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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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schien der Deputation nicht folgerichtig. Vielmehr muß sie den Vorschlag empfehlen: die geehrte Kammer wolle den gedachten Antrag nicht wei ter verfolgen. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit der Deputation einverstanden, daß der hier erwähnte Antrag, welchen die Kam mer bei Position 23 b beschlossen hatte, nicht weiter verfolgt werde? — Wird gegen 1 Stimme bejaht. ReferentAbg. Römer: Bei Position 23 c. Die Eröffnung des Krankenhauses zu Zwickau ist nach der von dem Herrn Minister des Innern bei der Berathung der frag lichen Position in unserer Kammer gegebenen mündlichen Mit- theilung erst im nächsten Jahre zu erwarten. Demnach wird auch nur von diesem Jahre (1844) an die ständischerseits bewilligte Unterstützung an jährlich 2,000 Thlr. zur Verabreichung kommen können, mithin gemeinjährig auf die laufende Finanzperiode 18^-h nicht 2,000 Thlr. , sondern 1,333 Thlr. 10 Ngr. - zu bewilligen sein. In Uebereinstimmung mit dem Beschlüsse der ersten hohen Kammer wird 'daher die ganze Unterposition, anstatt, wie dies seits geschehen, mit 2,674 Thlr. 21 Ngr. 2 Pf. normalmäßig und 130 - 19 - 5 - transitorisch, 2,805 Thlr. 10 Ngr. 7 Pf. überhaupt, nur mit 2,008 Thlr. I Ngr. 2 Pf. normalmäßig und 130 - 19 - 5 - transitorisch, 2,138 Thlr. 20 Ngr. 7 Pf. überhaupt, mit Ablehnung von jährlich 666Thlr. 20 Ngr.— für das Kran kenhaus zu Zwickau zu bewilligen sein. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich habe hier nur beiläufig eine Bemerkung einzuschalten. Ich habe be reits bei der Berathung dieser Position in der ersten Kammer er wähnt, daß nach neuerdings mir zugegangenen Mittheilungen Vielleicht der Fall eintreten kann, daß die Anstalt wenigstens theil- wrise noch im Laufe dieses Jahres eröffnet wird. Würde nun dieser Fall eintreten, dann würden allerdings die Mittel zur Un terhaltung insoweit noch für dieses Jahr erforderlich sein. Die Nachweisung des Bedarfs aber würde dann in dem künftigen R ch-nschaftsbericht erfolgen. Es hat dies sonach keinen Ein fluß auf das vorliegende Gutachten der Deputation. Präsident v. Haase: Ich frage: Will die Kammer bei der hier erwähnten Unterposinon, das Krankenbaus zu Zwickau be treffend, für dasselbe nur 2008 Thlr. 1 Ngr. 2 Pf. normalmä ßig und 130 Thlr. 19 Ngr. 5 Pf. transitor sch, also zusammen 2,i38Thlr. 20 Ngr. 7 Pf. überhaupt bewilligen und das Mehr geforderte von 666 Thlr. 20 Ngr. jährlich ablchnen? — Ein stimmig Ja. Referent Abg. Römer: Bei Position 23 «. ss. An die zweite Kammer war eine Petition vom Stadtrathe zu Geyer gerichtet worden, mit dem Gesuch: sie wolle bei Berathung des Budjets sich dafür verwenden, daß dem wellicinae practicus Grunerzu Geyer für die un entgeltliche ärztliche Behandlung der Armen zu Geyer ein jährliches Fixum vonlOOTHlr. aus der Staats ¬ kasse verwilligt werde. Die Deputation hat in ihrem Berichte angerathen: die fragliche Petition der hohen Stqatsregierung zu über weisen. Bei der Berathung des Berichts in unserer Kammer ist eine besondere Frage an dieselbe darauf nicht gestellt worden und die jenseitige zweite Deputation ist daher auf eine Begutachtung die ser lediglich an die zweite Kammer gerichteten Petition nicht ein gegangen und ebenso wenig in der ersten Kammer ein Beschluß darüber gefaßt werden. Hatte die Deputation nach Inhalt ihres früheren Berichts (Landt.-Acten Beil. zur M. Ablh. Seite 565) geglaubt, daß es bei der bereits erklärten Bereitwilligkeit des hohen Ministern, aus dem Dispositionsfonds die nicht unbedeutende Beihülfe von 40 Thlr. für den fraglichen Zweck zu gewähren, einer besondern Verwendung der Ständeversammlung nicht bedürfen, sondern der Regierung, welche die verhältnißmäßige Nothwendigkcit der Unterstützung am Besten zu bemessen vermag, auch die Bestim mung ihrer Höhe zu überlassen sein werde, so wird nach ihrem Dafürhalten jene Petition beruhen können. Abg. Blüh er: Die Deputation hat sich einer besondern Bevorwortung der vorliegenden Petition enthalten zu müssen ge glaubt, und ist auch von ihrem früheren Beschlüsse, diese Petition zur Erwägung an die hohe Staatsregierung abzugeben, wieder zurückgegangcn. Ich halte mich verpflichtet, gegen diesen Rück tritt und zum Schutze der Petition Einiges zu sagen, da mir die Verhältnisse genau bekannt sind. Die hohe Staatsregierung hat die Gesundheitspflege und Medicinalpoliz i zum Gegenstand ihrer sorgfältigsten Aufmerksamkeit gemacht, sie hat auf theore tische und praclische Ausbildung angehender Mediciner möglichst hingewirkt, sie hat das Medicinalwesen durch Anstellung von Be zirksärzten und dadurch, daß sie ihnen eine bessere Stellung" ge geben hat, mehr geregelt, und zugleich den Grundsatz festgchal- ten, daß kein Staatsbürger, auch der ärmste nicht, chne ärztliche Hülfe bleibe. In Städten, wo mehre Aerzte wohnen und ihr Fortkommen finden, ist dieser Zweck ohne große Schwierigkeit zu erreichen; aber es gibt auch Städte, namentlich kleine Städte, die bei ihrer außerordentlichen Bevölkerung dennoch in einer so precairen Lage sich befinden, daß sie einem Arzt oder einem mell, xraet. die nothdluftigste Subsistenz nicht zu gewähren!m Stande sind. Nun könnte man zwar einwenden, daß ein Arzt sich zugleich auf die Praxis in der Umgegend verlassen müsse. Aber wie dann, wenn die Umgegend auch arm und nicht im Stande ist, ihm die nöthige Beihülfe zu gewähren? In einer so beklagenswerthen Lage befinden sich leider mehre Städte des Erz gebirges, namentlich an der böhmischen Grenze, uyH> auch im
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