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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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gesetzlicher Strafandrohung befreiten Vergehen keineswegs. ES darf indessen in dieser Beziehung auch nicht verkannt werden, daß durch Bestrafung des Ehebruchs nach früherem Maße den Fami lien leicht größeres Unheil, als durch das Verbrechen selbst berei tet werden konnte.— Nach statistischen Vergleichungen (siehe Mittbeilungen des statistischen Vereins für das Königreich Sach sen, 13. Lieferung): Im Jahre Verhältniß der unehelich ehelich unehelich Summa: Gebornen zu den ehelich Gebornen. 1832 52 318 7,965 60 283 wie 1 zu 6,57 1833 54,181 8,615 62,799 - 1 - 6,29 1834 55,148 8,215 63,363 - 1 - 6, 71 1835 56 947 9 265 66 212 - 1 - 6,15 1836 56,361 9 164 65,525 - 1 - 6, 15 1837 55,626 8 967 64,593 - 1 - 6, 2 1838 57,240 9,309 66,549 - 1 - 6,15 Gesammtbetrag 387,824 61,500 j 449,324 wie l zu 6, 3. Im Jahre ehelich unehelich Summa: Es verhält sic Zahl der 1 der Ehelichen h demnach die lnehelichen aller Gebornen 1839 1840 1841 57,875 58 753 59,582 9,671 9,624 10 512 67 546 68 377 70,094 wie 5, 98 6, 1 5, 67 zu 6, 98 7,1 6, 67 Summa in ZJahren! 176,210 29,807 206,017 imDurchschnikt dieser 3Jahre jährlich wie 1 zu 5,91 I 6,91 hat vom Jahre 1832—1838 eine erhebliche Vermehrung der au ßerehelichen Geburten gegen die ehelichen nicht stattgefunden, und wenn, wie der königl. Herr Commissar zu vernehmen gegeben, dieses Verhältniß in den Jahren 1839— 1841 einigermaßen gestiegen ist, so möchte zur Zeit noch die Ursache nicht in Aufhe bung früherer Strafen, wohl aber in andern, zum Theil örtli chen Umständen, namentlich, wie vielleicht zu Lichtenberg, in dem gedrängten Beisammenwohnen einer dichten Bevölkerung, im Drucke dere'ner selbstständigen Häuslichkeit hindernd entgegentre tenden Gewcrbsverhältniffe, ferner in dem leider oft wahrnehm baren Leichtsinne bei Schließung von Ehebündnissen und in ei ner mangelhaften Ortspolizei gesucht werden müssen. Hiernächst ist Seiten des königl. Herrn Commissars auf die Gesetzgebungen von Preußen, Oesterreich, Bayern, Oldenburg, Basel, Württemberg und Hannover Bezug genommen und zu gleich die Erklärung abgegeben worden, daß die Staatsregierung die Gründe, welche sie für Aufhebung der fraglichen S rasen be stimmt hatten, im Wesentlichen noch nicht geschwächt finde, weil in mehren der genannten Staaten die äußere Erscheinung der Un sittlichkeit sich keineswegs auffällig zeige (z. B. in Trier auf 30 Ge burten eine uneheliche), daß aber dennoch die Staatsregierung die Ursachen einer etwaigen Steigerung der Unsittlichkeit zu erör tern und, sobald diese als bedenklich sich Herausstellen sollte, die geeigneten Mittel dagegen zu ergreifen geneigt sei. — Nach dieser Erklärung und aus obigen Gründen glaubt die Deputation der geehrten Kammer zu dem Beschlüsse rathen zu müssen: n. 12S. Sie wolle die fragliche Petition auf sich beruhen, jeden falls aber dieselbe noch an die erste Kammer gelangen lassen. Referent Abg. 0. Platz mann: Ich habe nächst der Pe tition noch eine nachträgliche Eingabe zu erwähnen, welche Herr Robert v. Helsnich an die Kamm r hat gelangen lassen. In dieser spricht der Verfasser erstlich seine dankbare Freude dar über aus, daß Herr v. Schröder feine großartige Bereitwillig keit zu erkennen gegeben habe, die Petition zu der semigen zu machen, und sie für w'chtig genug gehalten habe, noch an diesem Landtage berathen zu werden. Ferner sind Notizen beigegeben, theils extrahirt aus Aufsätzen der sächsischen Kirchenzeitung, theils auf Kirchenbücher sich gründend, in derselben Beziehung, wie di« Petition selbst. Aber sie leiden auch an denselben Mängeln, an welchen d'e Petition leider, namentlich ist darin eine Verwechse lung der Begriffe überdie einzelnen Vergehungen wahrzunehmen; letztere werden unter einander vermengt, ohne Sonderung des Charakters der einzelnen. Es ist durch diese einzeln angeführ ten Fälle auch das, was bewiesen werden sollte, gar nicht bewie sen, weil es eben zum Lheil ganz andere Fälle sind, als die ge meinten, so daß viele sllulloria als siupra bezeichnet sind. Auch Notizen über anstößige Handlungen und Aeußerungcn einzelner roher Personen sind darin, die für den allgemeinen Zustand Nichts beweisen. Sie sind zum Theil obscöner Art und dürften sich nicht zum Vortrag eignen. Dagegen ist mir ein Schreiben des Herrn Abg. Leunert zugekommen, dessen Stellvertreter gegen wärtig ist; dieser hat von der Petition Kenntniß gehabt und sich, veranlaßt gefunden, seine völlige Uebemnstiumung mit den An sichten der Deputation auszusprechen und im Ganzen das zu er mähnen, was im Berichte selost enthalten ist. — M ine Herren, es dürfte nicht leicht ein Gegenstand der Criminaljustiz so vielen Verwechselungen und Begriffsverwirrungen und darum unrich tigeren Folgerungen und mehr falschen Schlüssen unterlegen ha ben, als eben dicser. Bei der Erklärung, die Seiten der hohen Staatsregierung durch das Organ des verehrten Vorstandes des Ministern der Justiz gegeben worden ist, hat die Deputation sich vollkommen berechtigt geglaubt zu dem Vorschläge, die Petition auf sich beruhen zu lassen, da die Staatsregierung es als ihre Verpflichtung anerkannt hat, den Gegenstand im Auge zu behal ten und nülhigenfalls, wenn sich die Steigrrung der Unsitllichkeit auf eine bedenkliche Weise herausst llen sollte, der Ständever sammlung Vorschläge deshalb zu machen, eine Erklärung, die sie auch schon früher gegeben bat. Staa'.sminister v. Könneritz: Ich erlaube mir die Be merkung, daß schon auf dem Landtage 18HA eine Petition des Herrn Superintendenten 0. Großmann in jener Kammer auf Wiedereinführung der Unzuchtstrafe einging. Das Ministerium hat damals der Wiedereinführung dieser Strafen widersprochen, zugleich jedoch gesagt, daß es diesem Gegenstände fortwährende Aufmerksamkeit schenken werde und, wenn sich üln rhandnehmende Unsiltlichkeit als Folge der Aufhebung jener Straf.n ergeben sollte, weitere Maßregeln ein! icen werde. Diese Erklärung hat das Ministerium auch gegen dieD.'pu.at'.on abgegeben. We- 2
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