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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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men worden, keinesweges passend ist, denn die Verhältnisse Dres dens zum Staate sind ganz anders, als die von Lu'pzrg, und ich glaube, daß die Rechnung wohl falch sein wird. Anlangend übrigens den Vorschlag, welchen die Deputation macht, es möge die Stadt Dresden durch Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit sich der Polizeiverwaltung entschlagen, so gebe ich zu, daß, wenn inan, wie sprüchwörtlich gesagt wird, das Kind mit dem Bade aus- schütt.t, dann Abhülse erfolgen könnte. Jndeß wie nahe oder ferne diese Aussicht ist, muß ich dahingestellt sein lassen. Referent Abg. Römer: Der Abgeordnete hat bemerkt, daß das Verhältniß zwischen Leipzig und Dresden verschieden sei. Der Beitrag, den Leipzig erhält, ist aber auch sehr verschieden von dem, der Dresden bewilligt wird. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter Etwas be merkt, würde ich fragen: ob man dem Beschlüsse der ersten Kam mer beitrele? Viceprasident Eisenstu ck: Nicht um über die Sache zu sprechen, muß ich mir das Wort erbitten, sondern weil in den letzten Worten enthalten ist, daß es der Stadt Dresden freistehe, durch Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit sich der Polizeiverwaltung zu entschlagen. Dies ist ein Jrrthum, denn durch Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit entschlägt man sich nicht der Polizeiv.wwaltung. Ich mußte dies bemerken-, damit cs nicht scheint, als ob man es stillschweigend genehmige. Abg. Sachße: Da ich den Bericht unterschrieben habe, so habe ich därauf zu erwiedern, daß dadurch wenigstens die Macht gegeben ist, sich der Polizei, welche mit zu übernehmen aber auch Vorbehalten werden kann, zu entschlagen, wenn auch nicht das Abtreten der Gerichtsbarkeit in nothwendigem Zusammenhänge mit der Abgeltung der Polizei steht. Präsident v. Haase: Ich komme auf meine frühere Frage zurück. In der ersten Kammer ist die Erhöhung des zeitherigen Beitrags aus der Staatskasse zur dresdner Stadtpolizeiverwal tung von 5000 auf 8000 T Haler abgelehnt worden. Die De putation hat uns angerathen, diesem Beschlüsse beizutreten, und ich frage: ob die Kammer diesem Beschlüsse der ersten Kammer beitritt? — Gegen 1 Stimme J a. Den fernem Theil des Berichts trägt nun vor: Referent Abg. Sachße: 3) Zu dem Ausgabebudjet sub 6. das Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts betreffend. Bei dem Budjet des Ministern des Cultus und öffentlichen Unterrichts ist über folgende Gegenstände annoch Beschluß zu fassen: Zu Position 65. Auf den Vorschlag ihrer zweiten Deputation hat die erste Kammer den Seite 764 des jenseitigen Budjetberichts enthalte nen, zum Antrag erhobenen Wunsch: daß es dem hohen Ministerio gefallen wolle, insoweit es ohne Benachtheiligung der Lehrfächer thunlich erscheine, bei künftigen Pwsvnalveränderungen auf Verminderung der Zabl der Professoren und auf eine nach Befinden da mit in Verbindung zu bringende angemessene Besoldungs erhöhung der zu dürftig ausgestatteten Stellen Bedacht , zu iiehmen, genehmigt, obschon Seiten des königlichen Herrn Commkssars angeführt worden war, daß namentlich bei der philosophischen Fakultät eine Verminderung der Zahl der Professoren, auch in Vergleichung ihrer Zahl mit andern Universitäten nicht thunlich, vielmehr das entgegengesetzte Bedürsniß stattsinde, und z. B. für die Chemie zwei Professoren nöthig seien, daß übrigens, be sonders bei der juristischen Facultät, die Möglichkeit der Einzie hung einer Professur sich ergeben könne - Gehaltserhöhungen aber, um ausgezeichnete junge auswärts berufene Docenten der Uni versität zu erhalten, noch im vorigen Jahre bewirkt worden seien. . Da die Berücksichtigung desselben dazu führen dürfte, einer Zersplitterung der Geldkräfte der Universität vorzubeugen, und eintretenden Falls die Mittel gewähren würde, zu dürftig aus gestatteten Stellen extraordinäre Gehaltszulagen zu gewähren, und kein Grund vorhanden ist, dem Beschlüsse der ersten hohen Kammer entgegenzutreten, so empfiehlt die Deputation: dem obigen Anträge bei'zutreten. Staatsminister v. Wietersheim: Es könnte nach der Fassung des Berichtes 'der geehrten Deputation scheinen, als sei die Staatsregicrung mit dem in der ersten Kammer angenomme nen Anträge nicht einverstanden; es ist dieses allerdings der Fall, denn die Staatsregierung erkennt den Zweck und den Geist des Antrages vollkommen an, und insoweit würde sie damit einver standen sein; sie hat auch bereits in diesem Sinne zum Lheil zu wirken gesucht. Allerdings ist aber in der ersten Kammer auf einige Beziehungen aufmerksam gemacht worden, in welchen dem Anträge nicht stattzügeben sein würde. Es verlangt derselbe aber auch gar keine unbedingte Berücksichtigung, weil es in sol chem heißt: „insoweit cs ohne Benachtheiligung der Lehrfächer thunlich erscheint". Insofern werden sich daher über die Art und Weife, in welcher dieser Antrag zu berücksichtigen sein dürste, nähere Erläuterungen nothwendig machen. Da es sich jedoch überhaupt nur um einen Antrag handelt, auf welchen die Regie rung Antwort zu geben hat, so wird es dann an der Z.it sein, sich darüber auszusprechen. Präsident v. Haase: Meine Herren, der Antrag, welcher von der ersten Kammer gestellt worden ist, findet sich S. 624 (s. vorstehend). Die Deputation räth uns an, diesem Anträge beizutreten. Sind Sie damit einverstanden? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Sachße: Im Bericht der unterzeichneten Deputation, die Caffenbe- stände und Cassenüberschüsse betreffend, vom 2. März 1843 ist S. 513 der Beil. zur lH. Abth., 1. Samml. bemerkt, daß der volle Betrag der Einnahme an 17,114 Lhlr. 24. Ngr4Pf. aus landesherrlichen Stistungsfvnds zur Berechnung zu brin gen sei, da der Betrag einiger Ausnahmeposten bei Berechnung des Erfordernisses in Anrechnung und wegen Ueberlassung dieses Dispvsstions- und Berechnungsfonds als besonderes Postulat zur Bewilligung der Ständeversammlung zu stellen gewesen. Die jenseitige Deputation hat S, 767 ihres Berichts, dieser An sicht beilmend, den von der jenseitigen Kammer genehmigten Antrag:
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