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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Sache zeigt, für das Gemeinwesen utilisirt wird. Träte eine solche Anstalt ins Leben, und ein Arzt erster oder zweiter Classe wirkte dabei mit — würde dies erreicht und der löbliche Eifer des Herrn v. Hartmann auf diese Weise gemeinnützig gemacht, so könnte ich es für den betreffenden Landestheil nur erwünscht finden. Es besteht bekanütlich eine solche Anstalt in Kreischa, und cs wäre sehr zu wünschen, daß auch für den Landestheil rechts der Elbe eine derartige Heilanstalt errichtet würde. Das Anerbieten der Gründung einer solchen Anstalt dürfte um so we niger von der Hand zu weisen sein, als aus der großen Anzahl desfallsiger Petitionen hervorgeht, daß die Wirksamkeit des Herrn v. Hartmann nicht ohne Erfolg geblieben ist, daß das Bedürfnis, nach Kaltwassercuren vielseitig gefühlt wird; so glaube ich, dürften Gründe genug vorhanden sein, die fraglichen Petitionen der hohen Staatsregierung zur Erwägung zu über geben. Abg. Zische: Da wir in einem wohl organisirten Staate wohnen, wo die Vertreter des Landes dahin wirken müssen, daß die bestehenden Gesetze gehalten werden, und da in medicinal- polizeilicher Rücksicht Verbote bestehen, die dem Gesuch der Pe- tenfen entgegen sind, so werde auch ich mit der Deputation stim men. Weshalb ich um das Wort gebeten habe, ist, um dem entgegen zu treten, was der Abg. Häntzschel gesagt hat. Er hat gesagt, die Petenten wären gedungen. Ich muß dies entschieden zurückwcisen, denn cs ist nicht geschehen. Gerade in meiner Ge gend hat die große Uneigennützigkeit und die große Erfahrung in Behandlung m't kaltem Wasser des Herrn Kammerherrn v. Hartmann vielen Armen sehr wesentlich genützt. Es sind mir mehre Beispiele bekannt geworden, daß Leute, die kaum mehr auf Erlangung ihrer Gesundheit Rechnung machen durften, durch seinen Rath hergestellt worden sind. Daß Wassercurcn tödt- lich abgelaufen sind, wie im D.putationsberichte steht, glaube ich gern; mir sind aber auch Menschen bekannt, die nach allen Regeln der Kunst und ganz inolbockico behandelt worden sind,und doch starben. Daß der Herr Kammerherr imLande Her umreise und sich den Kranken aufdringe, beruht nicht in strenger Wahrheit. Daß er im Verfolge anderer Geschäfte Kranken seinen Rath erthcilt, ist wohl wahr, er thut dies ab.r aus den wohlthätigsten menschenfreundlichsten Gesinnungen; was könnte sonst den wohlhabenden Mann dazu veranlassen? Man macht es ihm zum Vorwurfe, wenn er sagt: waschet euch die Glieder mit kaltem Wasser, trinket kaltes Wasser- Wie viel Bücher werden öffentlich ausgeboten, die denselben Gegenstand behan deln, aber ich habe noch nie gehört, daß ein Verbot dagegen er gangenwäre; ist aber ein schriftlicher Rath nicht verboten, warum soll es ein mündlicher sein? Ist es in einem Falle rathsam, so kann es auch in dem andern erlaubt sein und umgekehrt. Er hat sich durch Beobachtung der Natur, durch Nachdenken viele Kenntnisse erworben, so daß es zu wünschen wäre, es könnte ihm Erlaubniß gegeben werden, eine Wasserheilanstalt begrün den zu dürfen. Indeß ich gehe nicht darauf ein, da es sich um medicinal-polizciliche Vorschriften handelt, und es allerdings be denklich ist wegen der Consequenzen, Ausnahmen zu gestatten, II. I2l. aber zu Ehren des Herrn Kammerherrn v. Hartmann glaubte ich Einiges sagen zu müssen. Abg. Häntzschel: Ich muß den geehrten Abgeordneten Zische ersuchen, mir nicht Worte in den Mund zu legen, die ich keineswegs gebraucht habe. Zwischen „dingen" und „überreden", denn blos darauf habe ich bei meiner Aeußerung hingedeutet, ist doch in der That ein gewaltiger Unterschied. Die menschen freundliche Absicht des Herrn Kammerherrn habe ich ebenfalls nicht in Zweifel gezogen, auch verkenne ich seine Uneigennützig keit im Geringsten nicht; allein sein Verfahren selbst kann aus medicinal-polizeilichen Rücksichten nun und nimmermehr gebil ligt werden. Der Abgeordnete hat hiernächst von. angeblichen Geschäftsreisen des Herrn v. Hartmann gesprochen. Darüber, meine Herren, werden die bei dem Landgerichte zu Budissin ge gen den Herrn v. Hartmann ergangenen Acten die beste Auskunft geben. Ich meinerseits werde übrigens jedes Wort, was ich über den vorliegenden Gegenstand gesagt habe, zu vertreten wissen. Abg. Zische: Wenn ich mich recht erinnere, so ist in der Entscheidung des Landgerichts zu Bautzen gesagt worden: „Es sind Fälle nicht bekannt, daß die angerathenen Heilmittel je ge schadet haben." Referent Abg. Klien: Es handelt sich nicht von der Kalt wasserheilanstalt, wohl aber von den Petitionen. Der Herr Kammcrherr wünscht eine Heilanstalt, und er muß sich daher den Gesetzen fügen, welche bei uns bestehen. Abg. v. v. Mayer: Meine Herren, ich erkenne das Gut achten der Deputation als formell begründet an, es soll mir da her nicht vergehen, gegen das Gutachten, welches auf den beiden Grundsätzen beruht, daß der Herr Kammerherr v. Hartmann nicht selbst Petent ist, und die allgemeinen Landesgesetze dem An träge entgegenstehen, Gründe anführen zu wollen. Nichts desto weniger muß ich mich für die Sache interessiren; es liegt doch wohl etwas Wichtigeres vor, als man gemeinhin anzunehmen scheint; ich wünsche am allerwenigsten, daß die Sache in den Kreis des Witzes und Spottes herabgezogen werde. Die Sache an sich verdient gewiß die Aufmerksamkeit der Kammer vollständig. Wenn die Gesundheitspolizci unter Andern auch darin bestehen soll, die Staatsbürger vor Ertheilung von Rathschlägen unbe fugter Personen zu sichern, damit sie nicht um ihre Gesundheit kommen, so wundert man sich freilich, warsnr man sie gerade nur hier geltend macht, wo gewiß weit weniger ein Schaden zu be fürchten steht, als in so manchen andern Fällen. Ich will gleich auf die populären Schriften Bezug nehmen, deren in dem Be scheide gedacht ist. Es existiren sehr viele populäre medicinische Schriften,, welche größtentheils zwar von Aerzten geschrieben sind; sie enthalten mitunter die gewagtesten Vorschläge zu Eu ren nicht mittelst Wassers, sondern mittelst Arzneien und Dro- guen aller Art, selbst Giften, und ein Kranker, der sich darnach selbst curirt, ist gewiß in viel größerer Gefahr, seiner Gesundheit Schaden zu thun, als wenn ein erfahrener Mann unter feinen Augen eine einfache Wassercur leitet. Weit entfernt, daß sich die Aufmerksamkeit der Negierung gegen solche Männer wenden möchte, welche es zum besondern Studium gemacht haben, einen 4
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