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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Meinung gewesen, sie hat es ausgesprochen an den Landtagen von 1834 und 1837. Der Zeitraum, welchen die statistischen Notizen begreifen, entspricht gerade den Jahren, über welche sich Zweifel erheben könnten, und namentlich zeugen sie gegen die Annahme, daß Verfall der Sittlichkeit stattgefunden und die un ehelichen Geburten sich vermehrt hatten. Es hat sich durchaus keine erhebliche Vermehrung der unehelichen Geburten heraus gestellt, und die Schwankungen einzelner Jahre können keines wegs einen Beweis liefern. Vergleicht man aber überhaupt die statistischen Notizen von jetzt mit den ehemals vorhandenen, so scheint dies sehr wenig zu beweisen, weil regelmäßige statistische Notizen überhaupt eine Erfindung der neueren Zeit sind, und in früheren Zeiten dergleichen gar nicht, oder nur sehr mangelhaft gesammelt wurden. Auch im Laufe der heutigen Debatte ist wahrzunehmen gewesen, daß die einzelnen Verbrechen nicht so streng von einander unterschieden worden sind, wie sie unterschie den werden müssen. Und das ist gerade der Fehler, der an der Petition selbst zu rügen ist; denn allerdings habe ich jetzt wieder Verbrechen mit als straflos erwähnen hören, die keineswegs ohne Androhung von Criminalstrafen geblieben sind. Hierbei darf ich nicht unberührt lassen, daß der Concubinat, wenn er notorisch und allgemein bekannt ist, doch wohl von der Polizei mit Fug und Recht zu beseitigen und selbst zu bestrafen ist. Uebcr den An trag des Herrn Secretair v. Schröder habe ich Nichts mehr zu sagen, da er zurückgenommen und modisicirt von der Deputation zu dem ihrigen gemacht worden ist. Ich gestatte mir nur, in Bezug aus die Rede des Abg. a. d. Winkel noch Etwas zu erwäh nen. Die Gesinnungen des geehrten Abgeordneten sind zu an erkannt ehrenhaft, als daß sie nicht schwer ins Gewicht fallen sollten; aber er möge mir die Bemerkung erlauben, daß er doch wohl etwas zu schwarze Farben aufgetragen hat. Ich glaube nicht, daß der moralische Zustand des Landes so gesunken sei, wie er ihn geschildert hat; wenn er aber die Kirchenbuße erwähnte, so muß ich ihm entgegenhalten, daß man die Kirchenbuße abge schafft hat, weil sie eben gar Nichts half. Wohl aber waren da mals zwei andere, weit schlimmere Verbrechen häufiger, der Abort und der Kindermord. Die Staatsverwaltung hat jeden falls die Aufgabe, die Sittlichkeit zu erhöhen, und zu diesem Zweck die Ehen zu begünstigen, so viel sie kann. Ich glaube aber, daß durch die Criminalstrafe und schon durch die gerichtliche Vernehmung geschwächter Frauenspersonen die Ehen bei weitem mehr gehindert, als befördert werden. Es liegt jedenfalls hier eine Verwechselung der Begriffe Verbrechen und Sünde zu Grunde, die nicht streng genug unterschieden werden. Durch Strafen allein kann die Sittenlosigkeit nicht verhindert, die Sitt lichkeit nicht erzwungen werden, undt wollte man dazu das Schwert der Justiz anwenden, so würde dqs mehr zur Härte und Tyrannei, als zur Gerechtigkeit führen. Was endlich das Mo tiv der Deputation betrifft, so muß ich noch zum Schlüsse hinzu fügen, daß sie aus keinem andern GrundeLdie Petition auf sich beruhen lassen wollte, als weil sie sich bei der Erklärung der hohen Etaatsregierung beruhigte, und mithin der Bestimmungsgrund für sie ganz derselbe ist, eS möge diese oder jene Modifikation deS Antrags angenom men werden. Präsident v. Haase: Die Deputation konnte der verehr ten Kammer etwas Anderes nicht anrathen, als die Petition auf sich beruhen zu lassen, weil in dieser ouf Wiedereinführung der Stuprumstrafen angetragcn worden. Die Deputation hat da neben zu Motivkrung dieses ihres Gutachtens angeführt, daß die hohe Staatsregierung durch den königl. H:rm Commissar, wel cher sich mit der Deputation vernommen hat, ihr erklärt habe, daß sie diesen Gegenstand stets im Auge behalten und, wenn die Behauptung der Petenten gegründet sek, darauf Bedacht nehmen werde, Abhülfe zu geben. Der von der Deputation jetzt sn- empfohlene Antrag unterscheidet sich von dem früheren nur da durch, daß in jenem das Motiv mit ausgenommen ist, wahrend dieses neben dem srühern Anträge nur imAllgemeinen in den Be richt hingestellt worden. Gegenwärtig schlägt die Deputaten also vor: „Die Kammer wolle sich bei der Erklärung der hehen Staatsregierung beruhigen." Und ich frage: ob die Kammer mit der Deputation einverstanden sei? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Wir gehen nun über auf den Vor trag des Berichts der vierten Deputation, die Sonnabende schule betreffend, welchen der Abg. Erchcnbrecher vortragen wird. Referent Abg. Erchenbrecher: Der Vortrag, den ich der geehrten Kammer jetzt zu geben habe, betrifft diejenige Petition, welche von einigen Schullehrern in B 'ziehung auf die Sonn abendsschule überreicht worden ist, und der Bericht selbst, wel ches diesfalls abgefaßt worden, laukt folgendermaßen: Die Schullehrer zu Naundorf, Scifersdvrf, Etzdorf, Hof, Jahne, Casabra, Zöschau, Schweta, Goseln und Limbach, Ferdinand Traugott Preil und Consorten, suchen in einer an die Ständeversammlung gerichteten und zunächst an die zweite Kam mer abgegebenen, von solcher aber der vierten Deputation zuge wiesenen Petition um Verwendung bei der hohen Staatsregierung, daß, obschon nach dem Volksschulgesetze die Einrichtung, daß Mittwochs und Sonnabends zu halben Tagen Schule gehalten werden solle, angeordnet und getroffen worden, die Schulstunden nicht an halben Schultagen, sondern des Mittwochs den ganzen Tag abgehalcen, dagegen der Sonnabend ganz frei von Schulstunden gelassen werde, nach, und unterstützen ihren Antrag damit, daß, wenn, wie zeithcr, die Schule zu halben Tagen gehalten, höchstens dadurch nur eine Stunde Zeit mehr für den Unterricht gewonnen würde, weil durch Abgang der ersten und Eintreten der zweiten Claffe auf beide halbe Schultage eine Stunde Zeit verloren gehe, an vielen Orten keine Kirchenuhr sich vorfände, und das Schlagen derselben wegen des schwachen Geläutes und der Entfernung der Wohnungen von der Kirche nicht gehört würde, die Uhren ge wöhnlich auch unrichtig gingen und sonach cine Verfpätigung her- beiführten, Versammlungsplätze der Kinder vordem Eintreten in die Schule nicht vorhanden wären und sie daher im Winter, in Sturm, Kälte, Frost und Schnee außen stehen bleiben müß ten, ehe sie in die Schule gelangen könnten, Sonnabends ge wöhnlich Wochmmärkte, welche die Mütter besuchten, abgehal ten würden, und deshalb die kleinen Kinder/ wenn nicht die
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