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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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finnige, das früher in der Gesetzgebung lag, liegt in demskuprum nicht geradezu, sondern nur, wenn es eine Beschwangeung zur Folge hat. Was ist die Folge gewesen? Daß mehr uneheliche Kinder dadurch entstanden sind, daß man weniger die Kinder ab getrieben hat, was früher geschah; es wurde diese Mode nur da durch veranlaßt, um der Strafe zu entgehen. Nun, meine Her ren, wenn solche Gründe unterliegen, da glaube ich doch, muß man Bedenken tragen, eine Strafgesetzgebung herauszugeben. Was hat dazu Veranlassung gegeben, nicht geradezu lie Zeu gung eines Kindes außer der Ehe für ein Verbrechen an- zufehen? Der uneheliche Beischlaf mag Folge haben, oder nicht, wie wollen Sie das ausfindig machen? Das ist einer der Hauptgründe, wo man hat wollen eine strenge Ge setzgebung handhaben. Da hat sie nicht geholfen und eine Ungleichheit vor dem Gesetze herbeigeführt. Es ist keinem M ri schen eingefallen, einen vornehmen Herrn mit 14Tagen Gefäng- niß zu bestrafen, oder eine Dame aus vornehmer Familie mit Strafe zu belegen. Wer wird gewöhnlich der Strafe zum Opfer? die armen Dienstknechte und Dienstmädchen. Das ist eine her gebrachte Sache, das muß der Staat am besten wissen, weil die Amtsftohne gekommen sind und haben eine Entschädigung dafür verlangt, daß ihnen die vormaligen Geldbezüze entgangen sind, weil die Strafe ist aufgehoben worden. Meine Herren, unmög lich kann ich das bevorwvrten. Wenn man den Beischlaf da durch will unschädlich machen für die Bevölkerung, daß man das Kinderabtreiben befördert, da muß ich sagen , mein Gefühl ist davon so ergriffen, daß ich niemals von dieser Sache ohne eine gewisse Indignation reden kann, daß man die Ursache in Etwas suchen will, wo sie nicht zu finden ist. Wo ich mich habe er kundigen können, hat man mir versichert, daß sich die unehelichen Kinder nicht so sehr vermehrt haben, daß die G'me'nden von der VerbiM'chkeit entbunden werden, ein oder zwei uneheliche Kinder in das Armenhaus aufzunehmsn; nun weiß ich nicht, ob das die vorwaltenden Motive der Gesetzgebung sein können. Was hat die Strenge in der Gesetzgebung für einen Erfolg ge habt? In Dänemark besteht noch das Gesetz, daß der Ehebruch mit Todesstrafe, für die Frau mit der allerthümlichen Strafe des Sackens belegt ist. Neuerdings ist der Fall vorgekommen, daß diese Strafe in vier Wochen Gefängniß umgewandelt wor den ist. Nun was hilft? Wollen Sie Geldstrafe einführen, so wird dadurch nur der Arme getroffen werden, der Reiche bezahlt sie; wollen Sie Gefangnißstrafe einführen, nun der Caval'er wird nicht gesetzt, die vornehme Dame auch nicht, nur der Arme. Das ist einer der Hauptgründe, warum ich die Wohlthaten der Wiedereinführung der alten Stuprumstrafe nicht anerkennen kann. Es ist noch nicht lange her, daß wir diese Strafe aufge hoben haben, und meine Meinung g-ht dahin, man könnte einen langem Zeitraum abwarten, um zu erforschen, ob dir Zahl der unehelichen Kinder sich wirklich so sehr vermehrt habe, und zwei tens, ob die Ursachen ihrer Vermehrung darin li'gm, daß die Strafe aufgehoben ist, oder ob sie in etwas Anderem zu suchen seien. Darf sidr Gemeinde peti en, wir sollen die Strafgesetz gebung ändern, daß sie schärfer werde? Ich kann mich nur der Ansicht ««schließen, daß harte Strafen Nichts genutzt haben. Und geht man tiefer ein, so kann man nicht verkennen, daß der un eheliche Beischlaf als eine Rechtsverletzung nicht angesehen wer den kann. Er ist gegen die Sittenpolizei und weiter Nichts. Die Sittenpolizei beschäftigt sich mit vielerlei und kann auch dem Concubinate entgegen wirken, und sie thut es auch. Ich habe es hier gesehn, daß sie Vas Zusammenleben außer der Ehe nicht gestattet. Wenn aber ein Cavalier eine Haushälterin hält, nun da wird die Polizei nicht große Untersuchungen anstellem, wie das Verhältniß ist, ob sie ihm nur bei Tage Haus hält, oder auch bei Nacht aushalt. Diese Ungleichheit aber kann ich nicht billigen; wenn man dem Concubinate entgegentritt, so geschehe dies aber auch bei allen Ständen. Secretair v. Schröder: Die mehr scherzhafte Rede des Herrn Viceprasidenten trifft meinen Antrag gar nicht. Ich habe nicht beantragt, daß sofort vom Staate die Stuprumstrafe wieder eingeführt werden soll; mein Antrag geht dahin, daß die hohe Staatsregierung erwägen solle, auf welche Weise dem Ueber- handnehmen unehelicher Geburten gesteuert werden könne, und ich glaube, daß ich dazu vollkommen Ursache hatte, und daß die Kammer vollkommen Ursache hat, meinen Antrag anzunehmen. Das ist gewiß, daß die unehelichen Geburten sehr überhandge nommen haben, und daß das ein Uebelstand ist und in vieler Hinsicht ein großes Unglück für den Staat, das ist auch gewiß. Warum sollen wir also nicht die hohe Staatsregierung ersuchen, in Ueberlegung zu nehmen, ob und wie diesem Uebelstande begeg net werden kann? Ich habe nicht verlangt, daß die alte Strafe wieder eingeführt werde, ich habe auch nicht gesagt, daß der Weg fall der Strafe allein die Ursache des Ueberhandnehmens der un ehelichen Geburten sei. Die Ursache des Ueberhandnehmens jener Unsittlichkeit kann gar wohl noch in andern Dingen liegen: man könnte ebenso gut sagen, sie liege darin, daß d'e öffentlichen Vergnügungen zu sehr erweitert würden und daß man überall sich bemühe, Anstalten zu begründen, in denen diebei solchen Ver gnügungen zu genießenden Getränke so erhitzend und stark gefer tigt w.rden können, als nur immer möglich ist. Aber das Alles hat mich nicht bestimmt und tangirt meinen Antrag nicht; ich halte daran fest, es ist wahr, daß die unehelichen Geburten übor die Maßen sich vermehren, es ist wahr, daß dies ein Uebelstand ist und daß es die Pflicht des Staates ist, dem zu steuern, und nicht noch den letzten Damm gegen den Strom Hinwegzuräumen. Auf welche Weise der Staat einschreiten soll, das liegt gegenwär tig nicht zur Entscheidung vor. Abg. a. d. Winkel: Wenn der Herr Vicepräsident zur Zielscheibe seines Scherzes die Cavali re und vornehmen Damen gewählt hat, so überlasse ich ihm das Vergnügen, und mag darauf Nichts erwiedern, ich will das nur als einen Scherz behandeln. Ich muß gestehen, daß ich den Antrag des Herrn Secretairs mit voller Ueberzeugung unterstützt habe, und namentlich ich olsLand- bewohner habe darin hinlängliche Erfahrung zu machen Gelegen- h it g'habt, daß gewiß nicht zu leugnen ist, daß die Sittenlosig keit bedeutend zugenommen hat. In früherer Ze 1 wurden nicht allein diese Fälle bestraft, sondern sie gereichten auch vorzüglich
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