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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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erklärt hat, daß das Ministerium mit dem letzter« Anträge inso fern sich einverstchen könne, als der Antrag nicht die Befolgung dessen, was beantragt wird, zur nothwendigen Folge hat, so wird der Kammer anzurathen sein, bei ihrem srühern Anträge zu be harren, zumal nicht abgesehen werden kann, welche Veränderun gen dadurch hervorgebracht werden, wenn fernerhin eine höhere Summe von Seiten des Cultusministerii in Verwaltung ge nommen wird, oder wenn diese Verwaltung von Seiten des Finanzministerii geschieht. Zur Vereinfachung hat man das Letztere vorgeschlagen und die größere Summe scheint nicht dafür zu sprechen, von dem Vorschlag, der eine Vereinfachung bezweckt, abzugehen. Präsident 0. Haase: Will die Kammer bei dem zur Pos. 66 s von ihr früher gefaßten Beschluß stehen bleiben, und den Beitritt zu dem veränderten S. 626 des Wer. (s. S. 3018) ersicht lichen Antrag der I. Kammer ablehnen? — Einstimmig Ja. Secretair 0. Schröder: Bei diese/Position 66 s vermisse ich eine Petition, die ich selbst bei der Kammer eingereicht habe, nämlich die Petition des Superintendenten v. Siebenhaar in Penig. Ich reichte sie bei der Kammer ein, als die erste Be- rathung über das Budjet schon vorüber war, und die Kammer resolvirte damals, die Petition sofort an die erste Kammer nach träglich abzugeben. Nun habe ich auch in dem Berichte der ersten Kammer gefunden, daß die Petition sehr ausführlich be handelt und darüber der ersten Kammer Bericht erstattet worden ist, und ich hätte daher geglaubt, daß gerade hier der passende Ort gewesen sein würde, dieser Petition auch in dem Berichte unserer Deputation zu gedenken. Da dieses aber nicht geschehen ist, muß ich mir selbst erlauben, darauf aufmerksam zu machen. Es ist indeß diese Petition auch im Berichte dec ersten Kammer zur Ablehnung vorgeschlagen worden und die jenseitige Kammer ist dem beigetreten, obgleich, wie ich bemerke (die Petition hat ein eigenes Schicksal), über diesen Beschluß Nichts in den Mitthei lungen über die Verhandlungen des Landtages zu finden ist. *) Das Protokoll weist aber nach, daß die erste Kammer dem Gut achten der Deputation hierbei gegen eine Stimme beigetreten ist. Der Hauptgrund, aus dem diese Petition in der ersten Kammer kein Glück gemacht hat, scheint darauf zu beruhen, daß der Herr Staatsminister des Cultus selbst erklärte, daß die Sache aller dings viel für sich hatte, und vielleicht im Laufe der nächsten Finanzperiode sich übersehen lassen würde, wie hoch die Capita lien, die in Folge der Petition auf die Staatskasse zu überneh men sein würden, sich belaufen möchten. Die Petition, insoweit ich sie bevorwortet habe, enthält das Gesuch, die Capitalien, welche aus den Ablösungen der Holzdeputate bei geistlichen Stel len hervorgegangen wären und noch künftig erlangt werden wür den, ebenso wie die aus den Getraideablösungen erlangten, auf die Staatscaffe zu übernehmen, und dafür eine vierprocentige Rente zu gewähren. Insoweit war aber der Zweck derselben durchaus gut und empfehlenswerth, und ich halte nicht geglaubt, daß Jemand gegen dieselbe sich aussprcchen würde. Es ist dies *) Darnach ist also die betreffende Stelle in Nr. 68 der Mitthcil. I. Kammer S. 15V9, Sp. 1 zu ergänzen. (Vrgl. Nr. 82 der l. Kammer am Schluffe.) H. 122. in der ersten Kammer geschehen, weil man noch nicht übersehen konnte, wie hoch dir Capitalien sich belaufen würden, die auf solche Weise von der Staatsrasse übernommen werden müßten, und daher ist die Petition in der ersten Kammer abgelehnt wor den. Ich werde mich gegenwärtig auch dabei beruhigen, da ich voraussetzen darf, daß der Herr Staatsminister des Cultus der nächsten Ständeversammlung eine Mittheilung darüber machen und einen Vorschlag eröffnen wird, inwieweit dem Gesuche deS Petenten zu entsprechen sein wird. Referent Abg. Sachße: Dieser Gegenstand ist bei dem erstmaligen Vortrage des Budjets schon zur Kenntnkß der geehr ten Kammer gekommen. Die zweite Deputation hat erklärt, daß man auf das Gesuch nicht eingehen könne, weil der Gegen stand sich durchaus nicht übersehen lasse. DK Petition, welche in der ersten Kammer, wie der Herr Secretair anführte, aus führlich berathen wurde, ist an die zweite Deputation nicht zu rückgekommen, und es ist daher gar kein Anlaß gewesen, dieser Petition in dem anderweiten Berichte zu gedenken, zumal auch der Beschluß der ersten Kammer abfäll'g ist. Also die Depu tation hat durchaus keine Veranlassung gehabt, diesen Gegen stand nochmals zur Sprache zu bringen. Secretair 0. Schröder: Ich hätte allerdings geglaubt, daß, wenn eine Petition eingereicht wird, die Kammer wenig stens einen Beschluß darüber fassen müsse, wenn er auch abfällig ist. Indessen beruhige ich mich, wie gesagt, dabei, daß der Herr Staatsminister des Cultus in der ersten Kammer, wie ich seine Rede wenigstens verstanden habe, selbst erklärt hat, daß der nächsten Ständeversammlung eine Mittheilung darüber gemacht werden würde. Referent Abg. Sachße: Im Berichte heißt es weiter: Zu Position 66 v. Die erste Kammer hat auf Vorschlag ihrer zweiten Deputa tion Seite 781 beschlossen: im Verein mit der zweiten Kammer bei der hohen Staats regierung zu beantragen, sie wolle mit der Stadt Anna- berg ein billiges Abkommen wegen Ueberlassung der dor tigen Gymnasialgebäude zu Errichtung eines Schullehrer seminars versuchen, und im Fall solches zu erlangen, das Seminar von Freiberg dahin verlegen. Diesen von der beabsichtigten Clausur und deshalbigen Ge bäudeerwerbung veranlaßten Antrag vermag die Deputation nicht zu bevorworten. Um ein Institut von einer in der Mitte des Landes befindlichen Stadt, in welcher es entsprungen und lange Jahre in nach und nach veränderter Gestalt mit Nutzen und mit einem verhältnißmäßig geringen Kostenaufwand bestanden hat, wegzunehmen und in eine andere Stadt I Meile von der Grenze zu verlegen, möchte erst feststehen, daß es hier seinem Zwecke in jeder Hinsicht und ohne wirklich größere Belästigung der Staatscaffe besser entspreche; daß man nicht dem Bedürfniß einer Gegend auf Kosten einer andern abhelfe und ob nicht der Staat, um einem Seminar in Annaberg die nöihige Frequenz zu verschaffen, die völlige Unterhaltung des größten Lheils der Zög linge werde übernehmen müssen, während in Freiberg, wie ver lautet, den Seminaristen aus verschiedenen Quellen mehrfache Unterstützungen zufließen und schon der Etat der beiden Seminare ausweist, daß die Unterhaltung eines Seminaristen in Freiberg wohlfeiler als in Annaberg zu stehen kommt. Abgesehen dem nächst davon, daß vielleicht auch in Freiberg ein Seminargebäude 2
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