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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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zu stellen mir erlaubte. Ich gestatte mir daher, noch Etwas für diese Ansicht zu sagen, obschon ich früher sie zicm'ich weitläufig in der Kammer auseinandergesetzt habe. Ich würde, wenn man von aller und jeder Reklamation der Vermessung absehen wollte, sehr gern meine Zustimmung dazu geben. Wenn aber einmal Reclamationsn und Nachvermessungen stattfiaden, so muß ich auch dafür stimmen, daß dann Grundsätze angenommen werden, nach welchen diese Nachvermessungen so gleichmäßig als möglich ausgeführt werden. Ich finde nämlich die Ansichten der Depu tation keineswegs so gerecht. Wollte man ganz gerecht sein, so wü.de man jeden Jrrthum berücksichtigen müssen. Von diesem Grundsätze geht man aber ab, man will und kann das nicht thun, weil es zu sehr ins Kleine gehen und die Mühe der Erörterung häufig außer allem Verhältniß mit dem erlangten Resultat sein würde. Daher sagt man: wenn die Differenz 3 Procent be trägt, soll sie berücksichtigt werden, außerdem nicht. Würde man aber nicht dieselbe Gl ichheit erreichen, wenn man sagte: wenn die Differenz einenAcker beträgt, soll sie berücksichtigt wer den, wenn sie einen Acker nicht beträgt, soll sie nicht berücksichtigt werden? Das kann man ebenso gut eine gerechte Rücksicht nen nen, als den Procentsatz. Weshalb nimmt man denn den Pro centsatz an? Blos deshalb, um dem kleinen Grundbesitzer die Möglichkeit zu verschaffen, wenn zu seinem Nachtheil ein Irr- thum vorgckommen ist, dagegen r.clamiren zu können. Weshalb soll aber diese Begünstigung dem größern Grundbesitzer bei einem größer« Irrthume nicht zu Lheil werden? D'e verehrte Depu tation hat B.ispiele ausgestellt und dargcthan, daß eine derartige Bestimmung nur allein dem großen Grundbesitzer Nutzen schaf fen würde. Ich gebe das zu, aber ich gebe auch zu, daß der grö ßere Grundbesitzer, wenn er einmal verletzt wird, in weit bedeu tenderer Maße benachteiligt ist, als der kleinere. Die Verhält- nißmäßigkeit kann doch unmöglich und durchgängig den Maß stab abgeben. Es würde sicherlich einen unangenehmen Ein druck machen, wenn in einem Orte ein Jrrthum von A Acker be rücksichtigt würde, wahrend in demselben Orte ein Jnthum von 20 Ackern keine Berücksichtigung fände. Ich mache ferner dar auf aufmerksam, daß, wenn die verehrte Deputation in ihrem Berichte sagt, wie die Parcellen häufig nach ihrer Culturart un- terschicden würden, ich dies keineswegs als richtig finden kann, daß die Parcellen so vermessen werden, sondern sie weiden ent weder nach den Grenzen der anstoßenden Parcelle, oder durch Wege, Flüsse, Waldungen begrenzt und nach diesen vermessen, daß also größere Parcellen wohl häufiger vorkommen, als die De putation für möglich gehalten hat. Ich glaube, will man nicht ganz von aller und jeder Reclamation gegen die Vermessung ab sehen, daß man diese Reclamationen nicht lediglich und allein nach dem Procentsatz oder der vcrhältnißmäßigen Größe des Irr- thums beurtheilen kann, sondern daß das Object, um welches man sich geirrt hat, dabei mit in Rücksicht zu nehmen ist, und daß man diese baden Sätze vereinigt bei diesen Bestimmungen zu Grunde legen muß. Abg. Scholze: Ich muß m'ch ebenfalls in demselben Sinne aussprechen und kann mich nur für die Fassung der ersten Kammer bestimmen. Der geehrte Abgeordnete bat schon das berichtigt, was hier im Deputationsberichte fälschlich ausgestellt ist. Es ist hier gesagt: „es läßt sich ohne Weiteres annehmen, daß dasjenige Gut, welches so beträchtliche Parcellen von 66A Ackcrn enthält, mind.stens doch 6dergleichen zu seinem Gesammt- complexe zählen werde, da die Vermessung nach Culturarten sich gerichtet hat, und bei rationeller Bewirthschastung eine verhält- nißmäßige Theilung der Parcellen vorausgesetzt werden darf." Dem ist aber nicht so, wie der geehrte Abgeordnete schon geze'gt hat, und ich werde mir erlauben, die betreffende §. der General verordnung anzuführen; hier heißt es in §. 7: „Als ein für sich bestehendes Grundstück wird allemal jedes Flurstück angesihen, was durch Raine, Wege, Zäune, Grasränder, oder auf sonst eine bemerkbare Weise von dem andern Grundstücke unterschieden wird." Daher kann ich auch nicht dem Grundsätze beistimmen, daß es nicht solche große Grundstücke gebe, wo eine bedeutende Ackerzahl könne im Jrrthum sein. Es muß nicht allein dem Grundstücksbesitzer zum Vortheil gereichen, sondern es kann ihm auch zum Nachthsil gereichen. Es trifft dann in diesem Falle die Steuerpflichtigen im ganzen Lande. Darum kann ich nur das für gut halten, was die erste Kammer beantragt hat, daß, es sei das Grundstück groß oder klein, wenn sich diese Differenz mindestens auf zwei Acker beläuft, sie auch dann zu berücksichti gen ist, wenn sie 3 Procent oder weniger beträgt. Vei den Parcellen, die unter 66 Acker halten, bleibt der Satz immer ste hen, daß 3 Procent berücksichtigt werden. Mithin geht den kleinern Grundstücken das zu Gute, was die Deputation vorge schlagen hat. Sin- die Stücke aber größer, warum soll ihnen das, was über 2 Acker beträgt, zu Gute gehen? Es geht dann das Steuerobject dem Staate verloren. Ist dem Besitzer zum Vortheil vermessen, so soll erden Nachtheil fort tragen, und wenn er den 20 und mehr Jahre tragen soll, so wäre das für ihn eine große Benachteiligung. Secretair v. Schröder: Dieser Argumentation muß ich nur das entgegenhalten, daß dcr Staat nicht ex ollicio einen Anwalt aufstellen kann, der nachsieht, welche Grundstücke zu niedrig vermessen sind, wohl aber wird der größere Grundstücks besitzer cs in seinem Interesse finden, wenn er sein Grundstück zu hoch vermessen findet, auf Herabsetzung anzutragen. Also einen Nutzen, den die Steuerpflichtigen aus der Fassung dcr er sten Kamm r sollen entnehmen können, kann ich nicht ergründen. Es ist im Gegenlheile wahr, daß nur solche Grundstücke einen Vortheil davon haben können, die in einer Parcelle über 66A Acker enthalten. Daß es aber solcher Grundstücke äußerst wenige im Lande gibt, ist gewiß. Stellv. Abg. Baumgarten: Nach meinem Dafürhalten hat die verehrte Deputation die Begründung ihrer Ansicht so deutlich und richtig ausgestellt, daß sich nicht viel wird hinzufü gen lassen. Ich will nur zwei Worte den Gegnern des Dcpu- tationsberichts erwidern. Seiten d>s Abg. v. d. Planitz ist bei spielsweise bemerkt worden: es könne nach der Ansicht der De putation der Fall vorkommen, daß in einer und derselben Flur ein Vcrmessungsirrthum von 8 Ackern Berücksichtigung finde,
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