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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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suchen, zu welcher Partei der geehrte Abgeordnete sich zählt oder zu zahlen ist, so viel ist aber gewiß, daß die konservative Partei- wie ich dieselbe verstehe, nur allein die wahren Interessen des Lan des vertritt. In der Bewegung liegt Conservation, also ist von der Conservation die Bewegung nicht ausgeschlossen, denn Still stand,ist Rückschritt, das ist eine ost genug in der Kammer ausge sprochene Wahrheit; aber es gibt eine Bewegung, die man im Ge gensatz zur Conservation Destruction nennen kann, und diesen Gegensatz habe ich bezeichnen wollen. Ich habe andeuten wollen, meine Herren, daß man der Advocatur nicht mehr vorwerfen möge, an jeder Bewegung, sie sei gut oder nicht, Theil zu nehmen und eine destructive Bewegung im Lande zu-fördern, statt dazu beizutragen, daß das Volk auf dem ruhigen gesetzlichen Wege nach Erreichung des wahrhaft Nützlichen strebe. Das ist meine Ansicht gewesen, und ich glaube, daß damit der Advocatenstand wohl vollkommen einverstanden sein kann. Uebrigcns muß ich der Kammer anheimgeben, ob.ihr eine solche Verdächtigung meinerAeußerungcnam Platze zu sein scheint, und überlasseich ihr, nachdem ich nunmehr vier Landtage hier gewirkt, ruhig das Urtheil über mein Handeln. Abg. Schumann: Leider muß ich bekennen, daß ich auch zu denen gehöre, welche den Abg. v. Thielau so verstanden haben, wie ihn der Abg. Todt verstanden hat;, ich muß namentlich auch entschieden dagegen protestiren, daß der Stand der Advocaten in den Sold derjenigen genommen werde, welche das konservative Princip zu ihrem politischen Glaubensbekenntniß erhoben haben. Nach meinem Dafürhalten ist die Gerechtigkeit ausschließlich weder bei der konservativen, noch bei der Neformpartei, weder die Liberalen haben sie ausschließlich, noch die Servilen; es mag ein Advocat seine Ehre darin suchen, denen zu dienen, die eine gerechte Sache haben, seien es nun Aristokraten oder Demokraten, seien es Liberale oder Servile. Aber jedenfalls muß ich für meine Person entschieden die zweideutige Ehre ablehnen, einem Stande .anzugehören, der sich im Solde der konservativen Partei befindet. Abg. Todt: Ich habe darauf nur zu bemerken, daß, inso fern der Abg. v. Thielau meine Worte als eine Verdächtigung ausgelegt hat, ich diesen Vorwurf entschieden zurückweisen muß; es kann davon wohl deswegen nicht die Rede sein, weil meine Worte sich ganz an die Aeußerung des Abgeordneten anschließen. Präsident v. Haase: Nach der gegenseitigen Erklärung der beiden Herren Abgeordneten hat sich das Mißverständniß ge hoben. — Wenn Niemand mehr über Punkt V. zu sprechen hat, so würde ich zur Fragstellung übergehen. Die Deputation beantragt hier: „bei Organisation der Gerichtsverfassung und Proceßgesetzgebung einen Gesetzentwurf über Advocatenordnung, unter sorgfältiger Erwägung der Mittel, wodurch eine bessere Stellung des Advocatenstandes in den angedeuteten Beziehungen zu bewirken, der Ständeversammlung vorzulegen." Nimmt die Kammer diesen Antrag an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Klien: Nun heißt es im Beri ch te: Wenn nun noch die Petenten zu VI. die Errichtung von Pensionswittwen- und Waisenan stalten anempfehlen, um dem Advocaten im Alter und in Krank heitsfällen, im Todesfälle auch dessen Angehörige vor Nahrungs sorgen sicher zu stellen und dadurch die in Ausübung des Berufes so nöthige Gemüthsruhe zu begründen, so verkennt zwar die De putation das Nützliche solcher Anstalt keinesweges, ist jedoch der Meinung, daß der Advocatenstand seiner Anzahl nach nicht ohne bedeutende Opfer für den Einzelnen, auch vielleicht nicht ohne Belastung der Staatskassen eine solche gesonderte Anstalt würde Herstellen können, während ihm die Erreichung des Zweckes mit geringeren Opfern in den schon bestehenden Lebens- und Renten versicherungsanstalten geboten ist. Nur in größeren Ländern und bei einer bedeutenderen An zahl von Advocaten, als es im Königreiche Sachsen gibt und geben wird, würde sich die von den Petenten gewünschte besondere Anstalt ohne Nachtheil aüsführen, in Sachsen aber wenigstens nicht ohne Einzahlung von Capital sich fest begründen lassen, wo zu nicht jedem in den Advocatenstand eintretenden Rechtscandi daten, der kein Vermögen hat, oder des ihm noch übrigen zum Lebensunterhalte in seiner wenigstens in den ersten Jahren unzu reichenden Praxis bedarf, die Mittel geboten sind. Da indessen dieser Gegenstand bei einer neuen Organisation des Advocaten standes einer sorgfältigen Berücksichtigung wert!) ist, so rathet die Deputation ihrer Kammer au: sie wolle im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, bei Bearbeitung des bei Punkt V erbetenen Gesetzentwurfs die Frage, ob eine besondere Pensions- Wittwen- und Waisenanstalt für den Advo catenstand nothwendig und rathlkch sei, in Erwägung zu ziehen, und im Fäll sie es so'befindet, der Standever- sammlung gleichzeitig das Erforderliche vorzulegen. Hierbei hat die Deputation ihrer geehrten Kammer anzu zeigen, daß der zu ihrer Berathung erbetene königliche Herr Commissar sich im Allgemeinen dahin ausgesprochen hat, wie auch bei der hohen Staatsregierung die Frage über bessere Stellung des Advocatenstandes mehrfach in Frage gekommen sei, dieselbe im Allgemeinen aber der Meinung sich zugeneigt habe, daß die völlige Erledigung der Frage nur erst mit Einführung einer neuen Proceßordnung erfolgen könne, sie jedoch die an sie gelangenden Anträge der Stände in Erwägung ziehen werde. Abg. 0. v. Mayer: Gegen diesen Antrag muß ich mich erklären, keineswegs als wenn ich nicht wünschte, daß auch den Advocaten die Gelegenheit gegeben werde, für ihre Wittwen und Waisen Sorge zu tragen, aber ich halte es für einen wesentlichen Unterschied, ob das von ihnen selbst im Wege freien Anschlusses an eine Privatanstalt geschieht, oder von Seiten des Staats. Ich kann mich nicht dafür erklären, weil ich nicht wünsche, daß der Advocatenstand, wenn auch nur in der geringsten Beziehung unter dir Kategorie von wirklichen Staatsdiencrn gestellt werde. Ueberhaupt fehlt es in jetziger Zeit keineswegs an Gelegenheit, für die Seinigen Sorge zu tragen. Es gibtLebensversicherungs-, Nentenversicherungs- und mehre dergleichen ?lnstalten in Sachsen, die man benutzen kann, besonders die, welche unter Aufsicht des Staats stehen, und ich glaube, es hat der Advocatenstand gerade nicht nöthig, mehr dafür besorgt zu sein, als wie andere Stände, z.l B. Medicjner, Kaufleute, Künstler u. dgl. m. Ich nsirrde es
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