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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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in meiner Gegend sind, mit 5 Lis 600 Häusern, die wohl 6 bis 8000 Einheiten haben können; wenn nun in Zukunft auf diese mit aus geschrieben wird, was vorher nicht geschah, und die Bauern soll ten sie mit übertragen, ist es da nicht an der Zeit, daß man da von spricht? ES gibt Gemeinden, wo Vergleiche und rechtliche Entscheidungen vorliegen; was hat man da für die Zukunft nicht zu befürchten, wenn es in §. 4 des Gesetzentwurfs heißt: ,,Hinsichtlich derjenigen Befreiungen, welche auf besondern örtli chen Verhältnissen und Einrichtungen beruhen, bewendet es bei der Bestimmung in §. 4 des ersten Lheils der Ordonnanz, daß solche den Leistungsstand gegen den Staat nicht ändern, sondern nur ein- Uebertragung und Ausgleichung in den betreffenden Ge meinden zur Folge haben." Nun steht zwar in der Landgemeinde ordnung: „8-71. Dingliche Befreiungen erlöschen mit Ablauf dreier Jahre von Bekanntmachung dieses Gesetzes an, u. s. w." Ferner heißt es: „Werden solche Befreiungen gegründet befun den, so können sie von der Gemeinde jederzeit, auch wider den Willen des Grundstücksbesitzers, abgelöst werden." Werden hier nicht neue Strei.igkeitm entstehen, wie sie noch bestehen wegen der Enclaven? In meiner Gegend, als dis Gemeindeordnung er lassen wurde, entstanden solche Streitigkeiten über Enclaven, die heute noch nicht beseitigt sind; daher kann ein Grundstücks besitzer auf dem Lande bei solchen Angelegenheiten, wenn wi.der neue Streitigkeiten, so zu sagen, im Gesetze bcvorwortet und ausgesprochen werden, nur Befürchtungen hegen. WenndrrAn- fang der 4. Z. in der Gesetzesvorlage lautete: „Nach Erlassung dieses Gesetzes hören alle Befreiungen auf," ja dann wäre es et was Anderes. Ich hätte gewiß diese Ansicht nicht mit einem Worte vertheidigt, wenn nicht zu fürchten wäre, daß man neuen Streitigkeiten entgegensetzen müßte. Nehmen Sie an, w lche miserable Vergleiche sind in unsern Gemeinden in früher» Zeiten abgeschlossen worden, und solche Verträge sollten nun aufrecht erhalten werden? Als diese Vergleiche abgeschlossen wurden, be standen in mancher Gemeinde vielleicht 30 — 40 Häuser, wo deren jetzt 2 — 300 sind. Solche Vergleiche können unmöglich noch Gültigkeit haben, denn was könnten sich sonst da für Streitig keiten Herausstellen, wenn uns die Gemeindeordnung und die hohe Staatsregierung nicht unterstützte? Es ist gesagt worden, daß wir Oberlausitzer Alles den Häusern aufbürden wollten; aber das wurde nicht bemerkt, daß ich erwähnt hätte, ich wünschte, daß, wenn sie die Uebcrtragung für d'egrößern Grundstücksbesitzer übernähmen, eine Gcldausgleichung stattsinden sollte, wie sie in §. 9o von der Deputation ist vorgeschlagen worden. Ich habe nicht gesagt, daß sie unentgeltlich Alles leisten sollen. Es ist auch erwähnt worden, daß die Häuser hier nicht vertreten wären; von meiner Seite werde ich gewiß noch nie beantragt haben, daß die Hauser auf irgend eine Weise genölhigt werden sollen, mehr zu geben, als ihnen zukommt; aber wenn ich oder ein Anderer die Befürchtung nicht erwähnt hätte, daß die größeren Bauergrund stücke in der Zukunft bei den bestehenden Verhältnissen überlastet werden könnten, so könnten sie ebenfalls sagen, daß sie in diesem Saale bei dieser Angelegenheit nicht waren vertreten gewesen. Daher glaube ich, daß ich nicht zu viel werde gesagt haben. Abg. v. Zezschwitz: Die geehrte Deputation sagt selbst: „Es war nicht zu verkennen, daß, wenn durch Einquartierung in Friedenszeiten große Güter in solcher Maße getroffen würden, daß sie die Räumlichkeit nicht zu verschaffen vermöchten, dieses mit den größten Beschwerden verbunden und eine Überlastung zur Folge haben würde." Es scheint, als wenn die Deputation aus dieser Erwägung die fraglichen Procentabzüge, welche ich sehr zweckmäßig finde, in Vorschlag brächte. Wenn aber auch nach diesem Procentabzuge der erforderliche Raum nicht vorhan den wäre, so scheint es mir, daß auch dafür Vorsorge getroffen werden müsse, und ich erlaube mir daher, einen Antrag zu stellen, welcher wesentlich von dem des Abg. Oehme abwcicht, so daß nach der freiwilligen Zurücknahme des Oehme'schen Antrags kein formelles Bedenken dagegen Platz greifen dürfte- Der Antrag würde an derselben Stelle einzuschalten sein, wo der Oehme'sche Antrag einzuschalten gewesen wäre, und so lauten: „Bei sol chen Einquartierungen, wo auf die Militairlei- stungseinheit mehr als drei Mann kommen, sind jedoch alle diejenigen Grundstücksbesitzer, welche Wohnungsgelaß haben, verbunden, je nach Ver- hältniß der Größe ihres Wohnungsgelasses, einen bis zwei Mann bei sich einquartieren zu lassen/' Ich habe also hierbei auf den Maßstab von 500 Steuereinheiten nicht Bezug genommen, sondern überhaupt auf die Grundstücks besitzer, welche Wohngelasse haben; auch den Nachsatz wegen der Subrepartition durch die Gemeinden habe ich weggelassen. Wenn das Gesetz erlassen wird, so scheint dadurch dafür gesorgt zu sein, daß die das Einquartierungsgeschäft leitenden Behörden darauf Rücksicht nehmen würden. Präsident v. Haase: Der Antrag, welchen der Abg. v.Zezschwitz gestellt hat, soll also an die Stelle jenes des Abg. Oehme treten. Er lautet so: „Bei solchen Einquartierungen, wo auf die Militairleistungseinheit mehr als drei Mann kommen, sind jedoch alle diejenigen Grundstücksbesitzer, welche Wohnungsgelaß haben, verbunden, je nach Vcrhältniß der Größe ihres Wvh- nungsgelasses, einen bis zwei Mann bei sich einquartieren zu lassen." Referent Vicepräsident Eisen stuck: Ich muß mir als Referent die Bemerkung erlauben, daß, wenn ich die beiden An träge mit einander vergleiche, mir sie ganz gleich zu sein scheinen. Ich weiß daher doch nicht, ob dieser Antrag wird zur Unter stützung gebracht werden können. Abg. v. Zezschwitz: Ich muß darauferwiedern, daß allerdings eine Verschiedenheit zwischen beiden Anträgen ist, denn der Punkt wegen des Maßstabes von 500 Steuereinheiten, wo gegen der Herr Referent Bedenken hegte, befindet sich nicht in meinem Anträge. Auch ist von Subrepartition durch die Ge meinde darin nicht die Rede. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Ich möchte doch eine Vergleichung beider Anträge anstellen. Dori heißt es: „Bei starker Einquartierung, wo auf eine Militairleistungseinheit mehr als drei Mann zu legen sind", hier heißt es so: „Bei solchen Einquartierungen, wo auf die Militairleistungseinheit mehr als
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