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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Fabrikgebäude, jene sind allein nach ihrer Grundfläche, als wie ein Feld vernommen, unerachtet der mit ihnen verbundenen an sehnlichen Wohnbarkeit. Da also ohnehin schon ein beträcht licher Nachtheil sür dir Fabrikgebäude da ist, und man die ein mal vorhandene Katastrirung der Steuereinheiten nur als eine bequeme Norm sucht, um danach die Einquartierungslast zu ver- the'.len und die Militairleistungseinheiten abzumcssen, so scheint es wahrhaftig ein gerechter Anspruch, daß die Fabrikgebäude nicht so sehr angez'gen und belastet werden, wo doch die land- wirthschaftlichen Gebäude darauf gar nicht abgeschätzt sind. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Ich glaube, es ist schon eine ganz veischiedem Sache, daß alles dasjenige, was der Grundsteuer unterliegt, auch zu den Militairleistungen zuge zogen werden solle, was früher dadurch ausgesprochen wurde, daß Staatsregierung und Stände sich dahin einverstanden erklär ten, daß die Militairleistungen, die bisher nach dem Hufenfuße bestanden, Wegfällen sollten, und daß also nach der Erklärung des neuen Grundstemrsystems die Steuereinheiten künftig den Maßstab geben. Nun sehe ich nicht ein, wie das ausführbar wäre, wenn man diese Vergünstigung wollte stattsinden lassen. Uebrigens ist auch der Ausdruck „Fabrikgebäude" kein so weit- grnfcnder, denn die Mühlen sind auch Fabrikgebäude, und die Mühlengrundsteuer wird auch der Einquartierung unterliegen. Wenn ferner erwähnt worden ist, daß die Beiziehung der Ritter und Freigüter ein anderes Verhältniß sei, insofern sie entschädigt würden, so muß ich darauf erwiedern, daß Regierung und Kam mern sich dahin einigten, daß das neue Grundsteuersystem solle eingfführt werden, und daß also diese, die bisher steuerbar wa ren, aber erhöht werden sollten, einer ungewissen Steuer nicht unterliegen möchten, ohne daß sie entschädigt würden. Die Sache hat viel für sich, denn sehr häufig sind die Fabrikgebäude unter den besteuerten Grundstücken mit begriffen gewesen, bei den M.litairleistungen hat man auch die Fabrikgebäude keineswegs in Ausnahme gebracht, und es scheint also an Gründen zu man geln, um die von dem Abg. Clauß verlangte Begünstigung der Fabrikgebäude auszusprechen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Gegen die letzte Aeußerung des Herrn Referenten erlaube ich mir ein Wort. Allerdings Hal man Fabrikgebäude, die auf Häuslernahrungen gebaut sind. In Folge der sonach von dem Acquirenten übernommenen Verpflich tungen, als Inhaber von Häuslernahrungen, waren bi-her als solche derartige Fabrikgebäude contribuabel; aber es waren die selben zugleich das Mittel für die Erschwingurg von Gewerb steuer.— Nun gilt für diese Gebäude ein anderer Maßstab; dieser ist für die Fabrikbesitzer prägravirend. Gilt er jedoch nunmehr bei dem Grundsteuersystem, so kann ich doch nicht zugeben, daß man durch andere gesetzliche Bestimmungen unter seinem Einflüsse die Fabrikbesitzer noch mehr bedrücke. Secreta'r v. Schröder: Ich muß dagegen einhalten, daß diese ErweiUrung nicht erst jetzt erfolgt, sondern daß sie schon in der Ordonnanz von 1837 ausgesprochen ist. In der Ordon nanz von 1837 heißt es §. 6 ausdrücklich, daß die Verpflichtung zur Mitleidenheit auf dem Grundbesitz ruhe, und in Z. 3 jenes G setzes heißt es, der Maßstab solle nach den durch das neue Grundsteuersystem sich ergebenden Verhältnissen bestimmt wer den. Daraus ergibt sich klar, daß wir jetzt nichts Neues ma chen, wenn wir die Militairleistungen nach den Verhältnissen reguliren, welche das Grundsteuersystem mit sich geführt hat, und ich sehe nicht ein, wie wir unter diesen Umständen die Fabrik gebäude ausnehmen wollen. Stellv. Abg. Gehe: Wenn die Mitleidenheit der Fabrik gebäude auf dem Maßstabe von deren Grundfläche beruhen würde, wie dieses bei den landwirthschaftlichcn Gebäuden ist, so, würde ich dafür sein; sie ist aber bestimmt nach derjenigen Wohn barkeit, die man sich in die Fabrikgebäude hineindenkt, die aber in der Wirklichkeit in den meisten Fällen gar nicht stattfindet. Ich möchte entkräften, was in Bezug auf die Mühlen gesagt worden ist, daß es dahin führen müßte, die Mühlen auch auszu nehmen. Der Meinung bin ich nicht, weil die Mühle in der Regel mit Wohnbarkeit verbunden ist. Aus diesem Grunde würde es nur sehr selten auf Mühlen zu erstrecken sein, cs würde das Amendement zu einer so weit greifenden Ausnahme nicht gereichen. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Die Regierung hat nicht die Absicht gehabt und haben können, die Fabrikgebäude von der Einquartierung zu befreien, weil in den meisten Fällen in der Nähe des Fabrikgebäudes eine dazu gehörige Wohnung da sein wird. Wo aber Fabrikgebäude entfernt von allen übrigen Woh nungen stehen, so wird allerdings das Verhältniß cintreten, wie es in einer spätem Paragraphe bei den Forensern angenom men worden ist, und ich muß dabei bemerken, daß allerdings die Regierung auch jetzt noch den Grundsatz festhalten dürfte, daß Fabrikgebäude, wie die übrigen Gebäude daran Kheil nehmen müssen. Abg. Meisel: Ich glaube nicht, daß der Grund des geehr ten Herrn Secretairs ein solcher sei, der die Unausfühlbarkeit des Antrages vom Abg. Clauß bewiese; denn jener Bezug würdenur beweisen, wie schw'erig es ist, ein Gesetz auf unbekannte Größen zu basiren. Es ist bestimmt damals nicht vorauszusehen gewesen daß solche große Uebelstände aus dem neuen Grundsteuersystem hervorgehen würden, wie sie wirklich hervorgehen; außerdem würde man damals diejenige Rücksicht genommen haben, die des wegen nun nicht mehr Anerkennung finden kann, weil das Gesetz angenommen ist. Abg. Lobt: Ich stimme den beiden Dcputationsmitglie- dern darin vollkommen bei, einmal daß es gewissermaßen dem Princip widersprechen würde, wenn man den Fabrikgebäuden eine Befreiung zugestchen wollte, dann aber auch darin, daß genaue Bestimmungen fehlen für die Fälle, wo eine Berücksichti gung nöthig ist. Allein zu verkennen ist nicht, daß die Wün sche, welche Seiten des Fabrikstand.s in der vorliegenden Bezie hung laut geworden sind, deck) nichr so ganz aller Berücksichtigung für unwürdig zu erklären sein müssen. Nichts desto wen'ger werde ich dem Clauß'schen Amendement unbedingt entgegen tre ten, eben aus dcn Gründen, welche vom Herrn Referemen und Secretaic v. Schröder angegeben worden sind. Wenn irgend
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