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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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stattfände, zur Zeit davon abgesehen haben, da beim Eingang des Gesuchs des Stadtraths zu Plauen das Budjet bereits ent worfen und den Ständen übergeben worden war. Die Kreis- directt'on zu Zwickau ward daher aufgefordert, den Stadtrath in Plauen in dieser Weise zu bescheiden und ihm dabei bemerklich zu machen, daß er, insoweit er etwa künftighin in den obwal tenden besonder» Verhältnissen der Stadt Plauen, einen drin genden Grund finden sollte, Abänderungen in den der Gewerb- sowie der Baugewerkschule zu gewährenden Localitäten zu wün schen sich bewogen finden könnte, er sich nur bei Zeiten mit der dasigen Gewerbschulcommission in Vernehmung setzen, und bei solcher die Begutachtung der Sache, sowie die Berichterstattung zum Ministerio veranlassen möchte. Bei genauer Prüfung der vorliegenden Verhältnisse fand die Deputation, daß die Verbindlichkeit der Stadtcommun zu Plauen, der Gewerbschule die nöthigen Localitäten zu gewähren, fest stehe, daß es dieser ebenso wenig als der Baugewerkenschule, für deren Unterhaltung Sorge zu tragen, der Stadtrath eben falls die Verpflichtung übernommen hat, es an den nöthigen Raumen fehle, sondern daß das Petitum blos aus der Befürch tung hervorgegangen sei, daß es in Zukunft nicht möglich sein würde, bei der zunehmenden Bevölkerung und Vermehrung der Schüler in der Bürgerschule, für diese Anstalt genügende Locali täten zu besitzen. Hat man aber bei Ausführung des Neubaues der Bürger schule jene Verhältnisse übersehen, oder die übernommenen Ver bindlichkeiten für die auf Ansuchen der Stadtgemeinde in Plauen begründeten Institute nicht beachtet, und das Gebäude den be stimmten Zwecken nicht entsprechend, nicht groß genug angelegt, so folgt daraus noch keineswegs, daß dieser Mangel auf Kosten des Staats ausgeglichen werde. Offenbar will sich der Stadt rath zu Plauen gegenwärtig von den übernommenen Verpflich tungen befreien. Glaubt nun auch die Deputation, daß Berücksichtigung eingetretener Calamitäten und wesentliche Veränderungen be stehender Verhältnisse wohl jedesmal der Milde der Staatsre gierung zu empfehlen sind', so kann sie doch in dem vorliegenden Falle, wo jene zur Nachsicht auffordernden Umstande, wie auch die hohe Staatsregierung anerkannt hat, nicht vorhanden sind, nicht dazu rathen,' die vor Kurzem erst, ganz freiwillig von ein zelnen Gemeinden übernommenen Verpflichtungen, durch deren Zusicherung sie Vorthelle zu erlangen strebten und auch wirklich erhielten, ohne besondere dringende Veranlassung als nicht bin dend anzusehen. Die Deputation hat nur nach langem Zögern und mehrfachen Verhandlungen mit dem hohen Ministerio des Innern um nach erlangter Ueberzeugung der Unabwendbarkeit, sich bewogen ge funden , ein Postulat desselben für Errichtung eines der poly technischen Bildungsanstalt der Kammer zur Bewilligung zu empfehlen, sie würde mit ihren dem Ministerio bei dieser Gelegen heit entgegenhaltenen Grundsätzen vollständig in Widerspruch gerathen, wollte sie die Petition zur Annahme empfehlen und eine Summe von 11 — 12,000 Thlr. zu bewilligen ver ¬ anlassen, deren Verwendung der hohen Staatsregierung selbst, zur Zeit wenigstens, flicht erforderlich erscheint, da dieselbe, ohne geradehin alle Verhandlungen mit den Petenten über diesen Ge genstand als geschlossen anzusehen, dennoch entschieden verwei gert hat, der gegenwärtigen Ständeversammlung ein Postulat für diesen Zweck vorzulegen. Sie rathet daher der Kammer an: „Vorliegende Petition auf sich beruhen zu lassen." Eine Petition ähnlichen Inhalts ist von dem Rath und den Stadtverordneten zu Chemnitz an die Ständeversammlung gerichtet worden. Die Bittsteller führen an, daß der blühende Zustand der Gewerb- und Baugewerkschule deren Gründung vollkommen rechtfertige, und den practischen Beweis der Nützlichkeit derar tiger Institute liefere, sie glaubten daher auch, dast alle Beden ken, die früherhin gegen alle Poftulate für derartige Institute aufgetaucht sein möchten, gegenwärtig durch deren Gedeihen wi derlegt und die.Geneigtheit, dieselben zu vervollkommnen, an deren Stelle getreten sein möchte. Solche Gesinnungen nähmen sie gegenwärtig in Anspruch, da die für den Unterricht beider Institute gewährten Räume un zulänglich seien. Die Sladtgemeinde habe früher, dem Verlangen der hohen Staatsregierung nachgebend, hierzu den ersten und zweiten Stock des vormaligen Lycealgebäudes mit einem Aufwande von 1000 Lhlr. eingerichtet und hergegeben, wogegen das dritte Stockwerk für den Unterricht der Bürgerschule reservirt blieb. Als jedoch im Jahre 1837 auch die Baugewerkenschule errichtet wurde, ward auch dieses derselben unentgeltlich überlassen, jedoch weil vorauszusehen war, daß die allgemeine Bürgerschule diese Lo- calität sehr bald werde wieder beanspruchen müssen, blos mit dem Vorbehalte einer jährigen Kündigung. Außerdem hatte die Commun die Bestreitung des Heizungs aufwandes bei der Gewerbschule übernommen, welcher gegen wärtig durch ein jährliches Aequivalent von 80 Thlr. an die Gewerbschulcaffe von der Commun gewährt wird. Bei dem stets wachsenden Flor der Anstalt habe sich schon im vorigen Jahre die Nothwendigkeit der Erbauung eines Ge- werbschulhauses ergeben, auch sei das hohe Ministerium des Innern davon überzeugt gewesen, und habe deshalb dürch die Amtshauptmannschaft mit der Commun Unterhandlungen ange knüpft und derselben Bedingungen vorgelegt, gegen deren Er füllung man sich vorbehielt, die Mittel zu einem solchen Neubau bei der nächsten Ständcversammlung zu postuliren. Die deshalb gemachten Anforderungen, welche außer der unentgeltlichen Gewährung eines passenden Bauplatzes noch auf die Baarzahlung eines Capitals von 5,000 Lhlr. — — oder anstatt dessen die Zahlung einer Rente von 200 Lhlr. — — gestellt waren, überstiegen jedoch die Kräfte der Commun, wel che ohnehin genöthigt ist, noch über 20,000 Thlr. durch außerordentliche Anlagen aufzubringen. Diese Anforderungen, führen Petenten an, scheinen um so mehr die Grenzen der Billigkeit zu überschreiten, da die An stalt zum Besten des ganzen Vaterlandes begründet sei, der kom mun hingegen nur secundären Vortheil gewähre. Indessen ward dem Staatssiscus dennoch ein völlig aus reichender und wohlgelegener Bauplatz unentgeltlich offerirt, auch die Zusicherung ertheilt, daß das für Heizung und Beleuchtung der Gewerbschule zeither gewährte Aequivalent von 80 Lhlr.— — auch ferner so lange fortgezahlt werden sollte, als die gedachte Anstalt hier bestehen würde. Die Staatsregierung fand diese Anerbietungen jedoch un genügend und setzte die Verhandlungen nicht weiter fort. Da jedoch der Neubau eines Schulhauses für die Gewerb- und Baugewerkschule unvermeidlich ist, da die Commun das zeitherige Local der Baugcwerkenschule für ihre Schulanstalten durchaus nicht länger entbehren kann, die Kündigungsfrist mit dem 1. Januar dieses Jahres abgelaufen ist und sich schwer lich sonst ein paffendes Local dafür finden möchte, so richten Pe tenten das Gesuch an die hohe Ständeversammlung: Es wolle dieselbe in Erwägung der angeführten Verhält nisse bei der Staatsregierung die Erbauung eines neuen
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