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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Der Landtagsordnung gemäß stelle ich zunächst die Frage auf das Deputationsgutachten und frage: Nimmt die Kammer das Gutachten der Deputation an und will sie den von derselben em pfohlenen Antrag stellen? — Gegen 11 Stimmen wird der An trag der Deputation angenommen. Präsident 0. Haase: Sonach wird eS sich von selbst ver stehen, daß der Beitritt zum Anträge der ersten Kammer abge- lehnt sei. Referent Abg. Sachße: Im Berichte heißt es nun: Zu Position 67 sllk b. Auf Vorschlag der diesseitigen Deputation beschloß in Be treff der für das katholische Waisenhaus zu Dresden postulir- ten 755 Lhlr. die zweite Kammer: diese Summe zwar für diese Finanzperiode zu bewilligen, jedoch dabei den Antrag zu stellen, daß dieselbe nicht wieder in das Budjet ausgenommen werde. Die Gründe dafür waren, daß die Lheilung des Königreichs Sachsen, durch welche das Soldatenknabenerziehungsinstitut zu Annaburg an die Krone Preußen überging, und für dessen Verlust eine Entschädigung nicht erlangt werden konnte, keine Rechts verbindlichkeit für Restitution der den katholischen Glaubensge nossen in diesem Institute reservirten Stellen involvire; daß arme katholische Waisen in ihren Heimathsbezirken gleich den Prote stanten zu versorgen sind, und daß das Anführen, es sei dieses jetzige Institut für verwaiste Soldatenknaben bestimmt, wegen der äußerst geringen Zahl derselben, wenn anders nicht eine ge raume Zeit lang zuweilen gar keine darin vorhanden, es schon in Rücksicht auf das Institut zu Struppen nicht Geltung finden könne. Die erste Kammer hingegen hat auf Anrathen ihrer zweiten Deputation das Postulat der 755 Lhlr. mit dem Antrag bewilligt: die hohe Staatsregierung möge die künftige Abminde rung des bisherigen Zuschusses bei sich herausstellendem minderen Bedürfniß ins Auge fassen. Da die Deputation jedoch das Bedürfniß dieses Waisenhauses überhaupt nicht anerkennen kann, so empfiehlt sie der verehrten Kammer: bei ihrem vorigen Beschluß zu beharren. Präsident v. Haase: Hat Jemand in Bezug auf diese Position Etwas zu erinnern? — Wir haben bei Pos. 67,6 frü her den Beschluß gefaßt: „die für das katholische Waisenhaus zu Dresden postulirten 755 Lhlr. zwar für diese Finanzperiode zu bewilligen, jedoch dabei den Antrag zu stellen, daß dieselbe nicht wieder in das Budjet ausgenommen werde." Die erste Kam mer ist diesem unser« Beschlüsse nicht beigetreten, sondern hat auf AnratheN ihrer Deputation das Postulat bewilligt und dabei den Antrag gestellt: „die hohe Staatsregierung möge die künf tige Abminderung des bisherigen Zuschuss s bei sich herausstellen dem minderen Bedürfniß ins Auge fassen". Die Deputation hat uns angerathen, bei unserm vorigen Beschlüsse zu beharren und somit den Beitritt zum Beschlüsse der ersten Kammer abzu lehnen. Beharrt die Kammer bei der Ablehnung dcs Antrags der ersten Kammer auf dem von ihr gefaßten Beschlüsse? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Sachße: Nun sagtder Bericht: Unter 9. dieser Position waren 300 Lhlr. Entschädigung der katholischen Kirchengemeinde zu Leipzig für den Verlust ihres seit 1710 in der Pleißenburg innegehabren, wegen vom Staate vorgenommener baulicher Veränderungen zu räumen gewesenen Kirchengebäubes, mittelst welcher sie sich ein anderes Local zu ermiethen oder sonst zu verschaffen in den Stand gesetzt werden soll, postulirt, auch von der Deputation zur Bewilligung vorge- schlagen. Die zweite Kammer lehnte dieses Postulat durch Ma jorität ab. Die Finanzdeputation der ersten Kammer räth zwar in ihrem Bericht den Beitritt zu diesem Beschluß unter Hinwei sung auf den Rechtsweg an, die erste Kammer hat aber, weil der Ausgang eines Rechtsstreits nach 132jähriger Befltzzeit sehr ungewiß und das Postulat keine völlige Entschädigung, sondern nur Absindungsquantum sei, auch die Verweigerung jeder Ent schädigung den katholischen Glaubensgenossen des In - und Aus landes gegenüber unbillig erscheine, das Postulat der 300 Lhlr. unter der Vor ¬ aussetzung, daß die katholische Gemeinde zu Leip zig weitern Ansprüchen an den Staat wegen erfolgter Entziehung des ihr bisher überwiesenen Gebäudes ent sage, verwilligt. Die Deputation räth aus obigen Gründen den Beitritt zu diesem Beschluß. Es melden sich als Sprecher Secretair v. Schröder und die Abgg. v. Zezschwitz, Oberländer und Wieland an. Secretair V. Schröder: Ich halte freilich dafür, daß eigentlich von einem Vergleiche nur dann die Rcde sein könnte, wenn man, wenigstens nur ungefähr, die auf beiden Seiten vor handenen Rechtsgründe übersehen kann. Ein solcher Fall findet aber gegenwärtig nicht statt, man hat noch durchaus keine Ueber- sicht, welche Rechtsgründe etwa der katholischen Gemeinde zu Leipzig wegen einer Entschädigung zur Seite stehen. Allein dessenungeachtet finde ich mich bewogen, dem Anträge, wie ihn die erste Kammer gefaßt und wie ihn die Deputation uns zur Annahme empfohlen hat, beizutreten, und zwar aus dem Grunde, weil es sich hier um fremde Glaubensgenossen handelt, und ich nicht wünsche, daß es scheinen könnte, die zweite Kammer be willige nur aus dem Grunde die 300 Lhaler nicht, wcil es sich um Katholiken handelt, und die Mehrzahl der Kammermitglie der nicht zu dieser Confession gehören. Ich werde daher für den Antrag der Deputation stimmen, habe aber noch zuvor mir eine Auskunft zu erbitten. Nämlich ich erinnere daran, daß nach der frühem Ansicht der hohen Staatsregierung Vorbehalten worden ist, diese 300 Lhaler zu capitalisiren, und das Capital der katholischen Gemeinde auszuzahlen. Es ist aber nirgends davon die Rede gewesen, nach welchem Fuße die Capitalisirung erfolgen soll, ob nach dem gewöhnlichen und in den übrigen Fäl len üblichen, nachdem fünf und zwanzigfachcn Betrage, oder ob man etwa beabsichtigt, nach einem andern höhern Maßstabe, vielleicht nach drei Procent die Capitalisirung vorzunehmen? Soll die Capitalisirung erfolgen, so würde ich wünschen, daß hier kein anderer Zinsfuß gewählt und auf keine andere Art und Weise die Capilalisirung vorgenommen würde, wie übechaupt
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