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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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muß ich Etwas erwähnen, um einem möglichen Einwand zu be gegnen; es könnten nämlich die Lieferungen auch nach Wiesen grundstücken stattsinden, weil es auch Lieferungen in Heu gibt; aber dem steht entgegen, -aß nur Körner und Hafer Gegenstand der Lieferung sein sollen. Daß die Waldungen und Leiche nicht ausgenommen werden konnten, lag in der Natur der Sache und auch im bisherigen Verfahren. Also glaube ich wohl, daß wäh rend der Gesetzentwurf und das Gutachten der Deputation sich an das Bestehende zu halten gesucht haben, haben sie doch auch die Abänderungen ausgenommen, die nach der Sachlage jetzt stattsinden konnten und mußten, und es ist doch immer darauf Acht zu haben, daß das Gesetz so auftrete, daß es so viel als möglich allen Parteien genüge und das Princip der Gerechtigkeit mit dem Princip der Billigkeit vereinige. Präsident v. Haase: Zunächst frage ich also: ob die Kam mer die §. 9 des Entwurfs unverändert annehme? — Wird ge gen 1 Stimme (die des Abg. Schwabe) angenommen. Präsident 0. Haase: Sodann frage ich: ob die Kammer die Zufatzparagraphe 9 b annehme, welche so lautet: „Bei Be rechnung der nach §. 9 unter c zum Behuf der Einquartierung aufzustellenden Militairleistungseinheiten sind bei solchen einzel nen Besitzungen, auf deren leistungspflichtigen Bestandtheilen zusammen 1000 Steuereinheiten hasten, 25 Procent, und bei größeren Besitzungen von jedem folgenden 1000 noch überdies ein Procent in Abzug zu bringen, von dem hiernach verbleien den Betrag aber Militanleistungseinheiten zu bilden. Der ge dachte Abzug kann jedoch auch bei den größten Besitzungen nie mehr als 40 Procent betragen." Königl.Commifsar Richter: Ehe über diese §. abgestimmt wird, wird es noch nöthig sein, eine Erläuterung hinsichtlich der Scala hinzuzufügen, die von der geehrten Deputation ihrem Berichte beigezeben worden ist. Wie diese Scala von der Re gierung der geehrten Deputation mitgetheilt wurde, befand sich unter derselben die Bemerkung, daß weniger als 250 Steuer einheiten bei dieser Berechnung gar nicht in Ansatz g.bracbt, da gegen 250 bis 500 Steuereinheiten für voll, für eine Militair- einheit, gerechnet werden sollen. Beim Abdruck diese Scala ist diese Bemerkung weggeblieben. Es ergibt sich aber, daß die geehrte Deputation dasselbe will, indem sie beilOOOSteuereinhei- ten750 in Ansatz gebracht, und daraus demnach zwei Militairein- heiten gebildet hat. Man könnte zwar dabei Beruhigung fassen, es fehlt aber für den zweiten Satz, daß 250 Steuereinheiten und darunter nicht gerechnet werden sollen, ein Anhalten. Ich bitte blos, daß die geehrte Deputation sich darüber ausspreche, ob sie gemeint sei, daß die über 250 betragenden Steuereinheiten für voll, die darunter nicht gerechnet werden. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Es ist allerdings in der Deputation das geäußert worden, und in der von der Staats regierung übergebenen Tabelle war an der Seite diese Bemer kung enthalten, die aber nicht mit abgedruckt worden ist, und ich glaube, daß die Deputation sich damit einverstanden erklärt hat. Freilich in der Gefltz.svorlage steht davon Nichts. Präsident v. Haase: Es wird unter diesen Umständen H. 119. noch die Bemerkung beizufügen sein, daß mit und über 250 Steuereinheiten für voll, unter 250 Steuereinheiten aber nicht zu rechnen sind. Ich werde darauf noch eine besondere Frage richten. Stellv. Abg. Baumgarten: Nach der Erläuterung, die der Herr Regierungscommissar gegeben hat, weiß ich nicht, ob mir nicht noch das Wort zn vergönnen wäre; denn nach dieser Erläuterung gewinnt die Sache eine ganz andere Ansicht, und ich könnte mich nun mit dem Dcputationsgutachten nicht einver standen erklären, ich glaube auch, viele Mitglieder der Kammer werden meiner Meinung beitreten. So wie der Bericht sich aus spricht, würde ich dafür gestimmt haben; wenn man aber sagt, es sollten 250 Steuereinheiten und darunter nicht in das Mili- tairkataster ausgenommen werden, so muß ich mich dagegen er klären. König!. Commissar Richter: Hierauf ist bemerklich zu machen, daß blos von der Scala die Rede ist. In dieser Scala sind nur die Summen in Ansatz gekommen, welche einen Procent abzug genießen, also von dem einzelnen Besitzthum ist die Rede, worauf über 1000 Steuereinheiten haften, und welchem deshalb ein Procentabzug zu Gute kommt. Wenn bei Berechnung des selben ein Bruch entsteht, so werden die Steuereinheiten unter 250 ganz weggelassen, die darüber für voll, nämlich für eine ganze Einheit gerechnet. Stellv. Abg. Baumgarten: Dann kann ich mich be- beruhigen. Secretair v. Schröder: Ich glaube, diese Bemerkung wäre nicht erfolgt, wenn die Anmerkung in der Tabelle mit ab gedruckt worden wäre. In der Absicht der Deputation hat es nicht gelegen, diese Anmerkung zu beseitigen und sie der geehrten Kammer nicht mitzutheilen. Es muß die Unterlassung des Ab drucks derselben auf einem Versehen beruhen. Präsident v. Haase: Ich gehe zur Fragftellung über. Ich habe die §. 9 K bereits vorgelesen, auch zur Frage gestellt, und ich wiederhole also die Frage: ob die Kammer die §.9 b nach Anrathen der Deputation annehme? — Wird gegen 4Stimmen angenommen. Präsident 0. Haase: Ferner hat die Deputation eine Zu- atzparagraphe unter 9 e vorgeschlagen, welche so lautet: „Was dagegen die etwaige Geldausgleichung wegen der Naturalein quartierung in den Gemeinden selbst anlangt, so kann solche nur nach den in Z. 9 unter«zur Aufrechnung kommenden Steuerein heiten erfolgen." Nimmt die Kammer diese Zufatzparagraphe 9can?— Wird einstimmig angenommen. Präsident v. Haase: Ist die Kammer also nunmehr da mit einverstanden, daß in dem gegebenen Falle bei mehr als 250 Steuereinheiten und mit 250 diese für voll zu rechnen sind, und die nicht so viel betragen, nicht gerechnet werden? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Das Uebrkge wird noch Sache der Redaction sein. 3*
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