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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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schule statt der zekther bewilligten 30 Lhlr. jähr ¬ lich 70 Lhaler zugesichert und gewährt würden. Dieses Anerbieten ward von dem Ministerio angenommen rmd der erwähnte höhere Aufwand auch von den Ständen bewilligt. Kurze Zeit darauf wurde dem Ministerio von der Gewerb- schulcommission angezeigt, daß bei der steigenden Frequenz der Schüler der Raum der beiden Anstalten zu beschränkt würde, daß daher bei Zeiten auf ein vergrößertes Local für diese Institute Rücksicht zu nehmen sein würde. Späterhin, zu Anfang des Jah res 1841 brachte der Stadtrath bei der Gewerbschulcommission die Verlegung der Anstalt aus dem Lycealgebäude wegen der Feuergefährlichkeit und des darin mangelnden Raums wieder in Anregung", und die Amtshauptmannschaft bemerkte in ihrem Berichte, daß die Vertauschung des Lycealgebäudes mit einem andern höchst wünschenswert!) sei, und zeigte später auch an, daß der Stadtrath zu Chemnitz die der Baugewerkschule überlassene zweite Etage gekündigt habe, und überreichte einen mittlerweile von der Gewerbschulcommission entworfenen Plan für Errich tung eines neuen Gebäudes für diese Institute. Das Ministerium machte seine Entschließungen davon ab hängig, was die Stadtgemeinde dabei thun werde, und gab dem Amtshauptmann in Chemnitz Auftrag, mit der Stadtbehörde wegen eines Beitrags zu dem Neubau zu verhandeln und äußer stenfalls darauf zurückzugehen, daß die Commun denl Bauplatz unentgeltlich gewähre und einen Beitrag von 5,000 Lhlr. leiste, Leistungen, welche mit der Rückgabe der von der Commun zeit- her übernommenen Verbindlichkeit im Verhältniß ständen. Der Stadtrath und die Stadtverordneten haben jedoch einen solchen Beitrag gänzlich abgelehnt und sich erklärt: 1) Anstatt des als Bauplatz vorgeschlagenen Klostergar tens einen andern Platz neben dem chemnitzer Thore, und zwar einen Lheil von den für die Commun für zu sammen 1,970 Lhaler erkauften Schmiedel'schen und Hecker'schenStadtgrabenparcellen herzugeben, wovon em anderer Lheil dem Justizministerio zum Bau eines Amthauses beziehendlich tausch- und kaufweise unter gewissen Bedingungen überlassen werden soll, wenn das Ministerium sich verbindlich mache: s) die zeither benutzten Lokalitäten im Lycealgebäude der Commun zur freien Benutzung zurückzugeben, b) den früher geleisteten Beitrag von 80 Lhlr zu er lassen, und auch außerdem die dem Justlzrmnisterw gestellten Bedingungen erfülle, nämlich: daß der äußere zur Verbreiterung des Stadtgrabens auf 24 Ellen erforderliche Streifen frei gelassen, mit dem Gebäude die jetzige Baulinie innegehalten, die darunter hingehende Hauptschleuse auf siscalische Kosten vorschriftsmäßig hergestellt und unterhalten, und der Bauplan dem Rathe zur Prüfung und po lizeilichen Genehmigung vorgelegt werde. 2) Der Kündigung der zweiten Etage des Lycealgebäudes könne nur unter der Bedingung Anstand gegeben wer den, daß beim nächsten Landtage die Gelder für den neuen Gewerbschulbau postulirt und bewilligt, und das Gebäude selbst bis Schluß 1844 vollendet sein würde. Da nach diesen Propositionen die Commun zu Chemnitz nicht nur zum Gewerbschulbau Etwas nicht beitragen, sondern offenbar noch Gewinn machen würde, insofern sie gegen Wegfall der unter 1 aund b erwähnten Leistungen, welche mindestens auf LOOLHlr. zu veranschlagen sind, nur einen Lheil des Bauplatzes anbietet, welchen sie für 1,970 Lhlr. erkauft hat, herzugeben sich erbietet, wodurch sie außerdem noch die Vortheile einer Ver breiterung des Grabens und einer für sie kostenlose Herstellung der Haupcschleuse, der Abtragung des Lhorthurms und endlich eines vom Justizministerio zu gewährenden baaren Kausschil- lings zu erlangen beabsichtigt, so nahm das Ministerium des In nern Anstand, diese Vorschläge zur Grundlage weiterer Unterhand lungen zu machen, und ließ dem Stadtrathe eröffnen, daß man, wofern er nicht seiner früher übernommenen Verbindlichkeit, der Gcwerbschule das nöthige Local, sowie Feuerung und Heizung bleibend zu verschaffen, durch Anweisung eines dem dermaligen Bedürfnisse der Gewerbfchule völlig entsprechenden Locals, oder durch unentgeltliche Ueberlassung eines geeigneten Bauplatzes und Gewährung einer der zeitherigen Leistung entsprechenden Rente von 200 Lhlr. oder deren Capitalisirung mit 5,000Lhlr. Genüge leisten wolle, das jetzt vorgelegte Projekt in dieser Art nicht weiter verfolgen möge. Zugleich ward der Amtshauptmann angewiesen, für den Fall, daß der Stadtrath die an die Zurücknahme der Aufkündi gung des Locals der Baugewerkschule geknüpfte ganz unstatthafte Bedingung, auch die ihm zu machende Vorstellung nicht geradezu fallen lassen sollte, für Ermiethung eines anderweiten Locals für die Baugewerkschule Sorge zu tragen. In Folgedieserdurch Ver ordnung demStadtrathe gemachten Eröffnung erneuerte derselbe sein früheres oben schon angeführtes Anerbieten und erbot sich überdies noch, das Aequivalent von 80 Lhlr. jährlich für Hei zung und Beleuchtung auch fernerhin so lange fortzuzahlen, als diese Anstalt in Chemnitz bestehen und der fragliche Aufwand nicht aus Staatskassen bestritten werden würde. Man fand dieses Anerbieten jedoch ungenügend, da dasselbe keineswegs als eine Beitragsleistung, sondern mehr als ein der Commun Vortheil gewährendes Abkommen erschien. Neuerlich hat der Stadtrath in einer unmittelbar an das Ministerium gerichteten Vorstellung vom 13. März dieses Jah res die Erbauung eines eigenen Hauses für die Gewerb- und Baugewerkfchule in Anregung gebracht und den Antrag gestellt, es möge das Ministerium deshalb ein Postulatan die jetzige Stän- devcrsammlung bringen, indem er bereit sei, die früher gethanen Anerbietungen zu wiederholen, ein Mehres jedoch von Seiten des Stadtraths in Betracht der mißlichen Lage der Vermögers- verhältnisse der Commun nicht gethan werden könne. Es ist aber derselbe unter dem 22. März dieses Jahres be- schieden worden, daß das Ministerium, weil die Stadtcommun zu Chemnitz die von ihr auf Grund der früher eingegangenen Verbindlichkeiten erwartete wesentliche Mitwirkung bei Errich tung eines Gewerb- und Baugewerkschulgebäudes wiederholt ab gelehnt habe, und auch dermalen füreinen solchenNeubau Etwas beizutragen nicht gemeint sei, sondern sogar das der Anstalt ein geräumte Local wieder zurücknehmen und dafür lediglich einen Bauplatz überweisen wolle, die weitere Verfolgung dieses Ge genstandes auszusetzen sich veranlaßt gefunden habe, daher An stand nähme, für diesen Zweck ein Postulat an die Ständever sammlung zu bringen, vielmehr in dieser Angelegenheit zu seiner Zeit ferncrweite Erörterung zu veranstalten sich Vorbehalte. Konnte die Deputation bei näherer Prüfung der vorliegen den Frage auch nicht verkennen, daß das vorzügliche Gedeihen der in Chemnitz begründeten technischen Institute wohl einen ent scheidenden Beweggrund abgeben könnte, dieselben zu unterstützen und zu vervollkommnen, da in Chemnitz, als Centralpunkt der sächsischen Industrie, wahrscheinlich niemals eine Verminderung der Lheilnahme an den bestehenden Anstalten, insbesondere an der Gcwerbschule, zu befürchten sein dürfte, insofern nur die in nere Organisation und Leistung eine zweckmäßige und entspre chende sein würde, so hatte sie doch bei Abfassung ihres Gutach-
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