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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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oder Schwärmerei traue, taufe und predige. Es wird die Aus übung der gelehrten Fachwissenschaften gebunden an das Vor handensein der gesetzlichen Erfordernisse. Die geehrte Deputa tion hat zweckmäßig gehandelt, indem sie der Errichtung der Anstalt selbst nicht entgegen war, aber die Heilthätigkeit dersel ben von der Anstellung eines autorisirten Arztes abhängig machte. Tritt in dieser Hinsicht nun die Frage ein: ob ein Arzt erster oder zweiter Classe zuzulaffen sei, so glaube ich , zu Gunsten des Herrn v. Hartmann und derjenigen Gemeinden, die darum bitten, daß ein Arzt zweiter Classe, ein irwäiciose xwa- cticus dazu geeignet und hinreichend sein müsse und daß hierin gewillfahret werden könnte; die ganze Einteilung der Aerzte in gewisse Elasten dürste dem jetzigen Standpunkte der Wissenschaft nicht mehr angemessen sein. Wenn einem Arzte nachgelassen ist, als Arzt zweiter Classe auf dem Lande und in kleinern Städten innere Krankheiten zu behandeln, wenn der Staat ihn würdig und fähig erachtet, alle innere und äußere Krankheiten der Men schen auf dem platten Lande und in kleinen Städten zu heilen, so meine ich, daß er, weil die menschliche Natur sich überall gleich bleibt und in den großem Städten in der Lhat nicht an ders ist, auch die Befähigung haben müsse, wie ein Arzt erster Classe, nämlich auch in den größeren Städten zu practiciren, ganz besonders aber die Fähigkeit haben müsse, eine solche be schränkte Methode sich anzueignen, wie die Wasserheilmethode ist. Wenn also für das Gesuch irgend Etwas angeführt werden möchte, so ist cs, daß es nicht der Anstellung eines prowoil bedürft, sondern daß ein Arzt zweiter Classe hinreichen möge. Abg. Häntzschel: Wenn Herr Abg. Scholze darüber la- mentirt, daß die Deputation der Wünsche von 1489 Petenten sich nicht angenommen habe, so muß ich bemerken, wie es wohl nicht zweifelhaft ist, daß nur ein einziger Petent hinter jenen 1489 Petenten versteckt ist, welche nölens vvlens die Rolle des wirklichen Petenten haben übernehmen müssen. Nachstdem er laube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß das Verfahren des in den Petitionen vielfach gepriesenen Herrn Kammerherrn v. Hartmann in medicinal-polizeilicher Hinsicht auf keine Weise zu vrrtheidigen sein möchte. Denn wenn derselbe, ich gebe recht gern zu, aus der menschenfreundlichsten und uneigennützigsten Absicht, von Stadt zu Stadt, von Dorf zu Dorf reist, dabei alle Kranke, auch solche, die bereits ärztlicher Behandlung anvertraut sind, auskundschaftet, und sie mit Hülfe der ihm eignen Ueber- redungsgabe, auch am Ende wohl mit Aufopferung pecuniärer Mittel, verleitet, sich in die Arme der Wasserheilkunde zu werfen, ja wohl an Kranken, ohne ihren Zustand erkannt oder auch nur untersucht zu haben, oft selbst Hand anlsgt, so unterliegt es wohl keinem Zweifel, daß eine solche Medicasterei, wäre sie auch mit dem Mantel der viel belobten Hydropathie bedeckt, nicht zu be- vorworten ist und daß insbesondere die Ständeoersammlung kei nen Beruf haben kann, für derartige Ungesetzlichkeiten sich zu ver wenden. Ich werde daher für den Antrag unserer Deputation stimmen. Abg. Meisel: Ich kann auch nur der Deputation beistim men und zu gleicher Zeit mein aufrichtiges Bedauern zu erkennen geben, daß wir noch wenige Tage vor dem Schlüsse des Land tags mit Petitionen dieser Art behelligt werden. Ich für mei nen LH eil gestehe offen, daß ich nicht glaube, es sei Sache der Kammer, zu beurtheilen, ob es gut sei, daß Viele oder Wenige im Lande sich der Wasser- oder der Weincur hingeben wollen. Es scheint mir dies in der That nicht Sache der Kammer zu sein. Daß aber dr'ePetenten deswegen, weil sie in ziemlicherMasse aus getreten sind, ein größeres Recht haben sollten, als ein Einzelner, kann ich unmöglich glauben, und ich sollte meinen, da hier aller dings Gesetze vorliegen, denen sich ein Jeder unterwerfen muß, so darf auch Jemand, wenn er auch noch soviel Wohlthätigkeits- sinn hat, sich denselben nicht entziehen wollen. Ich glaube also, daß die Petenten, welche beantragen, es möge zu Gunsten eines Einzelnen eine Ausnahme von dem Gesetze gemacht werden, darin Unrecht gehabt haben, und ich würde es der geehrten Deputation Dank gewußt haben, wenn sie diese Petition, sowie manche an dere, welche von höherer Wichtigkeit sind, bei Seite gelegt hatte; denn wenn wir alle Petitionen ansehen wollen, die der Deputa tion vorliegen, so würde sich manche noch finden, bei welcher es wünschenswerther gewesen sein würde, die Deputation hätte Be richt darüber erstattet, als über diese, die an sich nur wässeriger Natur ist. ReferentAbg.Klien: Ich meinestheils bin nicht gewohnt, Petitionen, welche mir zum Referat übergeben werden, zurückzu legen, ich habe nie Reste gelassen. Abg. Meisel: Es liegen der Deputation viele Petitionen vor, welche weit wichtiger sind und nachstehen müssen. Präsident v. Haase: Die sämmtlichen Petitionen, welche der dritten Deputation überwiesen worden, werden zum Vortrag in der Kammer kommen, insofern als nicht Regierungsvorlagen die noch gegebene Zeit so sehr in Anspruch nehmen, daß ihr Vor trag unmöglich wird. Abg. Mi eh le: Ich kann die Ansicht des geehrten Abgeord neten zu meiner Rechten nicht theilen. Ich hätte gewünscht, die Deputation hätte diese Petitionen der hohen Staatsregierung zur näheren Erwägung mitgetheilt. Aus eigner Ueberzeugung weiß ich, daß das kalte Wasser das beste und erste Heilmittel ist. Ich kann mich nur für die Anwendung des kalten Wassers ver wenden und den Herrn Petenten in Schutz nehmen. . Abg. v. Zezschwitzr Es ist außer Zweifel, daß der Herr Kammerherr v. Hartmann bei seiner in Rede stehenden Wirk samkeit von dem besten Willen, von reiner Humanität geleitet wird, daß er dabei völlig uneigennützig verfährt, keinen Vortheil sucht, vielmehr Opfer bringt. Das Heilmittel, dessen er sich bedient, ist einfach und naturgemäß; cs ist das kalte Wasser. Wenn nun nicht zu leugnen ist, daß auch bei Anwendung dieses Heilmittels Vorsicht und einr richtige Beurtheilung des Krank heitszustandes erforderlich ist- so glaube ich auch, daß die Zu ziehung eines geprüften Arztes bei Kaltwassercuren allerdings nöthig ist- Eben aus diesem Grunde scheint mir der Wunsch beachtenswerth, daß eine Kaltwasserheilanstalt in dem betreffen den LandeStheile begründet werde, wodurch das Umherrcisen ver mieden, und der seltene Eifer, welchen Herr v. Hartmann für diese
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