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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Haase: Ich muß bemerken, daß, wenn die Kammer dem Abg. Döhler diesen Urlaub gestattet, dann der Stellvertreter einzuberufen fein wird, und so viel ich vernommen habe, ist auch derselbe bereit, in die Kammer einzutreten. Ich frage: ob die Kammer dem Abg. Döhler diesen Urlaub gestattet? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Soll der Stellvertreter einberufen werden? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ich habe noch die Abgg. Blühcr, Müller aus Laura und v. Seydewitz wegen Unwohlseins für heute zu entschuldigen. — Wir kommen nun auf den ersten Ge genstand unserer Tagesordnung, auf den Vortrag des Be richts der dritten Deputation über die Petitionen der Bankdirection zu Leipzig und des Ausschusses des Fabrik- und Handelsstandes zu Chemnitz. Ich ersuche den Herrn Referent Abg. Tzschucke, die Rednerbühne zu besteigen. Referent Abg. Tzschucke: Der Bericht der dritten De putation über die Petitionen der Bankdirection zu Leipzig und des Ausschusses des Fabrik- und Handelsstandes zu Chemnitz lautet: Von dem Directorio der leipziger Bank ist an die sächsische Ständeversammlung eine Petition gelangt, an deren Schluß folgende Bitte gestellt wird: die hohe Ständeversammlung wolle sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß das der leipziger Bank nach §. 38 ihrer Statuten dermalen zuständige Privilegium ehebaldigst auf die Ausgabe kleiner Bank noten von 5 Thlr. bis zu I Thlr. als niedrigster Satz herab ausgedehnt werde. Die erste hohe Kammer hat in ihrer 42sten öffentlichen Si tzung diese Petition berathen und auf den Vorschlag der bericht erstattenden Deputation beschlossen, das Gesuch auf sich beruhen zu lassen. Als dieser Beschluß gefaßt war, ging nachträglich eine denselben Gegenstand enthaltende Petition des Ausschusses des Fabrik- und Handelsstandes zu Chemnitz bei der ersten hohen Kammer ein, und es sind beide Petitionen mittelst Protokoll- exträcts an die zweite Kammer gelangt, von dieser aber an die unterzeichnete Deputation zur Berichterstattung abgegeben worden. Der Inhalt der erstem Petition ist in dem von der dritten Deputation der ersten hohen Kammer erstatteten Bericht vergl. Landtagsacten, Beil, zur II. Ablh. Samml. I. S.569, so ausführlich mitgetheilt, daß sich die Deputation einer noch maligen Relation derselben überhoben glaubt und auf den ge nannten Bericht bezieht. Die Petenten aus Chemnitz führen an, daß die vormalige leipziger Discontocasse aufgehoben worden sei, weil ihre Opera tionen nur dem leipziger Verkehr gedient hätten, und es bedenk lich erschienen, ein so wichtiges Privilegium, wie das der Zettel ausgabe , für Localzwecke zu ertheilen. Die leipziger Bank habe für alle Theile des Landes, für Handel und Industrie nutzbar werden sollen. , Sie habe jedoch bisher diesen Zweck nicht erfüllt und sei auf das Comptoir in Leipzig beschränkt geblieben. Sie sei außer Stand, einen Einfluß auf den Discontofuß zu Gunsten des Ge- werbstandes zu üben und bleibe mehr oder weniger von dem übri gen Banqukergeschafte abhängig, weil dieses in der Concurrenz mit der Bank den scheinbaren Vortheil des Zettelprivjlegii durch die Freiheit des Geschäftsbetriebs und der Spekulation aufwiege. Das von ihr emittirte Zettelgeld sei für das größere Publi cum unzugänglich und könne als eine Vermehrung der Circula- tionsmittel nicht angesehen werden. Die Ursachen, weshalb der ursprüngliche Zweck der Ban ken bis jetzt verfehlt worden sei, reduciren sich darauf, 1) daß die Errichtung von Zweigbanken in den Provinzen bisher verabsäumt worden sei, und 2) daß das Zettelprivilegium der Bank auf die Emission von Noten nicht unter 20 Thlr. — beschränkt bleibe. Unter den vorliegenden Verhältnissen würde die Errichtung einer Bank in Chemnitz ohne die Erlaubniß zu Herausgabe kleiner Zettel als unräthlich erscheinen; dies sek auch der Fall bei einer chemnitzer Zweigbank, und betrachte daher die leipziger Bank die Erfüllung der Verbindlichkeit §. 3 der Statuten als eine große Last. Deswegen sei auch die Bank in Dresden nicht zu Stande gekommen. Nach ihrer Ansicht sei die Emission kleiner Noten bis zu 5 und I Thlr. durch die Bank 1) ungefährlich für das Publicum, 2) wünschenswerth mit Rücksicht auf die Verhältnisse un seres inländischen Papiergeldes und Münzwesens, 3) nothwendig zu vollständiger Erreichung des Zweckes ei ner Bankanstalt in Sachsen, und 4) unentbehrlich für die nützliche Wirksamkeit von Zweig banken in Jndustriebezirken. all 1. Dem Publico werde für die kleinen Zettel ganz dieselbe Ga rantie geboten, als für die größeren. Da sich die kleineren No ten in die entfernteren Canäle des Verkehrs eindrängen würden, so könnten dieselben nicht so schnell zur Umwechselung kommen, als die größeren Noten, was der Bank momentane Verlegenhei ten erspare und für das Publicum mehr Sicherheit gegen dieFol- gen solcher zufälligen Ereignisse gewähre. all 2. In Sachsen cursire eine bedeutendeQuantität ausländischen Papier- und Silbergeldes. Nicht der Verkehr mit dem Auslande, sondern der Mangel an inländischen Circulations Mitteln sei die Ursache. Namentlich fänden sich in Sachsen viele fremde Geld münzen vor, und habe die Befreiung von der Postdeclarations- pflicht die größeren Appoints von 50 Thlr. — 100 Thlr. auf dem leipziger Geldmarkt annehmlich gemacht. Man könne an nehmen, daß in Sachsen mehre Millionen ausländisches unver zinsliches Papiergeld circulire, was durch inländisches Papiergeld könne verdrängt werden. Trage die sächsische Finanzverwaltung Bedenken, eine größere Summe von Papiergeld zu emittiren, so möge sie wenigstens denjenigen Instituten, die für die Belebung des Geldverkehrs im Innern bestimmt seien, Concession dazu er- theklen. all 3. Die Beschaffung eines unverzinslichen Capitals sei für die Bank eine Lebensfrage und bereits früher von der Staatsregie rung anerkannt. Von der Bankdirection in Leipzig sei bereits nachgewiesen, daß, weil die Banknoten von 20 Thlr. als ein be quemes Circulationsmittel für das Publicum nicht dienen, nur ein kleiner Theil in solchen Noten auf die Dauer im Umlauf er-
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