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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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einem Orte dienen, sondern sich für das ganze Land als wohliha- tkg erweisen, die Opfer nicht den einzelnen Städten anzusinnen, und die Deputation würde auch gewiß von diesem Grundsätze ausgegangen sein, wenn cs sich darum handelte, erst jetzt derglei chen Institute zu gründen. Das ist aber nicht der Fall, sondern cs handelt sich von Instituten, welche bereits bestehen, und die Deputation hatte allerdings die Verpflichtung, darauf zurückzu gehen und sich zu erinnern, wie diese Orte eigentlich zu diesen Instituten gekommen sind. Da fand sie nun, daß es auf die Bedingung gestellt war, daß man die Localien wenigstens für diese Institute beschaffen sollte. Diese Zusage ist ebensowohl von den beiden Städttn, welche in Frage stehen, als auch von Zittau erfolgt, und es handelt sich bei der Begutachtung darum, ob man diese Städte von einer Rechtsverbindlichkeit aus Billigkeitsrück sichten lossprechen sollte? Wollte man das Letztere thun, so käme man auf bedenkliche Consequcnzen. Zittau hat für diesen Zweck bereits 20,000 Thaler aufgewenbct. Man hat vorhin gesagt, die Zusage hätte sich nicht weiter erstreckt, als auf das damalige Bedüifmß. Dem muß ich aber insoweit widersprechen, als die Regierung die Sache anders auslegt. Ware das der Fall, so würde die Staatseegierung nicht ein neues Ansinnen auf Beschaffung von Localien an Zittau gemacht haben; denn es steht bereits wieder dort ein Bau in Frage von 7 —8,000 Thalern, weil die Localien nicht mehr für ausreich nd gehalten werden, und obschon man Alles gtthan hat, dieses Opfer abzuwenden, so ist doch die Regierung beharrlich dabei stehen geblieben. Was nun aber der einen Stadt recht ist, ist der andern billig. Die Depu tation konnte daher von ihrem Standpunkte aus und als Finanz deputation unmöglich dcn Rath geben, daß man so unbedingt von dieser Verpflichtung losspreche, und sonach sich für die De putation auszusprechen. Will indessen die Kammer etwas An deres beschließen, so ist das ihrem Ermessen anheimzugcben. Abg. Müller (ausChemnitz): Zuvörderst will ich nach den mir erinnerlichen Verhandlungen, welche die hohe Staatsregie rung mit dem Stadtrathe zu Chemnitz g-pflogen hat, bekennen, daß die Contractsbedingungen, obwohl ich denContract nicht ge lesen habe, sich wohl so verhalten werden, wiesle der geehrteHerr Referent schildert. Allein die Zahl der Schüler der Gewerbschule in Chemnitz hat sich ihrer trefflichen Lehrer halber so erfreulich vermehrt, daß die Localität ferner unmöglich ausreichen kann. Da nun die Schüler nicht blos aus Chemnitz und aus dem Erz gebirge, sondern auch aus andern Landesthcilen, z. B. aus Leip zig, ja selbst auch aus dem Auslande, aus Rußland und Böhmen, sind, so liegt der Beweis klar vor, daß es nicht blos eine Anstalt für Chemnitz, sondern daß es vielmehr eine Anstalt für das ganze Land ist. Chemnitz will sich seiner Verbindlichkeit kei neswegs entbrechen, nur d'e Nothwendkgkeit, daß die Localität selbst sür die Schule nicht ausreicht, und die Nothwendigkeit, daß die Stadt die Gebäude zur Erweiterung der Bürgerschule höchst nöthig bedarf, hat sie zu derBitte vermocht, daß der Staat eine Gewerbschule bauen möge. Auch seiner Verbindlichkeit, dazu ferner Etwas beizutragen, hat sich Chemnitz nicht ganz ent brechen wollen, indem cs den Bauplatz unentgeltlich angeboten und auch ferner den Beitrag zu geben erklärt hat, den es bisher bewilligte. Wenn die hohe Staatsregicrung von Chemnitz 5,000 Thlr. Capital, oder 200 Thlr. jährlicher Zinsen dafür verlangt, so glaube ich, ist das doch ein zu hohes Capital oder zu hohe Zinsen, denn die Localität, welche für diese Schule abgetre ten ist, würde keineswegs 200 Thlr. Zinsen tragen, und da der Zinsfuß von unserm Staate nicht zu 4 Procent gewährt wird, so wird schon deswegen die hohe Staatsregicrung gewiß geneigt sein, von der Stadt Chemnitz billigere Entschädigung zu verlan gen. Ich hatte daher sihr gewünscht, daß die geehrte Deputa tion der Kammer einen andern Beschluß anempfohlen hätte, und muß wünschen, daß die Sache der hohen Staatsregierung noch mals zur Erwägung anheimgegeben werde. Viccprasident Eisen stuck: Diesmal werde ich mit der Deputation stimmen, was ich bei der Finanzdeputation nicht immer zu thun gewohnt bin; aber diesmal muß ich es thun, denn ich glaube doch, wenn einmal Verträge bestehen, so thut der Staat ganz recht, wenn er sie gegen die Communen erfüllt, aber diese müssen auch, wo es einmal paciscirt ist, die Erfüllung ein halten. Zweitens kann ich nicht absehen, wohin es führen soll, wenn wir Alles der Staatsregkerung zur nochmaligen Erwägung übergeben wollen, ihr also immer das wieder sagen, was die Pe tenten bereits gesagt haben. Die Negierung hat diesen Gegen stand nun erwogen, die Deputation hat auch keinen Grund aufzu finden vermocht, um die Sache zu unterstützen, und ich kann nicht einsehen, wie man nun der Staatsregicrnng anzusinnen vermag, die Sache noch einmal zu erwägen. Wenn wir jede Pet'tion zur nochmaligen Erwägung an die Staatsregicrung ab geben wollen, so müssen wir ein eigenes Erwägungsministerium gründen, was blos zu erwägen hat. Abg. Todt: Ich will nur auf die Bemerkung des Herrn Vicepräsidenten mir noch eine kurze Erwiederung erlauben. Erstens steht es, wie schon bei Stellung meines Antrages von mir angcdeutet ward, keineswegs so fest mit den Vertragen, wie der Herr Vicepräsident anzunehmen scheint; der eine Grund, weshalb er mit der Deputation stimmt, scheint also nicht halt bar. Was sodann den zweiten anlangt, daß es zu Nichts füh ren werde, wenn man blos die Sache der Staatsregierung zur Erwägung übergebe, so ist das allerdings Etwas, was man zu geben muß; allein diese Form ist so hergebracht, daß man dabei keineswegs zu den Resultaten gelangt, die der Herr Vicepräsi dent vor Augen hat. Er hat selbst noch gestern erst einen solchen Antrag so gesörmelt, wie der von ihm erstattete Deputationsbe- richt nachweist, daß Etwas der Staatsregierung zur Erwägung gegeben werden soll; ich mache also heute nichts Neues, sondern er hat mir das gestern erst vorgemacht. .Vicepräsident Eisenstuck: Der vorliegende Antrag aber ist bereits in beiden Kammern der Staatsregicrung zur Erwür gung gegeben worden. Königl. Commissar v. Weissenbach: Es dürste für den Erfolg ganz gleichbedeutend sein, ob der Beschluß der Kammer sich an den Vorschlag der geehrten Deputation oder an dcn An trag des Abg. Todt anschließt, denn in dem einen wie in dem an-
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