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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilnngen über die Verhandlungen des Landtags, n Kammer. »4^ 120. Dresden, den 28. August 1843. Einhundert und achtzehnte öffentliche Sitzung , am 8. August 1843. Inhalt: Vortrag aus der Negistrande. — Entschuldigung. — Be- rachung des an der weiten Berichts der ersten Depu tation, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betr. — Berathung des Berichts der zweiten Deputation, den Neu bau einer Gewerb- und Bauschule betr. — Wahl zweier stellvertretenden Mitglieder zur ersten Depu tation. — D'e Sitzung b'ginnt H11 Uhr in Gegenwart des Staats ministers v. Könneritz, des königlichen Commissars v. Schaarschmidt und von 65 Mitgliedern, mit Verlesung des über d'e letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Se- cretair Rothe. Nach erfolgter Genehmigung des Protokolls wird dasselbe von den Abgg. Oberländer und Sörnitz mit vollzogen und sodann zum Vortrage aus der Hauptregistrande geschnitten. Auf derselben war eingetragen: 1. (Nr. 1032.) Den 7. August. Der Abg. Herr Brock haus überreicht der Kammer eine von der Verlagshandlung von Veit und Compagnie zu Berlin ihm zugcsendcte Druckschiift: das Verhältniß der Juden zu den Christen betreffend, zur Bi bliothek. Präsident v. Haase: Wird zur Bibliothek genommen werden, und ich spreche hiermit den Herren Uebersendern dieser Schrift, sowie dem Abg. Brockhaus für deren gefällige Uebergabe den Dank der Kammer aus. 2. (Nr. 1033) Den 8. Augpst. Protokollertract der er sten Kammer, nachträglicher Beschluß zu dem Gesetzentwürfe, die Grund - und Hypothckenbüchcr betreffend. Präsident 0. Haase: Kommt an die erste Deputation zurück. 3. (Nr. 1034) Den 8. August. Desgleichen, die Bera thung des anderweiten Berichts über den G.setzenlwurf, die ^Heilbarkeit des Grund und Bodens betreffend. Präsident 0. Haase: Geht ebenfalls an die erste Depu tation. 4. (Nr. 1035.) Den 8. August. Der als M tglied zum Staatsgerichtshof gewählte Professor Albrecht zu Leipzig erk.ärt seine Annahme und spricht dafür seinen Dank aus. H. 120. Das eingegangcne Schreiben wird vom Secrctair 0. Schrö der verlesen. Präsidentv. Haase: Wird zu den betreffenden Acten ge nommen und dann die gehörige Anzeige gemacht werden. 5. (Nr. 1036.) Den 8. August. Der 0. und Professor Weber zu Leipzig, welcher ebenfalls als wirkliches Mitglied zum Staatsgerichtshof gewählt worden, spricht in gleichem Sinne seinen Dank für die auf ihn gefallene Wahl aus. Secretair v. Schröder trägt das eingegangene Schreiben vor. Präsident 0. Haase: Es würde auch hinsichtlich dieser Erklärung das Nämliche erfolgen. — Wegen Unwohlseins ist der Abg.Kokul heute entschuldigt. — Wir gehen nun über auf den Gegenstand derheutigen Tagesordnung, auf den Vortrag des Berichts über den Schutz der Rechte an literarischen ErzeugnissenundWerkenderKunstu. s. w. Referent Abg. Todt: Ich kann wohl voraussetzen, daß die geehrten Mitglieder sich mit der Sache bekannt gemacht haben, so daß ich bei lum Vorlesen mich nur auf den Bericht selbst zu erstrecken haben werde. Der Bericht lautet so: Ueber den hier in Frage stehenden Gesetzentwurf hat die zweite Kammer in den Sitzungen vom 27., 28. und 30. März, die erste Kammer aber in den Sitzungen vom 9. und 12. Juni dieses Jahres Berathung gepflogen und Beschluß gefaßt, und es ist nunmehr, nachdem die hierüber aufgenommenen Protokolle der ersten Kammer an die zweite gelangt und von dieser wieder der Deputation zugewiesen worden sind, über die zwischen den Beschlüssen beider Kammern obwaltenden Differenzen nachste hender Bericht zu erstatten. Die Deputation ist von der Nothwendigkeit und Zweck mäßigkeit des hür in Rede stehenden Gesetzes, wie sie schon bei ihrer ersten Berichtserstattung zu erkennen gegeben hat, zu sehr überzeugt, als daß sie eine Vereinbarung darüber nicht ganz besonders wünschen sollte. Sie hat daher auch, um diese Verein barung nach Möglichkeit zu erleichtern, überall, wo cs mit ihrer allgemeinen Ansicht von dem Berathungsgegenstande nur irgend verträglich war, für die Beschlüsse der ersten Kammer gutachtlich sich auszusprechen beschlossen. Tritt die geehrte Kammer hierin der Deputation bei, so werden dann nur wenige Bestimmungen des Gesetzentwurfs zur nochmaligen Erwägung übrig bleiben, mithin auch in geschäftlicher Hinsicht gewonnen werden. Für jetzt findet Einhelligkeit der Beschlüsse zwischen beiden Kammern allerdings nur bei den HZ. 3, 8, 9, 14 , 16 und 20 des Gesetzentwurfs und bei zwei der von der diesseitigen Kammer angenommenen Schlußankräge statt, während bei allen übrigen Bestimmungen und Anträgen die erste Kammer von der Ansicht der zweiten mehr oder weniger abgewichen ist. Da jedoch diese 1
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