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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Abg. Lzschucke: Die Bemerkungen des Herrn Referen ten veranlassen mich, gegen den Zusatz am Ende der §. 12 zu stimmen; denn wenn der Sinn des Deputationsgutachtens dahin geht, daß in dem Falle, daß ein bereits begonnenes Unter nehmen — ich habe nur von einzelnen Banden eines Werkes gesprochen — nicht vollendet ist, der Andere das Recht haben kann, die Fortsetzung zu verbreiten; es würde sonach der Unter nehmer um seinen Aufwand gebracht. Es liegt auf der Hand, wenn von einem Roman nur zwei Bande erscheinen können, und der dritte nicht, das ganze Buch Nichts mehr werth ist, denn wenn das Ende nicht erlangt werden kann, so wird Niemand den Anfang kaufen. Es ist möglich, daß das, was der Herr Referent in meine Worte gelegt hat, in denselben liegen kann, aber ich habe es nicht hineinbringen wollen. Er ist von der An sicht ausgegangen, dass die Unternehmung in illLnitum fortgehm möge; dies will ich nicht; denn es würde dem Sinne der ZZ. I I und 12 widersprechen. Eine solche Ausnahme würde diese Be stimmung wieder umwerfen. Ich will nur, daß ein bereits be gonnenes Werk vollendet werden kann, daß cs von dem Unter nehmer bis ins letzte Stadium gedruckt werden kann, ohne daß er durch Vereinigung mit Ausländern eine Verbindlichkeit zu Geldausgaben hat. Wollen wir, wie der Abg. Brockhaus ge meint hat, daß der Inländer stets zum Drucke ausländischer Werke die Genehmigung ausländischer Buchhändler beibringe, so wird unser gutes deutsches Geld ins Ausland wandern. Abg. Brockhaus: Wenn der Abg« Lzschucke das Beden ken hat, daß derartige Schriften nicht vollständig würden erscheinen können, so glaube ich, erled'gt es sich dadurch, daß diese Art von Schriften im Originale in der Regel gleich vollständig ausgegeben werden, und demgemäß die deutsche Ausgabe auch gleich auf einmal erscheinen kann. Was aber die andere Be hauptung betrifft, nämlich daß sonst das Grld für die Bücher ins Ausland ginge, so thut es mir leid, daß der Abgeordnete die sen Grund aufs neue vorbringt, denn das ist ein Grund, der im vorigen Jahrhundert und bis auf die neueste Zeit für den Nachdruck überhaupt angeführt worden ist. Derartige Ansich ten sollten aber jetzt nicht mehr ausgesprochen werden. Abg. V. Geißler: Ich bitte um die Erlaubniß, Etwas zur Verdeutlichung meines Vermittelungsvorschlages sagen zu dürfen. Ich will ein Beispiel anführen, wie ich mir die Sache denke. J-'tzt wird das Gesetz publicirt. Ein Jahr später fällt einem Buchhändler in Leipzig ein, ein Werk gemeinschaftlich mit einem ausländischen Verleger herauszugeben, er meldet den ge schossenen Vertrag der Behörde, es wird dieses bekannt gemacht, und mit dec Bekanntmachung dem Werke der inländische Schutz gewahrt. Es werden nun die etwaigen bisherigen Unternehmer ihre vocräthigen Exemplare zur Abstempelung zu bringen haben, und so ihr Eigenchum sich sichern können. Dies ist mein Vor schlag, welchen ich zu Vereinigung der Ansichten geeignet ge glaubt habe. Referent Abg. Todt: Ich habe zu fragen, was der Abge ordnete mit den abgestempelten Exemplaren zu machen wünscht, die nachher von dem Unternehmer herrühr.n? will er, daß d.ese nach wie vor von der Strafe des Nachdrucks ausgeschlossen fern sollen, oder nicht? Abg. v. Geißler: Allerdings; ich bin ganz der Ansicht der Deputation und glaubte, die Ansicht der Deputation durch die vorgeschlagene formelle Ausführung mit der der Regierung vereinigen zu können. Referent Abg. Lodt: Ich erkläre nochmals, in der Abstem pelung suche ich das Bedenken nicht, das Bedenken ist größer, wir stehen weiter aus einander. Es sollen nämlich diejenigen Werke, welche nach dem Erscheinen des Gesetzes abgedruckt wer den, als Nachdruck gelten. Dies ist der Sinn der von den Ne- grerungscommissarien vorgcschlagenen Fassung, und damit stimmt eben die Deputation nicht überein. Abg. v. Gablenz: Im Allgemeinen theile ich die Ansich ten des geehrten Abg. Lzschucke. Bereits bei der ersten Debatte habe ich mich in dieser Hinsicht ausgesprochen, und ich bedaure, daß die Deputation nicht auf das einzugehen scheint, was von dem Abg. Lzschucke ausgesprochen worden ist. Wenn ich dem- ungeachtct meinerseits mich weniger für das Deputationsgut achten erklären werde, so geschieht es in der Hoffnung, daß hier durch eine Vereinigung zu Stande komme; ich glaube eben, daß es sehr wünschenswerth ist, daß die hohe Kammer dabei stehen bleibe und nicht noch weiter zurückgehe. Ich erinnere die Kam mer an die Debatte, die bei dieser Gelegenheit stattgefunden hat, als das erste Mal über die Z.in dem Saale gesprochen wurde, und wie nachgewiesen wurde, daß, wenn nicht eine allgemeine deutsche Bundesgesetzgebung hierüber stattsindet, nach Annahme der §§., wie sie die Gesetzvorlage vorschlägt, unbedingt das eintreten würde, daß Bücher, die bei uns als Nachdruck angesehen würden, ohne irgend eine Gefahr einige Stunden von Leipzig, in Halle z. B., gedruckt und im übrigen Deutschland in Vertrieb gebracht werden können. Wenn dieses Gesetz ein allgemeines deutsches Bundesgesetz wäre, so würde es von Wichtigkeit sein, indem auf die Reciprccität, welche dann cinträte, Gewicht gelegt werden könnte. Allein solange es partiell für Sachsen ist und die Nach barstaaten nicht auf diese Bestimmungen eingehen, scheint mir das Eigenthum unserer Staatsang ^hörigen, das Verdienst, der Erwerb unserer Buchdrucker, durch Annahme der Gesetzesvorlage gefährdet, dahingegen mehr gesichert durch das, was eben durch den Deputationsvorschlag erreicht ist. Abg. Lzschucke: Ich wollte mich g-'gen den Vorwurf verwahren, als ob ich den Nachdruck vcrtheioigte. Ich halte nämlich meinen Antrag nicht für Unterstützung von Nachdruck. Nachdruck kann ja nur sein, wie eben der Begriff des Nachdrucks im Gesetze festgestellt ist. Bestimmen wir, daß ein inländischer Buchhändler ausländische Merke drucken kann, bis ein anderer ein Verbietungsrecht nachweist, so liegt in der Ausführung dieser Bestimmung gewiß nicht ein Nachdruck. Wenn man übrigens auf das vorige Jahrhundert hingewiesen hat, auf die Bestimmung von 1773, so ist di.se Ansicht schon bei der ersten Debatte gel tend gemacht woroen. Damals hat man nicht Frankreich und England im Auge grhabt, sondern deutsche Länder, wie Preußen, Oesterreich u. s. w., jetzt aber, wo andere Ansichten sich kund ge-
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