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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Militaireinheit gelegt werden müssen, nicht einzelne größere Grundstücke überfüllt, dagegen aber eine Menge Häuser ohne alle und jede Einquartierung bleiben würden, was ich denn doch für unrecht, halte. Man hat sich zwar m hrfach, selbst im Ge setzentwürfe darauf bezogen- daß man sich so ziemlich demHufen- vsrhältmß angenähert habe, und sich-deshalb keine große Ver schiedenheit herausstelle. ' Ich will zugeben, daß es in einigen Gegenden des Landes der Fall sein kann, allein.in meiner Gegend ist auch nicht die mindeste Annäherung wahrzunehmen, und erlaube mir deshalb, solches näher zu beweisen. Wenn nämlich früher dtr Hufengutsbesitzer 8 Mann einquartiert erhielt, so bekam jeder Häusler I Mann, da 8 Häusler zu einer Hufe gerechnet wurden. Nach dem Gesetzentwurf würde es sich nun aber fol gendermaßen-Herausstellen. Ein Hufengut, auf welchem bei uns laut der neuen Grundsteuerkataster in der Mehrzahl 1000 Grundsteuereinheiten und darüber hasten, wunde demnach zwei Militaireinhriten erhalten. Nehme ich nun an, daß aus die Ein heit 4 Mann gelegt werden, so erhält ein dergleichen Gut aller dings auch nur 8 Mann. Bei den Häuslern dagegen stellt sich allerdings ein ganz anderes Verhältniß heraus, denn bei densel ben kann man auf jedes Haus durchschnittlich nur 30 Grund steuereinheiten annehmen, mithin sind zu 1000 Steuereinheiten 33 bis 40 Häusler erforderlich. Da nun diese 33 bis 40 Haus ler auch nur 2 Militaireinheitsn bilden und demnach auch nur 8 Mann zur Einquartierung erhalten, so ergibt sich, daß, wenn frü her nach dem Hufenverhaltniß jeder Häusler einen Mann zur Einquartierung erhielt, jetzt deren 4 erst einen erhalten und 3 Häusler stets frei bleiben, oder wenn, wie früher, jetzt jeder Häusler 1 Mann erhalten sollte, der Hüfner dagegen sich 33 Mann einquartieren lassen müßte, nach dem Hufenverhältniß aber nur 3 Mann erhalten hätte. Dies zur nochmaligen Recht fertigung meiner Behauptung, sowie meines Antrags. Königl. Commissar Richter: Das Amendement des Abg. Herrn Dehme bezieht sich, wie mir scheint, mehr auf die den Ge meinden vorbehaltene Subrepartition. Der vorliegende Gesetz entwurf will, wie auch in der Ordonnanz vom Jahre 1837 ge schehen, das Verhältniß zwischen den Militairverwaltungsbehör- den und den mit Einquartierung zu belegenden Orten und Ge meinden bestimmen und einen Maßstab feststellen, nach welchem die betreffenden Staatsbehörden den einzelnen Ortschaften die Mannschaften zuzutheilen haben. Wie aber diese den einzelnen Orten überwiesenen Mannschaften in selbigen unterdieLeistungs- pflichtigen vertheilt werden, das ist der Ortsobrigkeit und den Gemeinden selbst überlassen. Will nun der geehrte Abg. Oehme im Gesetze bestimmter ausgesprochen haben, wie die Subrepar tition in den einzelnen Ortschaften erfolgen soll, so möchte er da durch den einzelnen Gemeinden mehr Beschränkung auslegen, als ihnen Vortheil bringen; denn so verschieden die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden sind, so wenig wird sich eine solche Be stimmung in das Gesetz mit Nutzen aufnehmen und practisch über all durchführen lassen. Es wird besser sein, man läßt den Ge meinden die Freiheit, welche ihnen das Gesetz gewährt, und mengt sich so wenig als möglich Seiten des Staats in Localver hältnisse. Es ist daher nicht zu wünschen, daß der Abg. Oehme auf seinem Amendement weiter besteht. Secretair v. Schröder: Ich verzichte auf das Wort, weil der Herr Commissar schon das gesagt hat, was ich bemerken wollte. Abg. v. Geißler: Es ist dem Herrn Vicepräsidenten un angenehm gewesen, daß ich auf eine vorgestern gc-thane Aeuße- rung heuce zurückgekommen bin; die Debatte aber war damals geschlossen und die Zeit vorüber, so daß eine Erwiederung nicht zulässig gewesen wäre. Was die Acußerung selbst anlangt, so bin ich dem Herrn Vicepräsidentm für dieEiklärung sehr dank bar, daß er mir Sonderinteresscn nicht unterlegt, und bekenne in soweit sehr gern, daß ich ihn mißverstanden habe; was aber die Hinweisung auf die Oberlausitz betrifft, so gebe ich dem Urtheile der Kammer anheim, ob nicht Anspielungen auf die provinziellen Verhältnisse der Oberlausitz in diesem Saale öfter vernommen werden, als nöthig und angemessen ist. Abg Oehme: Durch die Erklärung des königl. Herrn Commissars finde ich mich beruhigt und nehme deshalb meinen Antrag zurück, wenn die geehrte Kammer damit einverstan den ist. Präsidentv. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß der Abg. Oehme seinen Antrag zurücknimmt? — Allgemein Ja. Präsident 0. Haase: Es haben nun die Abgg. Klien, v. Zezschwitz und Scholze das Wort. Abg. Klien: Meine Erinnerung auf den Antrag des Abg. Oehme hat sich durch dessen Zurücknahme erledjgt. Abg. Scholze: Ich wollte mir einige Bemerkungen erlau ben, jedoch muß ich ebenfalls von der letzten Sitzung Etwas er wähnen, obgleich schon der Herr Referent gesagt hat, daß er dies nicht gern sähe; allein es war mir das Wort abgeschm'tten und ich konnte damals Nichts erwicdern. Ich glaube, die geehrte Kammer wird es mir nicht verweigern, daß ich noch einige Worte darüber spreche, nämlich über die Ansicht, welche ein geehrter Ab geordneter aufstellte, daß jedes Haus vorne weg 1 Mann zur Einquartierung erhalten solle, die übrigen dann auf dis größern Grundstücke vertheilt würden. Ueber diese Ansicht erlaube ich mir noch einige Worte und zwar im Sinne desselben zu sprechen. Die Sachs war neu und käm mir unerwartet, sonst würde ich bean tragt haben, sie näher zu motiviren, denn würde sie mehr moti- virt worden sein, so würde sie, meiner Ansicht nach, ebenfalls auf den Antrag hinausgekommen sein, den jetzt der Abg. Oehme wie der zurücknahm. In diesem Sinne hatte ich mir die Sache unge fähr gedacht; allein was ich auch darüber gesagt, so habeich doch Nichts gegen den Deputationsbericht, noch auch gegen das Ge setz Etwas gesprochen, wie es wohl der Eine oder Andere anneh men könnte, und so glaube ich, habe ich wohl den Vorwurf, der mir gemacht worden ist, nicht verdient. Ich muß doch bemerken, daß bei uns alle Dörfer nach Marschhufen eingetheilt sind, und in diesen Marschhufen sind nur die Grundstücke begriffen, welche mit unter dem Hufenfuß liegen, und die Häuser waren gar nicht mit darunter begriffen. Nun denke man sich solche Dörfer, wie sie
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