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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsidentv. Haase: Unterstützt die Kammer diesen An trag? — Wird nicht hinreichend unterstützt. Abg. v. Zezschwitz: H'»sichtlich der von der geehrten Deputation vorgcschlagenen Procentabzüge erkläre ich mich bei stimmend, aus den Gründen, die von dem geehrten Abgeordneten v. v. Mayer bereits angeführt worden sind. Es hat sowohl die geehrte D putation, als die hohe Staatsregierung anerkannt, daß der Fall eintreten kann, wo die größer» Güter in solcher Maße mit der Einquartierung überlast t würden, daß sie die erforderli chen Räumlichkeiten nicht zu verschaffen vermöchten. Das würde nun nicht allein den betreffenden Grundbesitzer belästigen, son dern auch das Militair; denn wenn die Mannschaft über einander gehäuft werden muß, so können auch für die Gesundheit des Mi- litairs nachtheil'ge Verhältnisse entstehen. Im Allgemeinen muß ich bemerken, daß hinsichtlich der größern Grundbesitzer, welche überhaupt von diesen Procentabzügen getroffen werden, und welches nicht nur die Rittergutsbisitzer, sondern auch die grö ßern Bauergutsbesitzer sind, gewiß nicht eine Abneigung gegen das vaterländische Militair vorausgesetzt werden kann. Ich habe schon bei einer andern Gelegenheit dargethan, daß ich Ach tung und Liebe für die vaterländische Armee hege; cs tritt aber hier die Rücksicht ein, daß der Raum mitunter nicht verschafft werden könnte, was selbst demMilitair nicht angenehm ist, wenn es übereinandergehä-st und zu eng untergebracht wird. Bei größern Gütern sind die Wohnungen mitunter sehr klein, und wenn das Militair nach der Ernte eingelegt wird, so sind die Scheuern und H uboden voll und da kann man die Mannschaf ten auch nicht hincinthun. Ich finde, daß die von der gechrten Deputation vorgeschlagenen Prccentsätze allerdings zweckmä ßig sind. Abg. Kokul: Ich bin hier, sowie schon bei Z. 6 in Be treff der Repartition zweifelhaft geblieben, und erlaube mir daher eine Anfrage. Ich will den Fall setzen, es werden auf eine Mi- litaireinheit 5 Köpfe gelegt, dann käme auf 100 Steuereinhei ten, als den fünften Theil einer Militaireinheit, 1 Kopf. Wenn aber z. B. die sämmtlichen Hausler eines Orts diejenige Zahl von Steuereinheiten, welche eine Militaireinheit bilden, nicht haben, sondern sie haben alle zusammen deren nur 300, so sind sie, nach meiner Meinung, deshalb noch nicht von der Ein quartierung frei, sondern sie bekommen auf ihre 300 Steuerein heiten nach Höhe von -A einer Militaireinheit 3 Köpfe- Ich habe angenommen, daß eine Subrepartition auf diese Weise siattsinden könne, da sonst die kleinen Besitzungen in vielen Orten ganz frei ausgehen würden. Staatsminister v. Nostitz - Wallwitz: Es ist allerdings die Absicht des Gesetzentwurfs nicht und sie konnte es auch nicht sein, weil die Erleichterung nur da eintritt, wo man befürchten muß, daß der Wohnungsgelaß nicht groß genug ist, um die Soldaten, die aufzunchmen sind, einigermaßen zweckmäßig un terzubringen. Wenn vorhin ein gechrtcr Redner äußerte, es würde Zerwürfnisse in den Gemeinden verursachen, und sie wür den nicht im Stande sein, eine Scala dieser Art zu finden, so hat die Regierung das nicht zu befürchten. Es wird in den zu ent werfenden Militairkatastcrn, die aus den Flurregistern jeden Orts von Seiten jeden Gerichts gefertigt und zur Controle des Kriegsministerii kommen werden, für jeden ganz genau abgezo gen sein, was ihm nach diesen Proccntsätzen abgezogen werden soll. Es wird daher jeder für sich und seinen Nachbar wissen, wie viel ihn zu treffen hat, wenn ein Dorf auf die Militairein- hciten 3,4 oder 5 Mann bekommen soll. Uebrigens glaube ich, daß wenig Gesetzentwürfe ftattsinden können, die gerade so zum Vortheil des kleinen Grundbesitzes sind, als es bei dem vorliegen den der Fall ist. Abg. O. v. Mayer: Ich erlaube mir noch eine einzige Bemerkung. Hinsichtlich der auch von mir geschehenen Äuße rung, daß nach der Constitution gewiß Jeder verpflichtet sei, zu den Lasten des Staates nach seinem Vermögen beizutragen, muß ich nochmals wiederholen, daß hierbei nur von Zahlungen die Rede sein kann, und daß, wenn auch der Gesetzentwurf unverän dert angenommen werden sollte, das Princip in dem Sinne lucht befolgt ist, welchen der geehrte Abg. Zische sich vorgestellt hak. Denn wäre das die Meinung, wie sollte es kommen, daß bei allen 3 Kategorien der §. 9 die Steuereinheiten, welche auf den Waldungen haften, weggelassen worden sind, wie sollte eS kommen, daß in der Kategorie unter a, bei den Lieferungen näm lich, außer den Waldungen auch noch die Wiesen wcggelassen wor den sind? Man hat bei diesem Gesetzentwürfe natürlich eine rationelle Basis aufgesucht, man ist zunächst davon ausgegangen, daß die Steuereinheiten unter gewissen Modifikationen die Grundlage geben müssen, man hat aber auch gefühlt, daß es nicht möglich sei, auf den ganzen Grundbesitz zurückzukommen. Man hat die Waldungen ausgeschlossen, weil dort Etwas nicht wächst, was verfüttert werden kann, und andrerseits hat man bei den Lieferungen die Wiesen weggelassen, weil das, was ge liefert wird, nicht auf den Wiesen, sondern auf den Feldern wächst. Aus demselben Grunde ist bei der Einquartierung haupt sächlich der Wohnungsraum zur Norm genommen worden. Daß man ihn aber nur nebenbei in Betracht gezogen und den Woh« nungsgelaß nicht als den Hauptfactor angesehen hat, das ist das Bedenken, welches die Deputation gegen den Gesetzentwurf auf gestellt hat, und in der Moderation, wie das Gutachten von ihr g-geben worden ist, glaubt sie die verschiedenen Grundlagen, welche dem Gesetz unterliegen, zweckmäßig vereinigt zn haben. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß die Debatte über die §.9 und die Zusatzparagraphen 9b und 9 o geschlossen sei? — Wird einstimmig bejaht. Präsident 0. Haase: Ich überlasse noch dem Herrn Re ferenten das Schlußwort. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Daß nach Procen- ten die Erleichterung eintreten zu lassen, immer noch das Passendste sei, darüber hat man auch in der Kammer sich vielfach ausgespro chen. Freilich, es ist auch dagegen gesprochen worden, aber ich wünschte, daß man ein anderes Auskunftsmittel angeben könnte, als nach Procenten zu rechnen. Daß ferner nach dem Gesetz die Lieferungen nach Steuereinheiten auf Aecker ausgeschrieben werden, ist ganz richtig, und entspricht auch dem Bisherigen. Nur
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