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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Bau eines Locals für die polytechnische Schule 70,000 Thlr. be willigt hat, so können wir es nicht verantworten, nicht mit der Gerechtigkeit vereinbaren, wenn wir den andern Gewerbschulen entsprechenden Zuschuß entziehen wollen. Ich bin daher für die Bewilligung zu Gunsten der Gewerbschulen in Plauen und Chemnitz, weil ich sie von großem Nutzen für das gesammte Land und die betreffenden Kreise halte und die gute Sache um einer an und für sich nur kleinen Geldfrage willen nicht gern leiden lassen möchte. Es mag sein, daß für die beiden Städte juri stisch eine Verpflichtung stattsindet; wenn aber zugleich die Un möglichkeit am Tage liegt, dir nöthigen Geldsummen aufzubrin gen, so kann die Provinz und das gesammte Land doch deshalb nicht darunter leiden. Ich glaube, das kleine Capital, welches man zu Gunsten der Gewerbschulen anlegt, wird von ersprießli chem Nutzen für das Land sein, und später dem Staat indirect gute Zinsen bringen. Um nun die gute Sache nicht unter der Finanzfrage leiden zu lassen, muß ich mich auch gegen eine Ver schmelzung der Schulen in eine einzige erklären. Wenn die Frage früher für mehre entschieden wurde, so wird das Bedürf- niß auch jetzt nicht minder vorhanden, das Fortbest hen dringend nothwendig und gerechtfertigt sein. Ich vermag dem andern Project, wenn ich es recht verstanden habe, da es schwierig war, dem vorgrlesenen eingedruckten Bericht genau zu folgen, ich ver mag dem andern Vorschläge, die Bauschule in Chemnitz mit dec in Plauen zu verbinden und gleichfalls zu verlegen, gleichfalls nicht beizustimmen. Das scheint mir ein kleines, ungenügendes Auskuaftsmittel, wogegen ich bin. Ich wünsche vielmehr, daß beide Schulen an den Orten, wo sie sind, wie früher fortbcstehen, größern Umfang gewinnen, und reichere Unterstützung zu ihren Zwecken vom Staate erhalten mögen. Abg. Todt: Auch ich hatte gewünscht, wie der Abg. Gehe vor mir, daß das Deputationsgutachten ein anderes gewesen wäre, als es wirklich ist. Ich vermag nicht zu übersehen, inwie- wcit wirklich ein Contract zwischen der Staatsregierung und den betheiligten be'den Städten in Bezug auf die Erbauung von Schulhäusern für die Gewerb - und Baugewerkschulen vorliege, zumal da ich mehre Stellen des Deputationsgutachtens nicht ganz so habe verstehen können, als ich gewünscht hätte; ich möchte aber bezweifeln, daß ein so ganz sek bindender Vertrag vorhanden ist, da sonst die Städte Chemnitz und Plauen sich kaum die Mühe genommen haben würden, noch besondere Peti tionen einzureichen, indem sie sonst nur Gründe der Billigkeit hätten geltend machen können, die, wenn nicht zugleich Gründe des Rechts da sind, bei einer Bewilligungsfrage hier gewöhnlich nicht so recht Eingang finden. Ich glaube kaum, daß die Rechtsfrage schon ganz festgestellt ist. Ich will aber diesen Punkt auf sich beruhen lassen. Gründe der Billigkeit wür den aber den beiden Städten gewiß zur Seite stehen und für sie sprechen. Meine Meinung ist, daß Bildungsanstalten, die nicht einem einzigen Orte zu Gute gehen, oder die nicht für einen einzigen Ort allein eriichtct sind, auch nicht auf Kosten dieses Ortes errichtet und erhalten werden können. Nun ist aber so viel gewiß, daß die Gewerb - und Baugewerkschulen zu Chem nitz und Plauen nicht gerade für Chemnitz und Plauen errichtet sind, sondern zunächst für die betheiligten Provinzen, denen sie zu Gute gehen sollen, und wirklich zu Gute gehen; dann aber für das Land überhaupt. Halten wir diesen Punkt fest, so ist nicht abzuschen, warum jenen Städten für die Erhaltung dieser Institute besondere Opfer zugemuthet werden sollen. Erklären sie, daß sie diese Opfer nicht tragen wollen, so folgt daraus ohne Weiteres von selbst, daß dergleichen Institute eingehen müssen. Ein Nachtheil für jene Städte ist dies nun zwar aller dings mit, aber nicht für sie allein; in der Hauptsache ist es ein Nachtheil für die Umgegend im Allgemeinen. Will man die Bildung überall befördern, so darf man die Finanzrücksicht bei derartigen Fragen nicht vorwalten lassen. Was nun Plauen in spocis anlangt, so thut es mir allerdings leid, daß der Ab geordnete dieses Ortes nicht mehr hier ist, weil er im Stande ge wesen sein würde, die Details über die vorliegende Frage anzu geben. Soweit mir aber das Verhältniß bekannt ist, kann ich ein gänzliches Zurückweisen der Petition der Stadt Plauen um so weniger gut heißen, je mehr ich weiß, mit welchen großen Opfern diese Stadt ein Schulgebäude für die dortige Bürger schule hergestellt hat. Es war dies allerdings eine Obliegenheit, wie sie jede Stadt und jedes Dorf zu erfüllen hat. Allein wir wissen auch, daß gewöhnlich Beihülfen aus der Staatscaffe ge währt werden, was in Bezug auf das Bürgerschulgebäude in Plauen nicht der Fall gewesen ist. Hat nun das Schulgebäude an 30 — 40,000 Thaler gekostet, so sehe ich nicht ein, wie man von Staats wegen der Stadt zumuthen kann, ein In stitut, welches nicht Plauen allein zu Gute geht, in die Bürgerschule aufzunehmen, zumal wenn es ihr an Platz fehlt. Ich kann das meinerseits mit der Rücksicht der Ge rechtigkeit und Billigkeit nicht vertraglich finden. Ich weiß wohl, daß, wenn die zweite Deputation, iä est die Finanz deputation, über Angelegenheiten der vorliegenden Art Gutachten abzugeben hat, diese gewöhnlich in dem Sinne aussallen, wie das vorliegende, das heißt: abfällig. Es ist auch an sich dan kens- und wünschenswerth, wenn sie uns anralhet, bei Bewil ligungen nicht zu weit zu gehen. Allein es scheint mir doch nicht ganz zu Passen, daß bei Fragen, welche die Bildung betreffen, nur der finanzielle Gesichtspunkt vorherrschen, also gerade die Finanzdeputation vorzugsweise das Gutachten erstatten soll. Es ist das im vorliegenden Falle Kammerbeschluß und daher jetzt nicht zu ändern. Ich will auch der Finanzdeputation keinenVor- wurf daraus machen, daß sie nicht ohne Weiteres für die Bewil ligung sich ausgesprochen hat. Ich glaube aber, daß sie inso fern eine Inkonsequenz begangen hat, als sie in einem andern ganz gleichen Falle auch nicht bedenklich gewesen ist, eine sehr ansehnl'che Summe zu bewilligen. Es handelt sich hier um das Erzgebirge und das Voiglland. Nun, ich weiß wohl, daß es da nicht so genau genommen wird, Gesuche abzuschlagen. Bei der Stadt Dresden oder dem meißner Kreise — denn ich will die Stadt Dresden nicht allein hervorhrben — hat die Finanz deputation kein Bedenken gefunden, eine Bewilligung von 70,000 Thlr. auszusprechen, auch der Stadt und dem Kreise
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