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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Krem hat nun der Herr Vorstand des hohen Cultusmknisten'i sich dahin ausgesprochen, daß zeither dahin gewirkt worden sei, die größten Ungleichheiten im Umfange der Ephorien und die sonsti gen dabei vorwaltenden Unzuträglichkeiten abzustellen. Damit sei man auch großentheils zu Stande gekommen; insoweit aber dabei Etwas der Zukunft Vorbehalten bleibe, lasse sich im Voraus kein unabänderlicher Plan machen, weil dies hauptsächlich von den Veränderungen der Superintendenten abhängig wäre, etwas Anderes wäre es, wenn ein solcher allgemeiner Plan in Verbin dung mit einer andern Bezirkseintheilung von der hohen Staats, regierung beabsichtigt würde. Dann würde, wenn ein solcher Antrag von der Kammer gestellt werden sollte, das hohe Mi nisterium solches in Erwägung zu ziehen nicht unterlassen. Nach dieser Erklärung glaubte nun die Deputation der zweiten Kam mer das Aufgeben ihres früher beschlossenen Antrags anrathen zu können, und die Sache nun auf sich beruhen zu lassen, damit zwischen beiden Kammern Einverständniß obwalten möge. Abg. v. Thiel au: Da die erste Kammer sich durchaus weigert, dem Anträge beizutreten, so bleibt der zweiten Kammer am Ende Nichts weiter übrig, als denselben aufzugeben, denn einseitig kann sie denselben nicht an die hohe Staatsregierung bringen. Indessen freue ich mich, zu erfahren, daß das hohe Ministerium des Cultus sich dahin erklärt hat, daß, wenn künf tig einmal eine neue Einrichtung der Gerichte vielleicht stattsinde, auch dann die jetzt neueingerichteten Superintendurdistricte wieder abgeändert werden sollen, und ich freue mich über diese Erklärung, da sie so ganz meiner Vorhersagung entspricht. Staatsminister v. Wietersheim: Ich muß bemerken, daß der geehrte Abgeordnete im Irrthum ist, wenn er glaubt, daß die Regierung mit einer solchen Absicht umgehe. Die Sache ist vielmehr einfach die. Die bisherigen Veränderungen, welche man Orgam'sationsplan genannt hat, — ich weiß nicht, ob die Regierung diesen Ausdruck zuerst gebraucht hat — bestanden darin, daß vier Ephorien eingezogen und die dazu gehörigen Pa- rochien unter andere Bezirke vertheilt worden sind, um dem Uc- belstande abzuhelfen, daß ein Superintendent unter zwei, drei Kreisdirectionen stand. Diese Einrichtung ist längst vollzogen; weil sie aber mit einer Arrondirung der benachbarten Ephorie- bezirke im Zusammenhänge stand, so ist auch diese beschlossen worden. Diese Anordnungen sind bis auf wenige ausgeführt worden, welche auf dem Ableben der betreffenden Superintenden ten beruhen. Die Regierung beabsichtigt nun keineswegs, mit noch einer neuen Organisation vorzuschreiten, sondern hat viel mehr den Wunsch, daß es bei der jetzigen bewenden möge. Wenn aber dennoch der Antrag gestellt worden ist, es möge ein solcher Organisationsplan vorgslegt werden, so hat man darauf zu er widern, daß dermalen noch kein Bedürfniß, noch keine Veranlas sung zu einer anderweiten neuen Organisation vorliege. Etwas Anderes würde es sein, wenn im Allgemeinen eine neue Bezirks eintheilung des Landes einmal beliebt würde. Es könnte das dann eintreten, wenn, wie bei einer andern Gelegenheit von der geehrten Kammer beantragt worden ist, eine neue ganz andere Organisation und Bildung der Gerichtsbrzirke beliebt würde. Diese würde allerdings auf die Ephorien, auf die amtshaupt mannschaftlichen Bezirke und auf mehre andere Eintheilun- gen zurückwirken, und dann würde sich im Interesse der Ein heit der Verwaltung die Frage aufdrangen, ob es nicht zweckmä ßig sei, auch eine allgemeine, der Gerichtsorganisation entspre chende Abänderung in den Ephoralbezirken vorzunehmen. Allein von seinem Gesichtspunkte aus wird das Cultusministerium auf eine neue Abänderung niemals antragen; im Gegentheil ist es zufrieden, daß den größten Unzuträglichkeiten abgeholfen wor den ist, und es wünscht, daß es bei der jetzigen Eintheilung be wenden möge. Abg. v. Thielau: Dasjenige, was der Herr Staatsmi nister angeführt hat, bestätigt nur, was ich bemerkt habe. Er sagt zwar, daß er stinestheils keine Absicht habe, irgend eine Veränderung herbeizuführen; er stellt uns aber in Aussicht, daß, wenn einmal die Gcrich'.sbezirke geändert werden sollten, dann auch die Ephorien wieder einer Veränderung unterliegen müßten. Nun spricht das ganz die Ansichten aus, die ich früher in der Kam mer ausgesprochen habe, daß das ganze Verfahren nicht anders zu nennen ist, als unnöthig und zwecklos. Denn daß einmal eine Aenderung der Gerichtssprengel eintreten muß, ist klar wie zweimal zwei vier. Ich bescheide mich indessen, daß mein An trag nicht angenommen wird, denn er kann keiner Ausführung unterliegen, weil erstens die Zeit nicht mehr da ist, und weil zweitens auch die erste Kammer sich weigert, ihm beizutreten. Ich freue mich aber, daß ich durch den Herrn Staatsminister die Bestätigung meiner Befürchtung erfahren habe. Referent Abg. v. Platzmann: Ich habe nicht die Absicht, die Debatte zu erneuern, die schon mehrmals ausgenommen wor den ist; ich bin auch nicht gesonnen, weder meine noch der De putation Meinung dem Herrn Antragsteller aufzudringen. Ich weiß, daß seine Dialektik ebenso unerschöpflich in Vertheidigung von Anträgen, als fruchtbar in deren Erzeugung ist. Darauf aber muß ich die geehrte Kammer aufmerksam machen, daß sie durch Annahme des Antrags zu einem schlimmen Widerspruche mit sich selbst versucht worden ist, denn sie hat erklärt, sie wolle hierbei die Principfrage gar nicht berühren. Sie hat sie auch in der Lhat nicht berühren wollen, aber doch den Antrag angenom men; der Antrag enthält aber und ist weiter Nichts, als diese Principfrage. Wie dieser Widerspruch zusammenzureimen sei, weiß ich nicht. Präsidentv. Haase: Ich frage nun blos: ob die Kam mer dem Gutachten der Deputation beitreten, und ihren frühern Beschluß unter diesen Umständen, da die erste Kammer nicht bei getreten ist, wieder aufgeben wolle? — Einst immigJa. Präsident v. Haase: Wir würden nun übergehen auf den zweiten Gegenstand der Tagesordnung, auf die Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetzentwurf über die Ver tretung der Schulgemeinden betreffend. Referent Abg. v, v. Mayer: Dieser Bericht lautet zu vörderst : Nachdem der in der Ueberschrift bemerkte Gesetzentwurf nunmehro auch in der ersten Kammer berathen ist und darüber
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