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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Abg. Tzschucke: Herr Präsident! Olk sind einige Vor träge aus der dritten Deputation §u erstatten. Ich.bitte daher, die Kammerzu ftagen, ob sie sich t>kese Verkräge erstatten lassen wolle. Präsident v. Haase: Wenn die beiden gedruckten Vorla gen vorgetragen sind, werde ich den geehrten Abgeordneten zu diesem Vortrage aufrufen. Vicepräsident Eisen stuck: Ich habe auch aus der er sten Deputation einen Vortrag zu erstatten. In der ersten Kammer ist der Gesetzentwurf wegen Vertretung der Kirchenge meinden berathen worden, und cs warUebereinstimmung mit der zweiten Kammer bis auf einen Punkt vorhanden. Heute früh ist die Bereinigungsdeputation zusammengetreten, und wenn die Kammer es genehmigt, würde ich derselben das Resultat der Be- rathung vortragen können. , Präsident o. Haase: Zunächst ist die Vorlage über das Budjet zu berathen- nachher können wir sofort darauf überge hen. Ich ersuche den Herrn Referenten, uns den auderweiten Bericht über das Budjet zu geben. Referent Abg. Pü sch el: Ich habe der verehrten Kammer zu eröffnen, daß der vorliegende Bericht nicht aus einer Ader geflossen, sondern die einzelnen Partien desselben von den betref fenden Referenten der verschiedenen Departements bearbeitet wor den sind. Die geehrte Kammer wird daher gestatten, daß die ein zelnen Referenten ihr darüber den Vortrag geben. Der Be richt beginnt: 1) Zu dem Ausgabebudjet sub 6, das Departement der Justiz betreffend. Die geehrte Kammer hat in ihrer 63. Sitzung bei Bera- thung des Ausgabebudjets zu Position 16, den Zuschuß zu den Besoldungen und Administratkonskosten der Untergerichte rc. betreffend, den Antrag eines ihrer Mitglieder: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß der künftigen Ständeversammlung über dieGehalte des bei den Justiz ämtern angestellten Personale ein Etat vorgelegt werdet zu ihrem Beschlüsse erhoben. Diesem Beschlüsse ist jedoch die hohe erste Kammer auf An- rathen ihrer berichterstattenden Deputation aus folgenden Grün den nicht beigetreten: Wie noch erinnerlich sein wird, bemerkte Se. Excellenz der Herr Justizminister aus Anlaß des fraglichen Antrags schon in der diesseitigen Kammer, daß die Vorlegung eines Etats, wie bei den übrigen Angestellten, mit festen Sätzen in der Zahl und in den Gehalten bei den Untergerichten um deswillen sehr schwer sei, weil immer noch eine Menge Veränderungen eintraten, Patrimo- nialgerichte übernommen würden, die Bezirke sich veränderten und der Geschäftsumfang sehr wechselnd und oft hier augenblick licher Geschäftsandrang wäre, der die Anstellung von Hülfsar- beitern bedinge. Diese Bedenken wurden vom gedachten hohen Migisterio auch der jenseitigen Deputation eröffnet, es wurde jedoch dem Anverlangen dadurch zu entsprechen gesucht, daß nach träglich die in dem jenseitigen Berichte, S. 631 und flg, aufge nommene specielle Nachweisung über die bezüglichen dermalkgen Geschäftsaufwände gegeben und damit zugleich die Zusage ver bünden wurde, in Zukunft den betreffenden Deputationen bei jeder Ständeversammlung gleiche Unterlagen mitthellen zu wollen. Durch diese Vorlage in Verbindung mit der bemerkten Zu sage hielt die jenseitige Deputation den fraglichen Antrag aus dem doppelten Grunde für erledigt, einmal, weil sie die Ueberzeugung theilte, daß die Aufstellung eines festen Etats zur Zeit und so lange unthunlich erscheine, als noch immer bedeutenden und um fassenden Veränderungen bei den Untergerichten, sowohl in Be treff der Vermehrung der Gerichtsstellen, als rücksichtlich der Be zirks-und Geschaftsregulirung entgegenzusehen wäre, hiernächst aber, weil sie sowohl durch die jetzt gegebene Uebersicht, als durch die zugesicherten künftigen gleichmäßigen Vorlagen die in dem Anträge liegende Absicht erreicht fand, eine sichere Grundlage zur jedesmaligen Beurtheilung der Nothwendigkeit und des Umfangs der zu dem Verwaltungsaufwande der königl. Untergerichte er forderlichen Zuschüsse aus der Staatscaffe zu erlangen. In Anerkennung dieser Gründe hat die erste hohe Kammer sich bewögen gefunden, dem bezüglichen Beschlüsse der geehrten zweiten Kammer ihre Zustimmung zu versagen. Die unterzeichnete Deputation hält nun zrbar auch noch fortwährend die früher ausgesprochene Ueberzeugung fest, daß nnter den jetzt obwaltenden Umständen die Aufstellung eines festen Etats in Bezug sowohl auf die Zahl de.r bei den königl. Unterge richten anzustellenden Beamten, als auf die Gehalte derselben weder dermalen, noch in dernächsten Zukunft thunlich sei, und sieistdaher der Meinung, daß die geehrte Kammer, von gleichmäßiger Ueber zeugung ausgehend, bei ihrem fraglichen Anträge nur den Zweck im Auge gehabt habe, das jedesmalige Bedürfniß übersehen zu kön nen, um für die von ihr auszusprechenden Bewilligungen eines Aufwandes von so höchst ansehnlichem Umfange eine Grundlage zu haben, die ihr die möglichste Ueberzeugung von dessen Bedürf niß gewähre. Für eine solche kann sie aber die von dem hohen Ministe- rio gegebene Uebersicht nicht erachten. Sie hält solche darum für ungenügend, weil sie zu generell gehalten ist und daraus we der beurtheilt werden kann, welchen Gehalt sowohl jeder einzelne Dirigent, als jeder Assessor bezieht, noch wie stark der Personal etat bei jeder Justizstelle ist, zu welcher Gehaltsclasse die dabei an gestellten wirklichen unb Viceactuarien gehören, und was die Sportelofsicianten, Registratoren und Copisten theils an fester Besoldung, theils an Tantiemen und sonstigen Remunerationen erhalten. Eine Aufstellung nach dieser Andeutung, mit Absonderung der einzelnen Justizstellen, spccieller Angabe des bei jeder dersel ben angestellten Beamten- und Dienstpersonals und der Gehalts und sonstigen Bezüge eines jeden der letzter« scheint ihr zu einer gründlichen Beurtheilüng dieses beträchtlichen Postulats ein un entbehrliches Bedürfniß zu sein, und dies um so mehr, als auf so lange, wie die gegenwärtige Sachlage noch fortdauern wird, nicht umgangen werden kann, dem administrativen Ermessen des hohen Ministern einen weiten Spielraum zu überlassen. Sie findet aber eine derartige Aufstellung auch nicht schwie- ria, und am allerwenigsten unausführbar, wie sie in letzterer Hin sicht nur auf die ziemlich gleichartigen Verhältnisse bei dem Post wesen hinzuweisen hat, welcher unaeachtet von dem hohen Fi- Nanzministerio eine ganz specielle Ü bersicht in der Art gegeben worden ist, wie die Deputation solche auch hier im Sinne hat.
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