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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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cäten von I Lhlr. 10 Ngr. bis zu 3 Lhlr. geht. Der Richter er hält ferner nicht wie der Advocat 1 Lhlr. p>-. Meile Diäten. Das sind die Gründe, wurum das Ministerium glaubt, widerrathen zu müssen, daß dieser Satz speciell erhöht werde. Abg. v. Thielau: Ich werde allerdings meine Ansicht dahin aussprechen müssen, daß die geehrte Kammer sich gegen den Antrag der Deputation erkläre. Es ist mir überhaupt nicht angenehm gewesen, daß bei einer Petition, die von so allgemei nem Interesse ist und für Jedermann von Wichtigkeit sein muß, der die Sache sich reiflich überlegt hat, diese pecuniaren Verhält nisse mit in Frage gekommen sind. Zuvörderst muß ich gegen die Annahme des Deputationsantrags bemerken, daß, nachdem das hohe Justizministerium selbst erklärt hat, daß es damit ein verstanden sei, daß die Behörden nicht unter den vorgeschriebe nen niedersten Satz herabgehen sollen«,- nachdem dasselbe bereits in diesem Sinne verfügt hat, cs dabei sein Bewenden haben, und man sich bei der Erklärung des hohen Ministern beruhigen möge. Was den zweitenSatz anlangt, so scheint es mir nichtganz zweckmä ßig zu sein, geradezu Etwas zu beantragen, von dem man nicht über sehen kann, wie weit es geht. Es soll ein leitender Maßstab vorgeschrieben werden, wonach die Honorirung der zu verwenden den Zeit zu bemessen ist. Den dritten Punkt anlangend, muß ich bekennen, daß die geehrte Deputation der Kammer viel zumu- thet, wenn sie verlangt, daß diese ohne Weiteres beantragensollen, ein ganzes Capitel der Taxordnung zu erhöhen, obschon ihr weder die Taxordnung vorliegt, noch von der Deputation die Sätze angegeben sind. Dann glaube ich auch, daß eine solche Abänderung nur auf dem Gesetz- und nicht auf dem Verord nungswege geschehen, und daß die Kammer nicht die Ermächti gung aussprechcn möge,, ganze Sätze in der Laxordnung zu ver ändern oder zu erhöhen, ohne daß diese den Ständen vorgelegt werden. Ich kann cs nicht beurtheilen, denn ich verstehe es nicht, ob der Satz zu hoch oder zu niedrig ist; aber soviel ist gewiß, daß wir im Augenblicke nicht bemessen können, ob er zu niedrig sei. Auch will die Laxordnung im Ganzen betrachtet sein. Es können einige Sätze zu hoch, andere zu niedrig sein, und ich muß doch fragen: hat die geehrte Deputation keinen Satz in der Tarord- nung gefunden, der ihr zu hoch vorgekommen ist? Ich sollte wohl glauben, daß die Kammer sich gegen den Antrag erkläre. Je denfalls würde ich darauf antragen, daß der vierte Antrag bei der Fragstellung in drei Theile zerspalten werde, und ich muß erklären, daß ich gegen alle drei Anträge stimmen werde. Abg. Klinger: Ich theile ganz-die Ansicht des Abgeord neten v. Lhielau, und hätte gewünscht, daß die Deputation die sen Punkt ganz übergangen hätte. Wenn man glaubt, dem Advocatenstande sei durch ein paar Thaler Kosten aufzuhelfen, so befindet man sich in einem großen Jrrthum. Ich werde ge gen den vierten Punkt stimmen. Abg. Braun: Ich muß mich in ähnlichem Sinne erklären. Was den Antrag der Deputation anlangt, so ist der erste Satz desselben unnöthig. Wenn die Laxo'rdnung, wie sie es ist, durch Gesetz ekngcführt und festgefltzt ist, so kann der Richter nicht darunter gehen, wenn er nicht gerade dem Gesetze zuwider handeln will. Also dieser Antrag ist überflüssig. Was die Er höhung der Laxe sul, Nr. 18 anbetrifft, so thut es mir leid, daß von den Petenten ein derartiger Antrag geschehen ist. Ich glaube nicht, daß durch Erhöhung von 8 auf 16 Ngr., oder von 8 auf 15 Ngr. der Stand höher gestellt und ihm die Stellung gegeben werde, die ihm gebührt. Ich hätte diesen Punkt in der Peti tion lieber wcggelassen gesehen, und bitte die Kammer, gegen diesen Antrag mit mir zu stimmen. Viccpräsident Eisen stuck: Absichtlich habe ich bis jetztüber diese Petition nicht gesprochen, weil ich mit den Anträgen der Deputation einverstanden war. Was hier den finanziellen be trifft, so kann ich ebenfalls nur dem beitreten, was soeben aus gesprochen worden ist. Es schmerzt mich, daß man gerade die ses in der Petition in der Weise ausgenommen hat, und es thut mir leid, daß die Deputation einen Werth darauf gelegt hat. Das Geld ist doch wahrhaft das Höchste nicht für dcnAdvocaten, für den Advocaten, der seinen Beruf erkennt und die Schutzwehr der Freiheit ist; er muß frei fein, soviel es in einem constitutio- nellen Lande möglich ist; er muß frei und unabhängig dastehen und braucht daher nicht Staatsdiener zu sein, damit es ihm nicht ergehe, wie in einem andern Lande, daß, wenn man ei nen Advokaten nicht haben will, schickt man ihn an einen an dern Ort hin, wo er weniger nachteilig ist. Insofern glaube ich, ist die hiesige Stellung der Advocaten vorzüglicher, als in ei nem andern Lande; er hat hier eine freiere Wirksamkeit, als in andern Staaten. Daß er größtentheils einen kärglichen Ver dienst hat, will ich nicht in Abrede stellen, ünd es ist nicht zu leugnen, daß eine Larordnung, welche 10Ü Jahre alt ist, nicht mehr passend sein kann; doch ich halte es unter der Würde des Advocaten, daß er deshalb petitiom'rt. Es ist von der Depu tation manchcs'Andere erinnert worden; mein Wunsch ist aber, daß die Deputation lieber diesen Antrag zurücknehme und sich Aber bei der Erklärung des Ministern beruhige. Ich muß hier noch eines Umstandes gedenken. Es ist der Antrag gestelltwor- dcn auf die Zurücknahme des Gesetzes über das Liguidiren der Kosten; der Antrag wurde nicht unterstützt, auch von mir nicht, und ich wollte, er wäre nicht geschehen; denn jenes Gesetz hatte die Tendenz, dem Publicum gegenüber zu zeigen, daß der Ad vocat nicht in Reichthümern sitze. Nach dem Vorbilde anderer Staaten hat man dieses Gesetz gegeben, und es hat den Zweck erreicht-; also weiß ich nicht, warum Man die Zurücknahme be antragt hat, und ich glaube, daß die hauptsächlichste Verbes serung der Zustände der Advocaten, die freilich nicht die gün stigsten sind, darin beruht, was den nachherigen Punkt betrifft, nämlich eine Advocatenkammer oder Advocatencollcgien, wie Sie es nennen wollen. Präsident v. Haase: Als Vorstand der Deputation muß ich bemerken, daß die Deputation zu Stellung dieses Antrags unter IV. nur um deswillen sich entschlossen hat, weil die Peten ten behauptet haben, daß jenen gesetzlichen Bestimmungen zur Zeit nicht allenthalben nachgegangen worden sei. Diese Be hauptung hat auch durch dasjenige, was vom Herrn Staats minister erwähnt wurde, ihre Bestätigung erhalten, indem nach
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