften, sprciell extrahiren, zusammenstellen und ge naue Vergleichungen anstellen zu lassen. Diese Vergleichungen mußten namentlich sich auf das Verhältniß zwischen Stadt und Land beziehen, weil die Gebäude in den Städten bei der Abschä tzung der Reinerträge allerdings ganz anders behandelt worden sind, als die Gebäude auf dem Lande. Das Resultat dieser Vergleichung war ein solches, daß, hätte man blos die Einhei ten, die auf den Gebäuden ruhen, bei der Einquartierung zum Grunde l gen wollen, die Städte vielleicht im Durchschnitt scchs- bis zehnmal höher als das Land zu belegen gewesen sein würden. Auf ein solches Verhältniß glaubte man keine Rücksicht nehmen zu dürfen, abgesehen davon, daß auch auf dem Lande selbst unter den Pflichtigen Ungleichheiten herbeigeführt worden wären. Wenn noch erwähnt worden ist, daß die Fabrikgebäude auf dem Lande bei Anlegung des im Gesetze angenommenen Maßstabes prägra- virt werden würden, so ist darauf zu bemerken, daß die Gemein den, wie auch schon von einem geehrten Abgeordneten vorhin erwähnt worden ist, die Subrcpartition, oder die Vcrtheilung der vom Staate nach Militairelnheiten ihnen eingelegten Kopfzahl auf die einzelnen Leistungspflichtigen unter Leitung der Ortsobrigkcir überhoben und daß in solchen Fällen, wo eine Uebcrlastung eines einzelnen Gebäudes sich zeigen sollte, die Ortsobrigkeit, als die jenige Behörde, welche nach der Ordonnanz die erste Instanz bil det, vermittelnd einzutreten und eine Prägravation dieser Orte zu beseitigen haben wird. Dazu gibt nun auch der Vorschlag der geehrten Deputation, auf den bei der specicllen Berathung man noch kommen wird, vollständige Veranlassung, nämlich daß Ausgleichung im Gelbe nach den Steuereinheiten zurAnwendung gebracht werden soll. Es ist übrigens bei der Prüfung der Ka taster der Regierung klar geworden, daß auf den Fabrikgebäuden so überschwenglich viel Steuereinheiten nicht liegen, um befürch ten zu können, es sei nicht hinlänglicher Quartierraum vorhan den. Wenn man nämlich annimmt, daß 500 Steuereinheiten erst eine Militairleistungseinheit bilden, daß die Zahl der darauf einzulegenden Köpfe wohl im Durchschnitt die Mitte von 3 hal ten wird, daß von 1000 Steuereinheiten an ein Abzug nach 20 Procent eintritt, so möchte kaum zu einem Bedenken Veranlas sung vorhanden sein, und sollte sich ja ein solches bei einzelnen Gebäuden zeigen, so ist es, wie schon gedacht, Pflicht der Obrigkeit, eine Aenderung eintreten und die Rcpartition so vor nehmen zu lassen, daß, wo Raum nicht da ist, durch Geld ausge glichen werde; sobald nun der Ort an sich nicht als überlegt zu betrachten ist, in welchem Falle die einlegende Staatsbehörde so fort Abhülfe und Erleichterung zu verschaffen hat. Präsident 0. Haasrr Es hat der Herr Referent noch das Wort zum Schluß. u. 118. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Das Gesetz ist im Allgemeinen angegriffen worden und zwar sind die Klagen nur aus einem und demselben Lheile des Landes gekommen, aus der Oberlausitz. Sie sind gekommen zu vier Fünftheilen von Be sitzern der Rittergütern, die bisher gesetzlich befreit waren und die nun freilich dieser Mitlcidenheit, zu der sie jetzt verbunden sind, sehr tragisch, wie der Herr Staatsminister erwähnt, gedenken, daß sie glauben, ein gänzliches Mißverhältniß würde die Folge" davon sein. Ein Fünftheil kommt allerdings auch aus der Oberlausitz, nicht von Rittergütern, kommt nicht von einem her, der bisher befreit, sondern der ebenfalls auch zu Militairleistung verpflichtet war und dessen Lendenz war hauptsächlich gerichtet gegen die Häusler. Die Häusler, die selten nur vorzüglich dar über in Anspruch genommen wurden, und zu ihrem Lrost und Labsal soll es dann genug sein, ihnen die erforderliche Streu zu reichen. Ich leugne nicht, es hat mir leid gethan, das von einem Deputirten vernommen zu haben. Meine Herren, wir dürfen den Standpunkt nicht verkennen; soviel ist fest, daß zwi schen Negierung und Ständen bestimmt werde, es solle die bis herige Ungleichheit zwischen den Rittergütern und Bauergütem aufhören mit Einführung des neuen Grundsteuersystems. Das Grundsteuersystem soll eingcführt werden, folglich muß auch die Befreiung aufhörcn. Darüber hat Niemand ausdrücklich wi dersprochen , nur wollen diejenigen, die früher befreit waren, eine solche Zuziehung zur Mitleidenheit haben, wie sie im Gesetze nicht ausgesprochen ist, weil das im Gesetze Ausgesprochene das große Grundeigenthum zum Gegenstand habe und mit großen Schwierigkeiten verbunden sei. Meine Herren! Ich darf es nicht verschweigen, man muß immer bedenken, daß die Besitzer von Rittergütern und Freigütern für die Militairleistung Ent schädigung erhalten haben. Nämlich es ist bei Gelegenheit, als ihnen die Entschädigung für die Steuerbefreiung zugesichert wurde, zugleich darauf Bezug genommen, daß diese Entschädi gung zugleich die Entschädigung für die Militairleistung mit in sich begreife. Meine Herren! Sie werden sich nicht wundern können, wenn in dem Bericht die Deputation sich verpflichtet ge halten hat, es auszusprcchen und der Entscheidung der Kammer anheimzugeben, ob man nicht dahin Beschluß zu fassen hahe, daß milder Grundsteuer so lange Anstand genommen werde, bis die Verhältnisse der Mitleidenheit zur Militairleistung festgestellt sind. Ich glaube, die Deputation ist darin nicht zu weit gegan gen, sondern hat das verfolgt, was ihr vorgeschrieben war durch die Vereinbarung zwischen Regierung und Ständen. Wenn gesagt worden ist, es wäre nicht ausführbar, so kann ich nicht oft genug wiederholen, es muß ausführbar sein, weil,bisher nach den Hu fen die Einquartierung untergebracht wurde, und das Hufenver- hältniß hat man möglichst zum Maßstab genommen. Nun kann doch in der Lhat nicht gesagt werden, daß ein anderer Maßstab, als nach Steuereinheiten sich, hier würde erfinden lassen. Die Grundsteuer hat sollen die Basis bilden, die Grundsteuer kann nicht anders die Basis geben, als wenn man mehre Steuer einheiten zusammennimmt und nur eine Einheit aufstellt. Ich glaube also wohl, es ist dieses Gesetz ein dringendes Bedürsniß und die Bestimmungen in dem Gesetze, verbunden noch mit den Anträgen, wozu die Deputation sich veranlaßt gesehen hat, sind so, daß sie der Gerechtigkeit entsprechen, und daß sic ausführbar sind. Und, meine Herren, die Gefahr, die man sich so groß denkt, wie schon vorhin erwähnt wurde, sie wird in der Wirklich keit sich nicht so bedeutend darstellen. Dieses habe ich mir noch, zur Rechtfertigung des.Gutachtens erlauben wollen. 4*
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