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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nicht zugeben, daß die Unsittlichkcit überhand genommen habe, wenn ich auch zugeben will, daß in den Kirchenbüchern das Ver- zeichniß der unehelichen Geburten zugenommen hat. Dies be weist aber noch nicht eine Zunahme der Unsittlichkeit. Der Grund liegt vielmehr in etwas ganz Anderen. Ehe unsere jetzige Mili- tairgesetzzebung bestand, heiratheten die jungen Leute mit 18 Jahren. Jetzt müssen sie bis zum 21. Jahre warten. In Folge dessen ist das Verzeichniß der unehelichen Geburten in den Kir chenbüchern höher gestiegen, aber ziehet man in Betracht, daß solche Kinder durch die in der Regel nachfolgende Ehe legitimirt worden, so können sie wohl als ein Beweis der Zunahme der Un sittlichkeit nicht betrachtet werden. Es ist auch jetzt noch auf dem Lande ein gefallenes Mädchen eine Schande; was aber der Herr Vicepräsident anführt von Hintertreibung der Folgen, so glaube ich, tritt dies jetzt weniger ein, als früher. Da nun derSe- cretair Schröder seinen Antrag vorzüglich auf die Voraussetzung stützt, daß die Unsitllichkeit auf eine bedauerliche Weise zuge nommen habe, so kann ich diesem seinem Anträge nicht beitreten, weil ich diese Voraussetzung nicht anerkenne. Sccretair v. Schröder: Der Herr Abgeordnete hat mei nen Antrag ganz falsch aufgefaßt. Es ist in meinem Anträge von Unsittlichkeit nicht die Rede. Ich würde den Herrn Präsidenten bitten, meinen Antrag nochmals vorzulcsen, da ich mehrmals Gelegenheit gehabt habe, zu bemerken, daß er falsch verstanden wird. Präsident v. Haase: Der Antrag des Secretair Schrö der lautet: Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, auf welche Weise der bedenklichen Ueberhandnahme der unehelichen Geburten mit Erfolg zu begegnen sei, und der nächsten Sländeversammlung hierüber nähere Mittheilung zu machen. Abg. Hensel: Mit der ernsten Absicht, welche dem An träge des Sccretair v. Schröder zum Grunde liegt, bin ich voll kommen einverstanden, ich konnte ihn aber doch nicht unterstützen. Denn der Antrag kann durchaus nichts Anderes erreichen, als was auch die Deputation will und die hohe Staatsregierung bis jetzt bereits befolgt hat und nach der gegebenen Zusicherung fer ner beabsichtiget, nämlich, die größte Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand zu verwenden. Im Ganzen ist durch die Aeußerun- gen gegen den Bericht nichts Anderes dargethan worden, als daß zu gleicher Zeit, während welcher die Bestrafung des stupri statt gefunden , die unehelichen G barten immer zugenommen haben, keineswegs etwa nur nach Aufhebung jener Strafen. Die dies- fallsigen Ursachen liegen jedenfalls tiefer, als blos in der Zunahme der Unsittlichkeit. Man erinnere sich nur an die außerordentliche Volksvermehrung, an die besondere Richtung, welche theilweise das Gewerbswesen genommen hat, und an Aehnliches. Wäre eine strenge Gesetzgebung im Stande, mit Erfolg gegen die Un sittlichkeit zu wirken, so müßte in den Ländern und an den Orten, wo die Kirchenbuße noch besteh:, die größte Sittlichkeit herrschen. Allein die Erfahrung lchrt das Gegentheil, und irre ich nicht, so habe ich sogar gelesen, daß an Orlen, wo Kirchenbuße stattfindet, dieZahl der unehelichen Geburten sich zu den ehelichen verhalt, wie 1 zu 2 bis 3. Dann aber muß ich auch aus dem formellen Be denken, weil der Antrag an sich keine Folge haben kann, indem wir bei dem nahen Schlüsse des Landtags den Beitritt der ersten Kammer hierzu nicht erreichen könnten, dabei beharren, daß die hinlänglich begründete Ansicht der Deputation die vorherrschende bleibe. Secretair 0. Schröder: Der Herr Abgeordnete, welcher eben sprach, ist der Meinung, die Staatsregierung und die Deputation wolle das schon, was ich mit meinem Anträge be absichtige. W nn das wahr ist, so begreife ich nicht, warum die Kammerdasselbe nicht auch beschließen soll. Beschließt aber die Kammer, die Petiiion abzuweisen, so gibt sie nicht zu erken nen, daß sie derselben Meinung ist; tritt sie aber der Ansicht bei, die ich in meinem Anträge m'edergclegt habe, so gibt sie eine Er klärung von sich, und das halte ich in dieser Beziehung von nicht unbedeutendem moralischen Gewicht. Stellv. Abg. Baumgarten: Die dritte Deputation Ih rer Kammer, meine Herren, ist tief durchdrungen von der Wich tigkeit des durch die Petition angeregten Gegenstandes. Die dritte Deputation ist auch mit den Gesinnungen und der Tendenz des von dem SecretairSchröder gestellten Antrags einverstanden. Sie hat ebenso wohl, wie der Herr Secretair, es vermieden, auf das Detail näher einzugchen. Sie hat weniger den finanziellen Gesichtspunkt, welcher hier und da hervorgehoben worden ist, ins Auge gefaßt, als den Nechtspunkt, die Sittlichkeit. Sie glaubt, dieses auch in ihrem Berichte dargethan zu haben. Ist sie gleich wohl nicht zu einem so bestimmten Anträge gelangt, wie ihn der Secretgir Schröder gestellt hat, so glaube ich doch, daß sich die ses Verfahren rechtfertigen läßt. Noch sind die Acten nicht so ge schloffen, wie es von dem Secretair Schröder angenommen zu werden scheint. Es mag nicht geleugnet werden, daß sich die Zahl der unehelichen Geburten im Allgemeinen und besonders in einzelnen Landestheilen vermehrt haben mag; allein sehr zu fra gen steht, aus welchem Grunde sich die Zahl vermehrt habe, und mit Recht mag bezweifelt werden, ob dies die Folge der die Un zuchtstrafen aufhebenden Gesetzgebung, oder ob es nicht vielmehr ein Ergebniß des ganzen socialen Zustandes unserer Helt fei. Hat demnächst die Staatsregierung mit aller Bestimmtheit versichert, daß sie dem G-genstand ihre ernste Aufmerksamkeit zugewendet habe, und versprochen,daß es auch fernergeschehen werde, soglaubte die Deputation, nach der Lage der Sache und da die Petition le diglich von dem Gemeindevorstand eines einzigen Ortes ausging, bei den vorgerückten Geschäf en einen Antrag der Kammer nicht empfehlen zu dürfen, der formell kaum mehrt an die Staatsregie rung gelangen könnte. Ist demnach die Deputation in muteria- libus mit dem Antragsteller einverstanden, so könnte dieser auch formell sich mit der Deputation einverstanden erklären. Wenn die Deputation auch ohne Angabe des Grundes sagte, daß die Petition auf sich beruhen solle, so würde das, was der Secretair Schröder eingehalten hat, am Orte sein; da aber die Deputation nur aus dem Grunde, weil die Staatsregierung erklärt, daß sie die Sache im Auge habe und behalten werde, und die geeigneten Maßregeln ergreifen wolle, die Petition auf sich beruhen läßt, so
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