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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ein ganz vergebliches Streben sein, bei der jetzt bestehenden Ver fassung eine durchgreifende Verbesserung des Advocatenstandes herzustellen. Hessen wir also auf eine Veränderung des Gerichts wesens , des Rechtsprechens und des Gerichtsverfahrens! Es hängt der vorliegende Gegenstand sonach mit einigen höher liegen den Fragen sehr eng zusammen, und es ist nicht zu vermeiden, sie zu berühren, obwohl ich gern zugebe, daß es nicht nöthig ist, sie weiter auszubeuten; aber der Ueberzeugung bin ich allerdings auch, daß man in zwei Angelegenheiten doch über kurz oder lang ans Werk wird schreiten müssen, da es kaum lange mehr so gehen wird. Jeder Landtag liefert erstlich die deutlichsten Beweise, daß es bei der jetzigen Gerichtsverfassung nicht lange mehr gehen kann; fast jedes Gesetz, besonders organischer Natur, beweist, daß unsere Gesetze bei der jetzigen Gerichtsverfassung gar nicht in nothwendiger Consequenz auszuführen sind. Es müssen daher endlich die Patrimonkalgerichte fallen, es muß endlich der Schritt gethan werden; so viel auch Schwierigkeiten sich entgegenstellen mögen, so wird man sich doch am Ende durch das Andrängen der Gesetzgebung davon überzeugen, und ich bedauere nur, daß es später kommen wird, als es eigentlich noch nothwendig und genau betrachtet auch möglich wäre. Es wird aber zweitens auch allerdings zu einer Aenderung des Proceßverfahrens kommen müssen, denn es ist nicht möglich, daß es bei dem gegenwärtigen Verfahren, namentlich in Criminalsachen, noch lange verbleiben werde. Welches also auch der Erfolg der hier vorliegenden Peti tion und des von der Deputation vorgeschlagenen Gutachtens sein möge, gleich werden sich vke Folgen und die Früchte davon nicht zeigen. Mögen sich daher die Standesgenossen selbst einstweilen dazu vorbereiten, mögen sie sich durch Privatvereine eine freiere Existenz in der Idee schaffen, bis die Zeit kommen wird, wo auch die Realität ihnen das gewähren wird, was dem Advocatenstande gebührt und zu wünschen ist, nicht im Interesse des Advocaten- siandes allein, sondern im Interesse des Landes und aller Staats bürger. Ich stimme mit Vergnügen für den Antrag der verehr ten Deputation, umsomehr, als er die Sache nur im Allgemei nen zur Erwägung anhcimgibt, die hohe Staatsregierung von den Ansichten der Kammer in Kenntniß setzt, und darauf hinaus geht, daß in dieser Sache nicht mit kleinlichen Einzelheiten, son dern im Großen fortgeschritten werden soll. Ich glaube aller dings, daß in diesem Punkte sich eigentlich Alles concentrirt, was gegenwärtig zu bitten ist, und nachdem die Kammer den Satz un ter 2 angenommen hat, Nichts mehr so wichtig und Nichts mehr von gleicher Wichtigkeit zu beantragen sein möchte, als eben die ses. Zu beklagen ist es freilich, daß Hemmnisse vorhanden sind, welche einer Realisirung der Sache zur Zeit entgegenstehen; aber damit doch wenigstens eine sichtbare Frucht aus der Sache hervor gehe, wird es wünschenswerth sein, bei allen künftigen Berathun- gen organischer Gesetze die Anträge jedesmal zu wiederholen, welche die Vorbedingungen betreffen, unter welchen allein es möglich ist, den Antrag der Deputation, wie er hier gegeben ist, zur Erfüllung zu bringen, nämlich daß die Gerichtsverfassung und das Gerichtsverfahren geändert werde. Die Berathung des Hypothekengesetzes, welche Ihnen bald obliegen wird, dürfte II. 97. abermals Gelegenheit geben, sich zu überzeugen, daß es, mit den jetzigen Patrimonialverhältnissen nur noch kurze Zeit dauern kann, weil sie in der Vertretungspflicht immer weiter greifen. Für die Aeyderung des Verfahrens aber wird jeder Landtag neue Impulse bringen. -- Ich wiederhole, daß ich mit der Deputation stimmen werde. Abg. Todt: Ich habe nicht geglaubt, daß ich michrin die heutige Dkscufsion einmischen werde, da ich es nicht gern habe, über eine Angelegenheit das Wort zu ergreifen, bei der ich mehr oder weniger selbst betheiligt bin, wie es bei der vorliegenden der Fall ist, da auch ich, wenn auch nur nebenbei, dem Stande der Advocaten angehöre. Ich kheile ganz die Ansichten, welche mein Freund Braun vorhin ausgesprochen, und bekenne.mich sodann zu dem,was jetzt der Hr. Abg. v. v. Mayer erklärthat,daher ich nicht nöthig habe, meine Meinung besonders zu entwickeln. Die Ur sache aber, warum ich dennoch üms Wort gebeten habe, ist eine Aeußerung des Abg. v. Thielau, der in seiner Rede als einen Grund, weshalb der Stand der Advocaten zu heben sei, hervor gehoben, daß überall in andern Ländern, wo der Stand der Ad vocaten höher gestellt sei, die meisten Glieder derselben gewöhn lich zur conservativen Partei gehörten. Ich lasse dahingestellt sein, wieweit dies begründet ist, habe auch Nichts dagegen zu er innern, wohl Etwas aber zu erinnern habe ich gegen die Art und Weise, wie der Abgeordnete die konservative Partei erklärt hat. Er fügte nämlich hinzu, „zur konservativen Partei, das heißt zu der, welche die wahren Interessen des Landes vertheidigt." Nun kommt es sehr ost vor in unserer sogenannten Schwesterkammer, daß man dort sagt: wir sind die konservative Partei, jene drüben sind die der Bewegung! Wenn nun die „Bewegung" selbst sagt, daß die konservative Partei nur aus denjenigen bestehe, welche die wahren Interessen des Landes vertheidigen, so weiß man in der Lhat nicht, ob man hier am rechten Platze ist, ob man wirklich seiner Schuldigkeit Genüge leistet. Ich muß freilich be kennen, daß ich mich bis jetzt zur conservativen Partei nicht ge rechnet, auch von einer solchen Erklärung dieser Partei, wie sie der Abg. v. Thielau gegeben hat, noch Nichts gehört habe. Ich habe vielmehr immer geglaubt, daß diejenigen, welche zur kon servativen Partei gehören, blos damit umgingen, das Bestehende, insoweit es das Privilegirte und Bevorrechtete, aufrecht zu er halten. Da ich nun aber für Bevorrechtungen und Privilegien- wesen mich nie habe erklären können, so kann ich auch nicht won der konservativen Partei sein, und weil dieses, so würde aus der Aeußerung des Abg. v. Thielau folgen, daß ich hier nicht die wahren Interessen des Landes vertheidigt hätte. Einer solchen Erklärung mußte ich unbedingt entgegentreten, damit Etwas nicht ungerügt bleibe, was später einer falschen Deutung unter liegen könnte. Abg. v. Thiel au: Es thutmir inderThatfleid, daß der geehrte Abgeordnete es nicht hat über sich gewinnen können, m dieser Angelegenheit einem von mir gebrauchten Ausdrucke eine Deutung unterzulegen, in welcher sie wahrscheinlich von sehr Wenigen wird aufgefaßt worden sein. Ich habe nicht zu unter- 4
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