Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
trage sub IV hatte die Deputation die Worte: „in Erwägung zie hen" selbst vörgeschlagen, da auch sie nicht auszusprechen sich ge traut hat, daß die in den Petitionen, das Eigenthum an drama tischen Werken und musikalischen Compositionen betreffend, auf gestellten Grundsätze allenthalben als richtig anzuerkennen seien. Daß der Antrag gegen den Vorschlag der Deputation später eine andere, und zwar die in der Beilage angegebene Fassung erhal ten hat, gründet sich auf die nachherigen Kammerverhandlungen, während welcher der Antrag gestellt wurde, daß der Antrag der Deputation etwas weiter gefaßt und namentlich auf eine Jnter- cession bei der hohen Bundesversammlung um Vorlegung eines allgemeinen Gesetzes für sämmtlicheBundesstaaten ertendirtwer den möchte. Da die Deputation mir dieser Erweiterung einver standen, in d»r von dem Antragsteller vorgelegten neuen Fassung aber statt der frühern Worte „ in Erwägung ziehen " das Wort „berücksichtigen" gewählt war, so beruht demnach die Abände rung mehr auf einem Supervisum. Aus diesen Gründen kann es die unterzeichnete Deputation nur sachgemäß finden, wenn die Anträge unter I und IV in der von der ersten Kammer angenom menen Fassung in die künftige ständische Schrift gebracht werden, und rathet der Kammer an: hierzu ihre Genehmigung auszusprechen. Referent Abg. Todt: Die Zusammenstellung der Diffe- renz'punkte enthält Folgendes: Allgemeine Anträge in die Schrift: Beschluß der zweiten Kammer: I. Die Staatsregierung zu ersuchen, der nächsten Stände versammlung auch ein Gesetz über das Verlagsrecht vorzu legen, und dabei den in der Petition Nr. 2 unter V. S. 2 aufge stellten Grundsatz, daß durch den Verlagscontract ein Verleger nicht blos berechtigt, sondern zugleich verpflichtet werde, das übernommene Werk auf buchhändlerischem Wege in Verkehr zu bringen, mit zu berücksichtigen. IV. Die Staatsregkerung zu ersuchen, bei der hoben deut schen Bundesversammlung ein weiteres Gesetz, den Schutz dra matischer Schriftsteller und Componisten betreffend, zu beantra gen; jedenfalls aber, unter rhunlichster Berücksichti gung der in den angeführten Petitionen aufgestellten Grundsätze ein Gesetz darüber bearbeiten und wo möglich der nächsten Stände versammlung vorlegen zu lassen. Beschluß der ersten Kammer: I. Die Staatsregierung zu ersuchen, der nächsten Stände versammlung auch ein Gesetz über das Verlagsrecht vorzu legen, und dabei zugleich die Frage, inwiefern durch den Verlags contract ein Verleger nicht blos berechtigt, sondern zugleich ver pflichtet werde, das übernommene Werk auf buchhandlerischem Wege in Verkehr zu bringen, zur Entscheidung zu brin gen. IV. Die Staatsregierung zu ersuchen, bei der hohen deut schen Bundesversammlung ein weiteres Gesetz, den Schutz dra matischer Schriftsteller und Componisten betreffend, zu beantra gen, interimistisch aber auch über diese Gattung des Schutzes für literarische und artistische Erzeugnisse ein Gesetz bearbeiten zu lassen, und dabei die in den angeführten Petitionen ausgestellten Grundsätze in Erwägung zu ziehen, darüber aber sodann und zwar wo möglich der künftigen Standeversammlung eine Vorlage zugehen zu lassen. Gutachten der Deputation: ml I. Die Fassung der ersten Kammer anzunehmen. »ä IV. Die Fassung der ersten Kammer zu genehmigen. Präsident V. Haase: Es handelt sich um die Anträge suhl u.IV (s. vorstehend). Die Deputation rath uns an, diese b iden An träge in der von der ersten Kammer angenommenen Fassung zu genehmigen. Nimmt die Kammer den ersten in der von der ersten Kammer beschlossenen Fassung an? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer auch den An trag unter IV in der von der ersten Kammrrbeschloffenen Fassung an? — Allgemein Ja. Referent Abg. Todt: Schließlich hat die Deputation nur noch einer von dem Re- dacteur des Börsenblattes, de Marle zu Leipzig, und mehren an deren Literaten daselbst unterzeichneten Petition Erwähnung zu thun, welche erst nach der Beralhung des vorstehend besprochenen Gesetzentwurfs beider zweiten Kammer eingereicht und, da sie gleichzeitig auch an die erste Kammer gegangen war, diesseits zu asserviren beschlossen worden ist, bis vergegenwärtige Entwurf aus der ersten Kammer wieder an die zweite zurückgelangt sein werde. Sie betrifft die Frage, inwiefern den Eigenthümern von Zeitungen, die für die Aufnahme von Anzeigen bestimmt sind, die Verpflichtung aufzuerlcgen sei, jedes den gesetzlichen Bestim mungen nicht entgegentretende Inserat ohne Unterschied aufzu nehmen. Die erste Kammer hat diese Petition mit bei dem Preßgesctze in Erwägung gezogen, und obwohl die zweite Kammer nach dem vorhin angedeureten Beschlüsse der Meinung gewesen zu sein scheint, daß sie bei dem Gesetze über das literarische Eigenthum besprochen werden solle, so gestattet sich doch die unterzeichnete Deputation, um hierin eine Gleichförmigkeit des Verfahrens zu erzielen, die Bitte hier niederzulegen: die Kammer wolle genehmigen, daß die Deputation über die angezogene Petition erst bei der demnächst von ihr vorzunehmenden anderweiten Vortragserstattung über das Preßgesetz ihr Gutachten mit eröffnen dürfe. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß unter diesen Umstanden die Begutachtung der erwähn ten Petition bei Gelegenheit der anderweiten Vertrags rstattung über das Preßgesetz mit in Vortrag komme? — Einstim mig Ja. Präsident v. Haase: So wäre dieser Gegenstand erledigt. Wir können nun übergehen auf den Vortrag des Berichts der zweiten Deputation über den Neubau von Gewerb- und Bau schulen zu Chemnitz und Plauen. Der Abg. v. d. Planitz ist Referent, und ich ersuche denselben, der Kammer den Vortrag zu geben. (Der Staatsminister Nostitz undJänckendorf verläßt den Saal und der königl. Commissar v. Weissen bach tritt ein.) Referent Abg. v. d. Planitz: Der Bericht der zweiten De putation über die Petition der Stadträthe und Stadtverordneten zu Plauen und Chemnitz, den Neubau von Gewerb - und Bau schulen betreffend, lautet folgendermaßen: Der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Plauen wen den sich an die Siandeversammlung müdem Gesuch: Dieselbe wolle bei der hohen Staatsregierung sich dahin verwenden, daß für die zu Plauen bestehenden Staats-"
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder