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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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MI daß beide Städte das verwilligen, wozu sie zur Zeit der Entste hung dieserAnstalt, als sie auf ihren Wunsch dahin verlegtwurde, sich anheischig gemacht haben. Es ist das nur ein Beitrag zu der Staatslast, welche übernommen worden ist, um dieses Institut entstehen zu lassen. ES ist das etwas Aehnliches, wie bei den städtischen Gymnasien, welche von dem Staate Unterstützung er halten. Auch da haben die Communen sich verpflichten müssen, aus Communcassen das, was aus Stiftungen zu Erhaltung der Gymnasien nicht gewährt werden kann, zuzuschießen. Gleich wohl sind diese Gymnasien keineswegs auf das örtliche Bedürf, niß, auf das Bedürfniß der Gegend, oder auf eine besondere Branche, einen besonder» Nahrungszweig beschränkt, sondern was dort gelehrt wird, ist für den ganzen Staat. Hier handelt es sich aber von der gewerblichen Industrie, und in der That, die Städte, wo ausschließlich die Gewerbe herrschen, können doch auch das für sich thun, wozu sie sich früher anheischig gemacht haben. Es wird ihnen weniger angesonnen, als sie früher leiste ten, sogar weniger, als sie schon früher versprochen haben, sie sollen nur das forthin leisten, was sie in verminderter Maßezeit- Her geleistet haben. Es läßt sich nicht absehen, mit welchem Rechte sie zu vertheidigen sind, wenn sie auf der Ablehnung be harren. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich habe hinsichtlich dieses Gegenstandes bei einer andern Gelegenheit schon eine homogene Veranlassung gefunden, um für die beiden Petitionen ein Wort der Bitte an die geehrte Kammer zu richten. Ich konnte daher heute abwarten, was von anderer Seite über den Bericht, der nicht gedruckt vorliegt, und dem man daher bei dem besten einmaligen Vorlesen, wie in allen ähnlichen, etwas verwickelten Fällen, ge nau zu folgen nicht vermochte — gesagt werden würde. — Ich habe mit Dank anzuerkennen, daß ich einige Worte des auf die Folgezeit verweisenden Trostes vernommen habe, und da ich mich freilich der Hoffnung nicht hingeben darf, daß die gegen wärtige Ständeversammlung zu einer Bewilligung in Folge die ser Petitionen sich noch entschließen werde, so kann ich nur wün schen, daß der Antrag des geehrten Abg. Lobt Annahme finde. Doch darf ich mir nicht versagen, einen Rückblick auf das Ge- werbschulwesen in Sachsen bei dieser Gelegenheit zu thun, als aufeinen Gegenstand des Staatsbedürfnisses, derzuerstin die con- stitutioneüe Ständeversammlung eingesührt worden ist. Im Jahre 1833 wurde im Budjct ein Postulat für Errichtung von Gewerbschulen vorgelegt. Das hohe Staatsministerium des Innern b absichtigte die postulirten M ttel zwischen zwei techni schen Anstalten, nämlich der hier schon bestehenden und einer neu zu errichtenden Gewerbschule zu Chemnitz, zu vertheilen. Man erachtete Chemnitz vorzugsweise geeignet als fruchtbringenden Boden für diese neue Schule. Inzwischen bewilligte die zweite Kammer mehr für die hiesige Anstalt, als verlangt worden war, mehr, als das Ministerium damals für zweckdienlich hielt, und man beschloß, den kärglichen Ueberrest zu Gunsten der Eir'chtung von drei neuen Anstalten cinzutheüen. Damit war man von mancher Seite gar nicht einverstanden und erblickte in dem extern- porirten Plane eine undienliche Zersplitterung der Mittel. Ich II. 120. habe diese Meinung zwar vollständig getheilt, ward aber später überzeugt, daß wir mehrer untergeordneter Institute für unser Land bedürfen. Seitdem aber hat sich die Industrie nicht nur, sondern auch der rationelle Betrieb der Landwirthschaft, dessen vorbereitende Förderung gleichmäßig durch die Institute bewirkt wird, in der Maße gehoben, daß das Wedürfniß mehrer Anstal ten sich noch dringender cherausgestellt hat. — Wenn ich aber mit Rücksicht auf Chemnitz die Aeußcrungen des hohen Ministern, wie derselben im Berichte gedacht ist, vergleiche mit den von mir erwähnten damaligen Intentionen derselben. Behörde, welche, wenn auch jetzt unter anderer Leitung stehend, doch ohne Zweifel noch immer gleichen Lheil nimmt an dem Bestehen der Schule zu Chemnitz; so könnte man fast derBesorgniß sich hingeben, als hätten sich die Ansichten bei hoher Staatsregierung geändert. Inzwischen deute ich diese Aeußcrungen nicht dergestalt, wie man besorglich könnte, weil ich der Meinung bin, daß, wenn das hohe Ministerium bei den Verhandlungen erklärt hat: man müsse er warten, daß die Städte, welche von diesen Anstalten Vortheil hätten, weit mehr dafür thun würden, als bisher dies nur im gewöhnlichen Worttaufche des Geschäftsganges geschehen ist, und will mich darüber eben deshalb nicht beunruhigen. Es ist der Bericht auf die Detailverhandlungen wesentlich eingegangen und hat sich, wie es mir scheint, von dem eigentlichen Hauptge sichtspunkte entfernt. Es fragt sich: sind diese Gewerbschulen Staatsanstalten, oder sind sie es nicht? Ich muß die Ueberzeu- gung aussprechen, daß an dem Landtage Regierung und Stände sich darüber vereinigt haben, Staarsanstalten der Art hervorzurufen. Ich glaube also, daß, wenn diese Anstalten leisten, was sie leisten sollen; wenn sich findet, daß sie in Orte eingeführt worden sind, wo sie unter der Einwirkung des gewerb lichen Lebensvortheilhastgedeihen, wo sich die Gelegenheit den Lehrern darbietet, ihr Urtheil zu bilden und so sich nützlicher zu machen, indem sie der practischen Anwendung der von ihnen ge lehrten Wissenschaft ihre Aufmerksamkeit widmen; ich glaube, wenn die Schule in solcher Verbindung aufgelebt ist, daß dann Regierung und Stände die Verantwortlichkeit nicht leicht auf sich nehmen werden, sie davon loszureißen. — Sollte auf eine solche Maßregel eingcgangen werden in Betreff Chemnitz, so müßte ich freilich dies sehr bedauern; doch um des Vortheils willen, der in Rede ist, kann man es ruhig erwarten. Man möge mir den pecuniären Vortheil vor rechnen, welchen die Stadt Chemnitz dabei zu verlieren hätte. Haken sich aber die Behörden und die Stadtverordneten dafür ir.teressirt, und sind sie mit ihrer Petition an die Ständeversamm lung gekommen, so zeigt das, wie ich glaube, nur von dem lebhaften Interesse, welches die Ortsbehörden einer allgemeinen Landcsan- gelegenheit gebührend widmen. Lies kann in der Kammer keine M ßb lligung finden, und die ausgesprochenen Wünsche, deren Berücksichtigung als ein anerkanntes Bedü fniß sich empfiehlt, werden gewiß spater erfüllt werden. Ein geehrter Abg. aus Dresden hat sich in einer Weise ausgesprochen, daß man sich es wirklich für ein Vergehen anrcchnen müßte, wollte man irgend einen schielenden Blick auf das Postulat thun, das in dieserStän- 5 ?
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