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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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sicherem Grundlage beruhen, als was jetzt vor uns liegt. Woll ten wir uns dagegen aussprechen, daß der Staat den betreffen den Communen zu den Gewerbschullocalen beitrage, daß den Gewerbschulen dazu verhalfen werde, ein besseres Local zu be kommen so würde die Folge sein, daß die Communen den Raum für diese Institute sehr eng bemessen müßten, was ohne Zweifel auf Erreichung der Zwecke, die mit den Gewerbschulen verknüpft sind, von nachlheilkgem Einflüsse sein würde. Es würden die Räume eben nur das Nothwendigste enthalten, und der Zweck bei dem bedeutenden Postulate für die Gewerbschulen möglicherweise mehr oder weniger gefährdet werden. Ich glaube, es ist durch den Antrag des Abg. Todt durchaus auf kei nen Fall Etwas prajudicirt, und er verdient gewiß Berücksich tigung. Abg. v. Gab lenz: Zur Entgegnung muß ich auf eine Aeu- ßerung des Abg. Georgi zurückkommen. Wenn ich mich auf die Conscguenz bezogen habe, daß, wenn man jetzt für Plauen bewillige, später in Roßwein und andern Städten auch derglei chen Anträge gestellt werden könnten, so geschah dies nur in Folge einer Acußerung des Abg. Gehe oder Todt, welcher meinte, man habe für Dressen 70,000 Thlr. bewilligt, so könne man auch Etwas für Plauen bewilligen, und ich schloß nun weiter, indem ich sagte, andere Städte würden petiren und sagen, man habe für Plauen bewilligt, und könne und möchte nun auch für sie bewilligen. Wenn übrigens der Abg. Georgi meint, daß zur Zeit auf die Petition Nichts geschehen könne, und er blos ver meiden wolle, daß man sich gegen das Petitum ausspräche, so glaube ich, ist dies gleich, ob man dem Deputationsgutachten beitritt, oder nicht. Es wird dadurch, daß wir jetzt das De- putationsgutachten annehmen, dem gar n'cht vorgegriffen, daß die nächste Ständeversammlung, wenn die Petition wiederan geregt wird, eine andere Ansicht ausspricht. Allein ich halte es nur nicht für zweckmäßig, der hohen Staatsregierung die Sache zur Erwägung zu geben, weil mir nach dem Bericht die Sache hmlänglich erwogen zu sein scheint, und ich nicht für zweckmäß'g halte, Dinge, die nach dem Berichte der Deputation bereits hin länglich erwogen sind, nochmals zur Erwägung zu geben. Abg. Todt: Als ich mir das Wort erbeten, geschah es in der Absicht, um auf die Riedes Abg. v.Gablenz Einiges zu erwi dern. Der Abg. Georgi hat mich indessen der Nothwendigkeit überhoben, dies weitläufig zu thun, und ich beschränke mich da her nur auf eine einzige Entgegnung. Der Abg. v. Gablenz hat darzuthun versucht, daß die Bewilligung von 70,000 Thlr. für das polytechnische Institut nicht so zu v.rstchen sei, als ob sie für die Stadt Dresden erfolgt sei. Darin stimme ich ihm voll kommen bei; ich verkenne nicht, daß das polytechnische Institut nicht für Dresden, auch nicht für den meißner Kreis allein, son dern für das ganze Land besteht. Ich gebe auch zu, daß die Stadt Dresden nicht verbindlich ist, dieses Institut zu erkalten, oder ihm die erforderlichen Gebäude zu verschaffen. Allein auf der andern Seite behaupte ich auch, daß die Gewerbschulen, um die es sich hier handelt, nicht blos für Chemnitz und Plauen, sondern sür das ganze Land bestehen, nicht blos diesen Städten, sondern II. 120. der ganzen Gegend, dem ganzen Lande zu Gute gehen. Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, daß in eine oder die andere Ge- werbschule Zöglinge aus einer entfernteren Gegend sich wen den ; sie finden dort Aufnahme und müssen sie finden. Also bestehen die Gewerb- und Daugewerkschulen auch für das ganze Land, wie das polytechnische Institut in Dresden. Es ist aber nicht genug, daß von jenen Instituten nur ein einziges für das Land besteht, sondern es ist nothwendig, daß mehre bestehen, wie bereits anerkannt worden ist; man braucht aber daraus, daß dies der Fall ist, nicht zu folgern, daß sie nur für den Ort bestehen, wo sie sind. Wenn der Abgeordnete weiter fortfährt und sagt, die Ständever sammlung habe schon durch die Bewilligung von 70,000 Tha- lern den Beweis geliefert, daß sie für die gewerblichen Zwecke gern sorge, so ist das gar nicht zu verkennen, aber es fragt sich nur, ob man damit abzuschließen habe. Wenn einmal dergleichen In stitute im Interesse des ganzen Landes auf Kosten des Staates zu erhalten sind, so kann man nicht sagen, daß bei der Bewilli gung für ein einzelnes Institut die endlicheAbschließung erfolgt sei, sondern man muß annehmen, daß nur dann, wenn jedes Institut das hat, was es zu seinem Bestehen braucht, die Bewilligung ihr Ende erreicht hat. Hat Jemand die Verbindlichkeit, durch die sen Saal zu gehen, und er geht nur bis zu dem Abgeordneten v. Gablenz, so hat er den Beweis geliefert, daß er gehen kann, aber es folgt daraus noch nicht,daß er weit genug g egangen i st. Was den Grund betrifft, daß man sich von meinem Anträge Nichts versprechen könne, weil die Regierung keine Aussicht da für eröffnet habe, so scheint derselbe bei andern Gelegenheiten von dem Abgeordneten v. Gablenz nicht gethrilt worden zu sein. Es sinh mehre Anträge gcst.llt worden, von welchen die Regierung gesagt hat, daß sie ihnen nicht Folge geben werde, und nichts desto weniger hat sie der Abgeordnete v. Gablenz vertheidkgt und, für dieselben gestimmt. Der Abgeordnete Georgi hat übrigens bereits hervorgehoben, daß dieser Aeußerung auch nicht beizutre-, ten, nämlich daß es noch gar nicht gewiß sei, daß man sich von der Annahme des Antrages Nichts versprechen könne, und ich bin dieser Ansicht gleichfalls. Wir selbst haben sehr o^t schon dm Beweis gegeben, daß bei wiederholter Erwägung ein ganz ande rer Beschluß gefaßt mied; wir haben diesen Beweis noch in der heutigen S.tzung gegeben. Dasselbe ist auch Seiten der Staats regierung schon sehr oft geschehen. Wenn nämlich zwischen der ersten und zweiten Erwägung Etwas mitten inne liegt, was den ersten Entschluß ändern kann, wie in dem vorliegenden Falle, so kann man wohl eine nochmalige Erwägung beantragen. Eben deshalb ist auch nicht so unbedingt auszusprechen, daß eine noch malige Erwägung gar keinen Zweck haben werde, denn es ist inmittelst Etwas geschehen — die Verhandlung in der Kammer. Aus diesen Gründen wünschte ich, daß man sich für Annahme meines Antrages entscheide. Abg. Püsch e l: Man macht in der Lhat der Deputation einen unbegründeten Vorwurf darüber, daß sie ihr Gutachten so und nicht anders abgegeben hat. Ich und die Deputation thei- len gewiß im Allgemeinen die Ansicht der Sprecher, welche dahin ging, daß es zweckmäßiger wäre, für Institute, welche nicht blos 5*
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