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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Eine-solche Vorlage, einmal gemacht, wird auch selbst dem hohen Ministerio die große Erleichterung gewähren, daß bei künftigen Landtagen entweder, wenn inmittelst im Etat keine Veränderun gen eingetreten, auf die frühere blos verwiesen zu werden braucht, oder nachtragsweise nur die etwaigen Veränderungen des ur sprünglichen Etats angezeigt werden dürften. Dem Men nach kann ihre Depütation durch die gemachte Vorlage und die von dem hohen Ministerio gegebene Zusage^ künf tighin in gleicher Art verfahren zu wollen, den Antrag der geehr ten Kammer noch keineswegs als, erledigt betrachten, sie sieht sich vielmehr bewogen, derselben die Aufrechthaltung ihres frü hem Beschlusses anzuempfehlen. Um jedoch den unterliegenden Sinn deutlicher auszudrücken, hält sie für angemessen, daß solchem folgende Fassung gegeben werde: im Verein mit der ersten hohen Kammer bei der hohen Staatsregierung zu beantragen, daß der nächsten Stände versammlung zum Gebrauche bei dem Bewilligungs werke eine Nachweisung vorgelegt werde, aus welcher speciell zu ersehen, nicht nur welche Anzahl von Beamten und Bediensteten bei jedem der königl. Untergerichte vom Dirigenten bis zur untersten Dienstbranche herab ange stellt ist, sondern auch, welche festen Gehalte und sonstigen Bezüge einem jeden dieser Angestellten zur Zeit derVor- lage ausgesetzt sinh, und sie rathet daher der geehrten Kammer an, ihren frühem Be schluß gegen diesen Vorschlag zu vertauschen. ReferentiAbg. P üsch el: Ich bin jedoch veranlaßt, diesem Berichte folgende Bemerkung noch mündlich beizufügen: „Die Deputation hat in der Meinung gestanden, daß das hohe Justiz ministerium nur eine Nachweisung der ersten Kammer in der Maße summarisch gegeben habe, wie sie im jenseit'grnBerichte S. 632 abgedruckt zu finden ist. Es ist darin nur summarisch die Summe der Gehalte angegeben, w.lche die Dirigenten und die übrigen Angestellten beziehen, und es konnte allerdings die Deputation eine selche Nachweisung für ausreichend zur Beur- theilung der betreffenden Positionen; nicht halten. Sie fand sich daher veranlaßt, den Antrag so zu stellen, wie sie gethan hat. Nachdem aber bereits her Bericht zum Abdruck gediehen war, ge langte zu ihrer Kenntn'ß, daß das hohe Ministerium dem Wun sche wirklich in der Maße entsprochen hat, wie er jetzt ausgedrückt worden ist. Es ist ein Etat vorgelegt worden , der ganz den Er fordernissen entspricht, wie man sie für nöthig erkannt hat. Es ist die Absonderung der einzelnen Justizstellen erfolgt , es sind die Gehalte für jeden Dirigenten, jeden Actuar und bis auf die un tersten Di nstbranchen herab ausgeworfen worden, und das Ju stizministerium hat zugleich erklärt, daß es auch künftig der De putation eine solche Vorlage gsber; werde. Dadurch hat sich aller dings dec von der geehrten Kammer beschlossene Antrag ganz er- led'gt, und di.'Deputation etlaubt sich daher, derselben vcZu schlägen, daß sie bewandten Umständen nach den beschlossenen Antrag auf sich beruh m lassen möge. Präsident 0. Haase: Es.scheint N'emand über den bei der Pos. 16 d< s Budgets von uns beschlossenen Antrag sprechen zu wollen. Meine Herren! es hat sich, wie der H.rr Referent II. 122. ; soeben bemerkt hat, die Deputation durch die inmittelst von dem hohen Justizministerio erhaltene. Nachweisung die Ueberzcugung gewonnen, daß dem Wunsche der Kammer, den dieselbe durch den früher gestellten und in dem vorliegenden Berichte in verän derter Fassung vorgeschlagenen Anträge ausgesprochen, völlig Genüge geschehen sei, der früher beschlossene Antrag , ebenso wie der neuere, hier im Berichte, niedergelegte, sich erledigend Ich frage daher: ob Sie den frühem Antrag für erledigt ansehen und sich ohne Weiseres bei der Mittheilung, welche von d.m hohen Justizministerio der Deputation gegeben worden ist, beruhigen ? — Wird einstimmig bejaht. Dey nun folgenden Lheil des Berichts trägt vor, wie nachstcht ReferentAbg. Römer: 2) Zu dem Ausgabebudjet sul> v, das Departement des Innern betreffend. Bei Position 19. Der Gehalt des in der Canzlei des Ministern angestellten Secretairs für die Medicinalangelegenheiten im Bewage von 460 Lhlr. ist nach dem Vorschläge der jenseitigen zweiten Depu tation wegen der beabsichtigten Anstellung eines eigenen Medici- nalreferenten von der ersten hohen Kammer von dem Normaletat auf den transitorischen übertragen und Seiten der hohen Staats regierung Nichts dagegen erinnert worden; es wird auch diesseits nach dem Dafürhalten der Deputation beizutreten, und daher der Ansatz der gesammten Position statt Wit 36,060 Lhlr. — Ngr- — Pf. normalmäßig und 3,485 - 20 - 2 - transitorisch 39,545 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf. überhaupt, nunmehr mit 35 600 Lhlr. — Ngr. — Pf. normalmäßig und 3,9^5 - 20 - 2 - tränsnorisch (einschließ ¬ lich 593 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf. Agiozuschläge), 39,545 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf. überhaupt, . zu genehmigen sein. Präsident 0. Haase: Meine Herren, dieLetalsumme von 39,545 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf. ändert sich durch den Beschluß der crstenKamrner nicht, sondern es werden dadurch nur, stalt3,485 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf, jetzt 3,945 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf. auf den transitorischen Etat übergetragen und die mit 36,060 Lhlr. als normalmäßig angesetzte Summe reducirt sich auf 35,600 Lhlr. Ich frage nun, ob Sie in der Maße die hier geforderten 39,545 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf, nämlich: mit 35 600 Lhlr. normalmäßig und mit 3,945 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf. transitorisch bewilligen? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. Römer: Bei Position 21. In der zweiten Kammer war bei der Berathung des B.ud- jets der Amtshauptmannschaften beschlossen worden: bei der hohen Staatsregierung die Aushebung der §§.-5 1*
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