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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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keine wirkliche Begünstigung der größeren Grundstücke herbeige führt und im Gegentheil auch keine Benachtheiligung der kleine ren, da dieDeputation durch die Zusatzparagraphe 9 o schon Vor sorge dagegen getroffen hat, wo es heißt: „Was dagegen die etwaige Geldausgleichung wegen der Naturaleinquartierung in den Gemeinden selbst anlangt, so kann solche nur nach den in §. 9 unter o zur Aufrechnung kommenden Steuereinheiten erfol gen." Es wird doch soviel damit gewonnen, daß keine Ueber- füllung der Wohnungsgelasse herbeigeführt wird. Ich würde bitten, den Antrag zu geneigter Unterstützung zu bringen. Präsident 0. Haase: Dieser Antrag soll wahrscheinlich vor §. 9--kommen? Abg. Dehme: Er würde sich vor §. 9o anschließen, weil dann wieder ein Zusatz kommt, der von der Geldausgleichung handelt. Präsident v. Haase: Der Abg. Dehme hat folgenden An trag gestellt: es möge der Zusatzparagraphe b noch folgender Zu satz hinzugefügt werden: „Bei starker Einquartierung aber, wo auf die Militaireinheit mehr als 3 Mann zu legen sind und eine Ueberfüllung einzelner Grundstücke zu befürchten ist, sind jedoch auch die Besitzer aller derjenigen mit Wohnhäusern bebauten Grundstücke, welche nicht 500 Steuereinheiten haben, ver bunden, je nach Vcrhältm'ß der Größe ihres Wohnungsgelas ses , 1—2 Mann aufzunehmen und bei sich einquartieren zu las sen. Die Beurtheilung dieser Umstände aber und die zu tref fende Einrichtung bleibt lediglich den Gemeinden selbst überlassen." Abg. V.v. Mayer: Ich erlaube mir die Frage, ob dies Amendement sich an das Deputationsgutachten, oder an dm Ge setzentwurf anschließen soll? Präsident v. Haase: Der Abgeordnete hat erklärt, daß der von ihm vorgeschlagene Satz noch vor der Zusatzparagraphe 9 o kommen solle. Wird dieser vorgelesene Antrag des Abg. Dehme unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Ich muß mir das Wort erbitten zuvörderst gegen den Abgeordneten, der zuerst sprach. Besser wäre es gewesen, er hätte seine Beschwerde in einer früheren Sitzung zur Wissenschaft der Kammer gebracht über eine Aeußerung von mir. Ich liebe eigentlich nicht, den zweiten Tag auf Etwas zurückzukommen; aber da muß ich doch erwähnen, die Mkttheilungen werden es zeigen, daß mir so Et was nicht in den Sinn gekommen ist. Von Persönlichkeit, von Privilegien habe ich nicht ein Wort fallen lassen, sondern ich habe nur gesagt, und ich wiederhole es noch einmal, es ist doch sonder bar,'daß alle diejenigen, die gegen das Gesetz gesprochen haben, einem und demselben Landestheile angehören; das wiederhole ich noch heute. Das aber ist nicht Persönlichkeit, noch Anschul digung eines Privilegiums. Was aber hier den Antrag des Abg. Dehme betrifft, so weiß ich in der That nicht—mir scheint, es liegt ein Jrrthum zum Grunde, denn es ist keineswegs die Absicht des Gesetzes, daß alle Grundstücke, die nicht 500 Steuer einheiten haben, sollen freigelassen werden, sondern sie werden nur zusammengcnommen. Wenn das Kriegsministerium ver fügt, und es hat der Ort zusammen 5000 Steuereinheiten,^ so werden 10 Militaireinheiten angenommen, und darnach die Ein quartierung zugetheilt. Also die Befürchtung ist nicht gegrün det. Die Besitzer aller der Grundstücke , welche nicht 500 Steuer einheiten haben, sind ebenfalls verbunden, Einquartierung zu nehmen; was würde sonst für ein Mißverhältniß entstehen? Der hat 500 Steuereinheiten, der bekommt 3 Mann; nun ha ben 20 Andere jeder 20 oder 30, der Dritte 60 Steuereinheiten, die bekommen auch jeder 2 bis 3 Mann. Secretair ».Schröder: Ich glaube, der Antrag des Herrn Abg. Dehme beruht in der That auf einem Mißverständ nisse. Es ist nicht die Absicht der hohen Staatsregierung, alle diejenigen, welche nicht 250 Steuereinheiten haben,, ganz ausfallen zu lassen. Ich muß erwähnen, daß nicht von 500, sondern von 250 Steuereinheiten die Rede ist; denn wer die Hälfte Steuereinheiten, nämlich 250 hat, wird mit einer vollen Militairleistungseinheit angesetzt, er wird also seinen vol len Mann in das Quartier bekommen, weil sich der Mann nicht theilen läßt. Allein es liegt auch schon in der Sache selbst, daß diejenigen, welche nicht 250 Steuereinheiten haben, nicht ganz leer ausgehen können, die hohe Staatsregierung würde ja sonst nicht im Stande sein, in eine Commun Soldaten zu legen, wo Niemand sich befindet, welcher 250 Steuereinheiten hat. Das wird in kleinen Städten sehr häufig der Fall sein. Ich glaube, wir werden in kleinen Städten wenig Grundstücke finden, die mehr als 250 Steuereinheiten haben, wohl aber viele, die weniger haben. Die hohe Staatsregierung rechnet daher die Steuer einheiten eines Ortes zusammen, bildet Militairleistungseinhei- ten daraus, und schickt die Mannschaften, die darauf zu repar- tiren sind, in den Ort hin; wie aber diese untergebracht werden, ist Sache der Ortsobrigkeit, und diese wird natürlich auch solche Wohnhäuser damit belegen müssen, die nicht 250 Steuereinhei ten haben. Aber die Ausgleichung, die zwischen den einzelnen Leuten stattfinden muß, soll nach Steuereinheiten berechnet wer den. Der Abgeordnete kann sich also dabei beruhigen, denn die Hausler sind durch das Gesetz auch getroffen, sie werden nur zusammengerechnet, und es gehören auch 250 Steuereinheiten von den Hausbesitzern dazu, um eine Militairleistungseinheit für voll rechnen zu können. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Das Kriegsmini sterium kann dem geehrten Abgeordneten die Beruhigung geben, daß bei Cantonirungen gewiß selten der Fall eintreten wird, daß auf eine Militairleistungseinheit mehr als drei Köpfe gelegt wer den, weil wegen der Mitleidenheit der Rittergüter der District nicht braucht verkleinert zu werden, da gewöhnlich nur eine Bri gade oder ein Regiment in einem Districte cantonirt, und das Kriegsministerium ist verpflichtet, darüber zu wachen, daß von Seiten der Militair- und amtshauptmannschaftlichen Behörden der District in Bezug auf die Größe und Zahl der Ortschaften gebildet wird, wie dies bisher schon der Fall gewesen ist. Abg. Oehme: Hierauf will ich nur erwiedern , daß mir recht wohl bekannt ist, daß nach dem Gesetzentwurf die Häusler nicht völlig frei bleiben. Ich hatte nur den Fall im Auge, daß bei starken Einquartierungen, wo mehr als drei Mann auf die
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