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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Was blelbt übrig? Die Leute wollen sich doch zudeckcn; der Eine kriecht in einen Sack und schnürt ihn am Halse zu, ein Anderer wickelt sich in eine Plane und das große Loos hat der gezogen, welcher einen alten Pelz erwischt, hauptsächlich aber werden die Militairmäntel dazu gebraucht. Ich weiß wohl, es soll das nicht sein, aber wenn weiter Nichts da ist, so muß der Mann seine Zuflucht dazu nehmen. Daß dadurch an den Militair- mqnteln- vielleicht eben soviel an der Haltezekt verloren geht, als an Decken erspart mied, das glaube ich wenigstens. Im Gan zen genommen muß aber für die Gesundheit unsers Militairs in dieser Beziehung gesorgt werden, es ist die Schuldigkeit des Staats. Denn gerade diese Cantonnementszeit fällt in den Herbst, wo die Tage warm und die Nächte kalt sind; es sind viele Krankheitsfälle deshalb vorgekommen, worüber das hohe Kriegs ministerium vielleicht uns nähere Auskunft geben könnte. Nun hat zwar die Deputation den Antrag in die ständische Schrift empfohlen: „daß die hohe Staatsregierung in Erwägung ziehen möge, ob und in welcher Maße bei Einquartierungen die Mann schaften mit Decken aus den Militairvorräthen versehen werden könnten, um sie zu ihrer Lagerstätte zu gebrauchen." Dieser Antrag scheint mir aber nicht direct genug gefaßt zu sein, und an dessen Stelle würde ich mir folgenden Antrag erlauben: „Es wolle die Kammer im Verein mit der ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß dem cantonnirenden Militair die benöthigten La gerdecken aus den Vorräthen der Casern enanstal- ten verabreicht werden." Ich bitte deshalb den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident 0. Haase: Der Antrag geht dahin: „Es wolle die Kammer im Verein mit der ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß dem rantonirenden Militair die benöthigten Lagerdecken aus den Vorräthen der Casernenanstal- ten verabreicht werden." Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Abg. v. d. Planitz: Ich wollte nur bemerken, der Antrag, wie er hier im Deputationsgutachten gefaßt ist, ist schon von der Kammer bei Gelegenheit der Bcrathung über das Militairbud- jet angenommen worden. Die erste Kammer hat ihn auch ange nommen, und erwirb in die Schrift, welche bei Uebergabe des Budjets an die hohe Staatsregierung gelangt, mit ausgenom men sich finden. Ich glaube daher, daß eine weitere Debatte über den Antrag selbst und eine Abänderung desselben nicht ange messen sein wird. Abg. v. Platz mann: Ich bemerke, daß eigentlich der letzte Antrag in dem der Deputation enthalten ist; denn die Vor- räthe der Casernenanstalten möchten doch wohl auch alsMilitair- vorräthe anzusehen sein. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Die Deputation hat den Antrag etwas allgemein gehalten; denn man konnte nicht auf eine solche Deckenrcchnung eingehen, es ist auch nicht in Aus gabe gestellt worden, was daran verloren geht. Es ist aus drücklich erwähnt worden, daß in der Zeit, wo das Militair ins Cantonnement geht, die Decken gereinigt und gebürstet werden. Ich kann nichts Besseres rathen, als es der hohen Staatsregie rung zu über lassen, die wird es am besten kennen; sie hat auch bereits erklärt, sie wolle es thun, sie ist schon bei Berathung des Budjets darüber einverstanden gewesen. Staatsministcr v. Nostitz-Wallwitz: Das Kriegsmini sterium kann nur bestätigen, was der Herr Referent äußerte. Zwar hat der geehrte Abg. Haden die Berechnung, welche er auf stellte, vollkommen als Sachverständiger gegeben, denn wirklich hat die Armee 9000 gute Decken, aber es müssen davon wenig stens 3000 in den Casernen für die nicht rantonirenden Trup pen zurückbleiben, und nach dem Casernenreglcment muß die Zeit, wo die Truppen im Cantonnement sind, dazu benutzt werden, die im Gebrauch gewesenen Decken zu reinigen und neu walken zu lassen, um jedem Krankheitsstoffe, der so,leicht in dcnCaftrnen sich verbreitet, vorzubeugen. Abg. Haden: Ein geehrter Abgeordneter zu meiner Linken äußerte, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen meinem An träge und dem der Deputation nicht wäre; allein ich bitte, beide wohl zu erwägen, und man wird finden, daß die Deputation vor schlägt, die hohe Staatsregierung solle es in Erwägung ziehen, während mein Antrag direct auf Verabreichung gerichtet ist. Wenn der Abg. v. d. Planitz äußerte, es wäre ein derartiger Be schluß schon gefaßt worden, nun, so wäre es meines Dafürhaltens auch nicht nöthig gewesen, daß die Deputation einen besondern Antrag hier erneuert gestellt hat, und in dieser Beziehung habe ich auch geglaubt, den meinigen stellen zu können. Was der Herr Referent wegen der Deckenrechnung sagte, so glaube ich, daß sie wohl nothwendig wäre, denn nach dem Deputationsgut- achtcn soll ein Aufwand von 25,000 Khaler erforderlich sein, und durch meine Dcckenrechnung habe ich dargethan, daß man nicht 25,000 Khaler dazu braucht. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Wenn ein jeder Mann in das Cantonnement eine Decke mitnehmen soll, und ge wöhnlich gegen 9 bis 11,000 Mann cantonniren, so würden circa 10,000 neue Decken nöthig werden, die angeschafft werden müßten. Der geehrte Abgeordnete hat vollkommen Recht, daß, wenn neue Decken angeschafft sind, Nichts weiter erforderlich ist, als eine nicht bedeutende Nachanschaffungssumme. Indcß ist dem Anträge im Allgemeinen, wie er von der geehrten Deputation gestellt worden ist, Nichts entgegen; das Kriegsministerium muß aber gleichwohl den Geldpunkt ins Auge fassen und muß die ge ehrte Kammer, seiner Pflicht gemäß, darauf aufmerksam machen. Präsident v. Haase: Es liegt mir unsre Verhandlung über das Militairbudget für diese Finanzperiode vor, daselbst ist ausdrücklich folgender Antrag gefaßt und genehmigt worden: „Die hohe Staatsregkerung im Verein mit der ersten Kammer zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob bei den Herbstübungen die Truppen mit wollenen Decken aus Staatskassen zu versehen." Ich finde nun in dem vorliegenden Anträge von dem früher be schlossenen weiter keine Abänderung, als daß es bei jenem heißt: „bei Einquartierungen", in dem genehmigten Anträge hingegen heißt es: „bei den Herbstübungen". Man kann nun zwar an-
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