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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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kommen ist, dorthin eine Gewerbschule zu verlegen. Mit dem Anträge des Abg. Todt kann die Kammer sich wohl vereinigen. Es wird dadurch nur ausgedrückt, daß die Stände sich nicht grade gegen die Sache aussprechen, sondern nur das Weitere er wogen haben wollen. Das sind wir der ganzen- wichtigen An gelegenheit und den betreffenden Communen unter allen Umstän den schuldig. Stellv. Abg. Baumgarten: Mit wenigen Worten habe ich mich nur vollkommen zu den Ansichten zu bekennen, welche der geehrte Redner vor mir über den von der zweiten Deputation erstatteten Bericht ausgesprochen hat. Ich kann im Allgemeinen dir Richtigkeit des Grundsatzes nicht zugeben, daß eine Anstalt, deren Nützlichkeit auf einen weitern Kreis berechnet ist, auf Ko sten des Ortes, wo sie ihren Sitz hat, hergestellt werden soll. Ich kann diesen Grund um so weniger als richtig anerkennen, als die hohe Staatsregierung selbst denselben in andern Fällen verlassen hat, wenigstens zu verlassen gesonnen ist. Wie Ihnen bekannt, steht die hohe Staatsregierung mit mehren Orten, in welchen sich Gel hrtenschulen oder Gymnasien befinden,in Unterhandlung we gen deren Uebernahme, und wenn ich wohl weiß, daß Gymnasien und Gewerbschulen nicht völlig gleichartig sind, so verfolgen sie am Ende in der Hauptsache sehr ähnliche Zwecke, und ich kann nicht recht absehen, welchen Unterschied die hohe Staatsregierung zwischen beiden rücksichtlich des Kostenpunkts zu machen gesonnen ist. Die Andeutung, welche die geehrte Deputation über dis Verlegung dieser Schulen gemacht hat, für den Fall, daß die Lo kalität für solche in der erforderlichen Weise Seiten der betreffen den Communen beschafft werden könnte, kann ich auch nicht als zweckmäßig anerkennen, und ich trete in dieser Beziehung im Ganzen und Einzelnen vollkommen dem bei, was mein ehren- wrrther Freund, der Abg. Georgi, bemerkt hat, und schließe mich auch dem Anträge des geehrten Abg. Todt an. Abg. v. Gab lenz: Ich erlaube mir nur eine kleine Be merkung, indem von zwei geehrten Abgeordneten, die gegen das Deputationsgutachtensprachen, auf die Bewilligungen hingewie sen worden ist, die wir vor einiger Zeit aussprachen, nämlich auf die 70.000 Lhlr. zu Errichtung eines polytechnischen Instituts. Es wurde von dem geehrten Abg. Gehe bemerkt, daß man diese 70,000 Thlr. für ein Institut für Dresden bewilligt habe, und es wurde auch von dem Abg. Todt bemerkt, daß solches, wenn auch nicht blos für Dresden allein, denn doch nur für den meiß ner Kreis sei. Ich muß differ Ansicht widersprechen. Dieses polytechnisch- Institut ist für das ganze Land errichtet wor den und nicht für Dresden; wenn es hier errichtet werden soll, so geschieht dies, weil es sich allerdings wohl eignet, daß eben ein solches Institut soviel als möglich im Centrum des Landes errich tet werde. Wenn weiter darauf aufmerksam gemacht wurde, daß, wenn man 70,000 Lhlr. hierfür bewilligt habe, man doch eine bei weitem geringere Summe für ein ähnliches Institut be willigen könne, so muß ich darauf aufmerksam machen, daß solche Schlußfolgerungen zu weit führen. Denn wenn man hierdurch veranlaßt setzt wiederum für Plauen bewilligen wollte, so würden nächstens wieder Petitionen eingehen, die von Errichtung eines solchen Instituts für Nossen, Roßwein oder andere Städte spre chen, und man wird sich dann nicht blos auf Dresden beziehen, sondern analogerweise sagen, man habe für Plauen dieses bewil ligt , darum könne man auch für jene andere Stadt Etwas be willigen. — Ich glaube, ein Ziel muß stattsinden, und ich bin der Ansicht, daß gerade die Bewilligung von 70,000 Thlr. für Errichtung eines solchen Instituts den Beweis liefert, daß die Stände gern für gewerbliche Zwecke große Summen bewilligen, diese aber auch am Ende ihre Grenze haben müssen. Wenn von dem geehrten Abg. Todt der Antrag gestellt wurde, der hohen Staatsregierung die Sache nochmals zur Erwägung zu übergeben, so muß ich bemerken, daß ich aus dem Dcputationsgutachten so viel glaube wahrgenommen zu haben, daß es scheint, als habe man von Seiten der hohen Staatsregierung die Sache hinlänglich erwogen, und als stelle sich heraus, daß nach den bestehenden con- tractlichen Verhältnissen von dem Staate Nichts mehr zu gewäh ren wäre. Ich würde mich daher der Ansicht der geehrten De putation anschließen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, indem ich mir keinen Vortheil und Nutzen von einer nochmaligen Er wägung versprechen kann, indem ich nicht für ralhsam halte, bei Dingen, die doch klar vorzuliegen scheinen und über die bereits von Seiten der hohen Staatsregierung eine Erklärung abgegeben worden ist, derselben eine nochmalige Erwägung anheimzugcben. Ich verspreche mir Nichts davon, und weil ich das nicht kann, kann ich mich auch nicht dafür erklären. Abg. Sachße: Der geehrte Abg. v. Gablenz hat mich zum großen Thelle dessen überhoben, was ich hinsichtlich dieses An trags und in Beziehung auf das polytechnische Institut vorbrin gen wollte. Als in der Deputation diese Bewilligung für das polytechnische Institut in Frage war, hat man allerdings wohl erwogen, ob nicht auch der Commun Dresden deshalb Etwas angesonnen werden könnte. Allein eben, weil das polytechnische Institut sür das ganze Land ist, weil keine Anregung ausging, daß es errichtet werden sollte, fehlte es an jedem Grunde, der Stadt Dresden einen Beitrag dazu anzusinnen, und ein zweck mäßigeres Gebäude könnte entweder niemals aufgeführt werden oder nur auf Staatskosten. Eine B Ziehung auf das polytech nische Institut, nämlich auf das neu anzulegende Gebäude, findet also hier als Widerlegung gar nicht statt, und in der That sind die Erörterungen nach den ausführlichen Mittheilungen von Sei ten der hohen Staatsregierung in solcher Maße über den Gegen stand angest-llt worden, daß weitere kaum noch thunlich erschei nen. Es liegt klar vor, beide Städte wollen ihrer eingegangenen Verbindlichkeit enthoben sein und stützen sich auf die Nothwen- digkeit einer Vergrößerung, was namentlich in Chemnitz derFall ist, wohl wissend, daß bei einer Vergrößerung eine Verlegung der Localität nothwendig ist und man ihrer Weigerung wegen doch nicht das unterlassen wird, was nothwendig ist. Es scheint, daß sie in der That das zum Grunde nehmen, um das, was sie versprochen haben, abzulehnen. Es wird auch keineswegs Sei ten der hohen Staatsregierung von beiden Städten die größere Localität verlangt, welche nothwendig ist, sondern nur, daß hin sichtlich ihrer Verbindlichkeit der zeithm'ge Zustand.fortdauem,
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