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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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auch eine Entschädigung gewähre, wodurch sie allenfalls in den Stand gesetzt wird, es sich wieder zu verschaffen. Vergleichen Sie die 300 Thlr. mit dem Aufwand, der dazu nöthig sein wird. Dieses wird nicht hinreichen, eine neue Kirche für die katholische Gemeinde einzurichten. Ich glaube, wir würben unser» eignen Glaubensgenossen dieseUnterstützung gewahren, und müssen den katholischen Glaubensgenossen dasselbe widerfahren lassen, was wir unfern Glaubensgenossen nicht versagen würden. Es han delt sich übrigens nicht allein darum, für die katholische Gemeinde in Leipzig eine Kirche zu errichten, sondern für diejenigen Frem den, welche zu verschiedenen Zeiten des Jahres in Leipz'g zusam- mcnströmen, und verlangen können, einen Ort zu finden, wo sie ihren Gottesdienst halten können. Dieser Umstand vorzüglich hat die Deputation bestimmt, sich für die Bewilligung auszu sprechen. Stellv. Abg. Baumgarten: Im vorliegenden Falle han delt es sich um die Begriffe: Billigkeit und Gerechtigkeit. Unter dem Begriffe Billigkeit kann man Vieles subsumiren. Ich habe erklärt, daß ich gegen die Katholiken nicht billiger sein will, als gegen die Protestanten. Hat nun der letzte Sprecher erklärt, daß die Staatsregierung die Verschuldung auf sich habe, die ka tholischen Glaubensgenossen aus ihrer Kirche vertrieben zu haben, so muß ich dem durchaus widersprechen. Wie kann man sagen, daß derjenige Etwas verschulde, der sein Eigenthum zu seinen Zwecken benutzt, und einen Andern daraus weggehen heißt. Hat nun der Abgeordnete vor mir der Meinung des Abg. Wieland beigestimmt, daß auch andere Personen, als die katholischen Glau bensgenossen, welche in Leipzig wohnhaft, von der dasigen ka tholischen Kirche Gebrauch machten, und diese deshalb zu erhal ten sei, so scheint mir dieser Grund nicht stichhaltig, deshalb nicht stichhaltig, well es schwerlich der besondere Zweck derMeßsieran- ten ist, in Leipzig des Gottesdienstes zu Pflegen, und weil andere Glaubensgenossen ebenfalls gezwungen sind, ihren Cultus auf eigne Kosten zu erhalten, und ich nicht abzusehen vermag, war um hierbei hinsichtlich der Katholiken eine Ausnahme gemacht werden solle. Abg. v. Thiel au: Der Abgeordnete meinte, die Regie rung habe diesen Raum zu ihren eigenen Zwecken benutzen wollen. Dem ist aber nicht so, sondern als die Regierung den Bau unter nahm, hat sie nicht daran gedacht, die katholische Kirche aufhö ren zu lassen. Der Baumeister hat nur übersehen, daß das Ge wölbe die Uebersetzung nicht tragen konnte. In Folge des Baues ist die katholische Kirche unbrauchbar geworden. Die Staats regierung hätte die Katholiken nicht aus ihrer Kirche verdrängt, wenn nicht das bekannte Ereigniß eingetreten wäre. Dies sind factische Umstände. Ich glaube, daß der Abgeordnete unter die sen Verhältnissen einer protestantischen Gemeinde schwerlich eine Entschädigung versagen würde. Wenn er also blos deshalb nicht bewilligt, weil eine Ungleichheit hinsichtlich der Protestanten ent stehen würde, so glaube ich, würde er sich beruhigen können. Stellv. Abg. Baumgarten: Wenn die Umstände so sind, wie sie der Abgeordnete v. Khielau angegeben hat, so scheint es mir, als wenn gerade dann das Land um so weniger die Verpflichtung haben dürste, eine Entschädigung zu gewähren, weil das fragliche Ereigniß ohne alles Verschulden des Staats, blos durch Zufall eingetreten ist. Abg. v. d. Planitz: Ich entsage dem Worte, weil der Ab geordnete v. Lhielau schon alles dasjenige gesagt hat, was ich anzuführen beabsichtigte. Abg. 0. Platz mann: Ich habe nur das aussprechen wollen, was der Abgeordnete v. Lhielau gesagt hat. Hätte sich der Fall so gestaltet, daß man die katholischen Glaubensgenossen noch im Besitz gelassen und ihnen die Benutzung des Locals ge kündigt hätte, so würde unbedingt der Rechtsweg zu betreten sein. So verhält sich aber die Sache gar nicht. Sie sind viel mehr durch perivulum in mors herausgejagt worden. Abg. Wieland: Ich will nur noch auf eine Aeußcrung des Abgeordneten Baumgarten Etwas erwiedern, indem er die Behauptung ausgesprochen hat, daß ich früher eine andere An sicht gehabt hätte. Ich habe schon erklärt, daß ich bei der frü hem D scussicn nicht zugegen gewesen bin, ich habe daher eine andere Ansicht hier nicht vernehmen lassen können, eben weil ich nicht da war. Uebrigens will ich den Abgeordneten Baumgar ten gar nicht stören, wenn er nach seiner subjektiven Ansicht der Position entgegcntreten will. Ich hätte allerdings gewünscht, die katholische geistliche Oberbehörde hätte lieber für ihr Bedürf- niß und Absichten sich aufs Bitten gelegt, als daß sie sich arsis große Pferd setzt und ein Postulat stellt, als ob sie das beste Recht zum Fordern hätte. Abg. Iani: Ich habe nur der Ansicht des Abgeordneten Baumgarten eine juristische Bemerkung cntgegenzustellen. Es ist ein bekannter Rechtssatz: wer besitzt, wird dafür gehalten, daß er rechtmäßig besitzt, bis das Gegentheil bewiesen ist. Wenn also eine Kirche oder Corporation Grund und Boden 130 Jahre besessen hat, so muß man annehmen, sie besitzt ihn rechtmäßig. Das xrockn-ium muß von demjenigen bewiesen werden, welcher den ungerechten Besitz behauptet. Präsumtiv und bis dahin be sitzt also die katholische Gemeinde mit Recht. Ein anderer Rechts satz ist: wenn ich auf eines Andern Gebäude eine große Last b.inge, dir es nicht zu ertragen vermag, so muß ich den dadurch angerichteten Schaden ersetzen. Habe ich das Recht, meines Nachbars Haus mit einem Gebäude zu belasten, Balken in das- fllbe einzuschieben, und ich überlaste es, so bin ich schuldig, dm Bau in der Maße herzustellen, wie er vorher war. Mir scheint es daher, als wenn blos der Staat, wenn er die Berechtigung der katholischen Gemeinde in Zweifel ziehen wollte, zuvörderst zu be zahlen und sodann erst zu beweisen hätte, daß er inzust« bezahlt habe. Ich werde demnach das Postulatj als durch langjährigen Besitz begründet, bewilligen. Abg. Tzschucke: Ich muß gestehen, daß gerade die von dem Abgeordneten Iani ausgestellten Ncchtsgrundsatze m'ch be stimmen könnten, gegen das Postulat zu stimmen, da eben aus dem Grunde, daß der katholischen Gemeinde zu Leipzig ein Rechtstitel zugeschrieben werde, das Postulat keine Annahme fand. Ich habe aber schon bei der ersten Berathung für das Postulat gestimmt, und werde auch diesmal dafür stimmen, ob-
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