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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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tens noch aridere hier vorzüglich einschlagende Umständezu beach ten, und besonders das Verhältniß zu berücksichtigen, in welches die Petenten durch abgeschlossene Vertrage zur Staatsregierung getreten waren. Bei der nähern Beleuchtung der betreffenden Petilion ergab sich deutlich, daß nur wegen der beharrlichen Weigerung, einen angemessenen Beitrag zu gewähren, der von den Petenten bean tragte Bau eines für dieGewerb- und Baugewerkschule bestimm ten Hauses unterblieben war. Auch in Chemnitz war von dem hohen Ministcrio ganz nach den früher schon angeführten Grundsätzen verfahren worden, und bei der Wahl der Orte, wo die Gewerbschulen in Zukunft ihren Sitz haben sollten, insbesondere auch auf diejenigen Rücksicht ge nommen worden, die sich bereit erklärten, diesen Anstalten min destens die erforderlichen Localitäten unentgeltlich zu gewähren. Es waren daher mit dem Stadtrath zu Chemnitz, ebenso wie mit den übrigen städtischen Behörden, wo dergleichen Institute be gründet worden waren, Verträge abgeschlossen worden. Hieraus folgt, daß ein Nechtsgrund für Gewährung des Gesuchs der Petenten nicht vorhanden ist. Denn sollte auch der Mangel an Raum für die Baugewerkschule die Staatsregierung nöthigen, für deren Unterbringung anderweite Maßregeln zu er greifen, so berechtigt dies noch keineswegs die Stadtgemeinde zu Chemnitz, sich von den früher freiwillig übernommenen Verbind lichkeiten befreit zu halten. Das hohe Ministerium hat nun allerdings das Sachgemäße eines Neubaues für beide Anstalten anerkannt, auch seine Bereit willigkeit, hierzu zu verschrecken, wiederholt an den Tag gelegt, jedoch hierbei das bestehende Verhältniß stets im Auge behalten, indem es den Stadtrath zu einem Beitrag aufforderte, der mit den zeitherigcn Leistungen, die nach ausgeführtem Aufbau weg fallen würden, in angemessenem Verhältniß stand. Petenten haben auch jenen angesonnenen Beitrag keines wegs als zu hoch bezeichnet, sondern nur aus dem Grunde abge lehnt, weil ihrem Vorgeben nach die Commun nicht im Stande sei, diese Summe aufzubringen. Da nun aber die Stadt die Gewährung eines kostenfreien Locales für die Gewerbschule keineswegs interimistisch übernom men hat, sondern für die Dauer der Existenz der Schule in ihrem Orte, so erschien dieses Ansinnen der Scaatsregierung keineswegs unbillig. Es würde vielmehr eine Ungerechtigkeit gegen die übri gen Orte sein, wollte man Chemnitz allein von seiner in dieser Beziehung übernommenen Verpflichtung entbinden, sie aber für die übrigen Städte fortbestehen lassen. Wollte man dies, so würde man auch genöthigt sein, den von der Stadtgemeinde zu Zittau für die Gebäude gleicher Institute ohne Beihülfe des Staats verwendeten Aufwand von 20,000 Thlr. wieder zu erstatten. Es wäre dies ein vollständiges Verlassen eines von Regie rung und Ständen aufgestellten Grundsatzes. Am ersten kon stitutionellen Landtage nämlich sprach die Finanzdeputation der zweiten Kammer sich dahin aus, die Errichtung von Gewerb schulen müsse mehr von denen ausgehen, welche hierbei vorzüg lich interessirt wären, der Staat könne hier nur ermunternd und helfend zur Seite stehen. Diese Ansicht theilte die Ständever sammlung; in dieser Beziehung erfolgte die Bewilligung. Es ward daher dieses Princip bei Begründung der neu zu errichten den Gewerbschulen als Norm aufgestellt. Hierbei ist ferner nicht unerwähnt zu lassen, wie sehr der Aufwand für gewerbliche Zwecke auS Staatskassen zugenommen hat. Während diese Po sition nach dem Rechenschaftsbericht vom. Jahre 1833 nur 36,649 Thlr. betrug, sind in diesem Jahre 129,600 Thlr. , mithin beinahe das Vierfache dafür bewilligt wor ¬ den. Im Jahre 1836 betrug der Etat der chemm'tzer Gewerb schule 1,625 Thlr. , gegenwärtig erheischt derselbe 3,300 Thlr. und ist auch so dotirt worden. Leistet nun gegen ¬ wärtig der Staat ungleich mehr für diese Anstalten, als früher, so scheint es doch um so weniger rathsam, den damals ausge stellten Grundsatz in diesem Augenblicke zu verlassen, da diesel ben Gründe, die zu jener Zeit dafür sprachen, auch jetzt noch vorhanden sind und Geltung behalten haben. Ohne daher der Staatsregierung in ihren weitern Schritten vorgreifen zu wollen, glaubt die Deputation hier im Bericht die Ansicht niederlegen zu müssen, daß, wenn die. Stadt Chemnitz fortfahre, anstatt der zeithergewährten Localitäten den geforder ten Beitrag zu den Kosten des Neubaues für diese Institute ab zulehnen, man untersuchen möge, ob nicht ein Verschmelzen der Anstalten in Chemnitz mit den in Plauen bestehenden zu ermög lichen sei, eine Idee, für welche nicht allein finanzielle Gründe sprechen. Sollten jedoch der Ausführung dieses Plans Hinder nisse entgegcntreten, so dürfte eine Verlegung der Anstalten nach Frankenberg oder Annaberg in der Voraussetzung, daß jene Städte den ihnen hieraus erwachsenden Nutzen erkennen und da für verhältnißmäßige Beiträge gewähren würden, rathsam er scheinen, da diese Verlegung weder Nachtheile für den Gewerbe- und Fabrikstand des Erzgebirges befürchten ließe, noch ein Auf geben des früher festgestellten Grundsatzes erfordern würde. Die Deputation sieht sich daher aus allen den früher aufge führten Gründen bewogen, ihr Gutachten dahin abzugeben: Es wolle die zweite Kammer beschließen, die Petition des Stadtraths zu Chemnitz auf sich beruhen zu lassen. (Der königl. Commissar v. Schaarschmidt verläßt den Saal.) Präsident O. Haase: Will die Kammer sofort über den vorgetragenen Bericht berathen? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Die Abgg. Gehe und Todt haben um das Wort gebeten. — Abg. Georgi (aus Mylau) bittet ebenfalls ums Wort. Stellv. Abg. Gehe: Ich habe mein Bedauern an den Tag zu legen, daß der Bericht nicht günstiger ausgefallen ist, und daß man bei der Erwägung über das Fortbestehen der Gewerb- und Bauschulen zu sehr den Finanzpunkt vsrwalten läßt und den Rechtspunkt, inwieweit eine Verpflichtung der betreffenden Com- munen stattfinde. Ich glaube, das Bedürfniß wächst jeden Lag, wie die Bevölkerung jeden Tag wächst. Die Verpflichtung der einzelnen Stadtcommunen hat sich gerichtct nach den Verhält nissen der Zeit, in welcher damit entgegen gekommen wurde, und insofern das Bedürfniß sich im jetzigen Zeitpunkte größer heraus stellt, die Bevölkerung größer geworden ist, die Communen da gegen in andern Beziehungen mehr in Anspruch genommen, und die Zeiten drückender geworden sind, scheint es des Staates nicht würdig, streng zu untersuchen, wie weit sinder nach dem Buch staben des Rechtes die Verpflichtung der Communen statt. Die Wohlthaten der Gewerbschulen erstrecken sich über das ganze Land, und durch die Errichtung dieser Institute in allen fünf Kreisen des Landes liegt es klar am Tage, daß nicht ein Kreis mehr als ein anderer damit beglückt werden soll, weil die Wohl thaten der Gewerbschulen allen Kreisen in gleicher Maße gewährt sein sollen. Wenn wir uns dankbar daran erinnern, daß man dem meißnischen Kreis, und zwar in der Stadt Dresden, zum
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