Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
größer» zu Hause behalten würden, ohne Aufsicht blieben, zu dem der Sonnabend zur Ausbesserung der Kleider für die Kin der benutzt, sowie das Geschützte zum Schuhmacher geschafft, endlich aber des Sonnabends die Schulstube vom Schullehrer selbst zu häuslichen Zwecken, z. B. zum Waschen und Backen, beansprucht würde, auch deshalb schon andern Lehrern die Er- laubniß, die Schulstunden des Mittwochs anstatt des Sonn abends abhalten zu dürfen, von höchster Behörde ertheklt wor den sei. Die Deputation glaubt nun aber auf dieses Gesuch nicht eingehen zu können, weil 1) die ausgestellten Gründe nicht haltbar, und das Suchen, womit die Petenten, wenn sie dessen Gewährung erwar ten, sich selbst an die vorgesetzte Behörde, da sie, daß von solcher bereits einige Lehrer derartige Vergünstigung erlangt hätten, behauptet haben, wenden können, zu unterstützen nicht geeignet erschienen, es auch 2) nicht rathsam sein dürfte, die Kinder einen ganzen Lag ohne Aufsicht des Lehrers, ohne Beschäftigung und ohne Unterricht zu lassen, und also eine ganztägige Unter brechung des Schulunterrichts und Aussetzung der Schul stunden zu bevorworten, und weil endlich 3) das Gesetz über das Elemcntarvolksschulwesen vom 6. Juli 1835 und die Ausführungsverordnung tz. 39 und 66 dem Suchen der Petenten geradezu entgegen und darin wegen der schulfreien Zeit gemessenste Bestimmung getroffen worden ist, und rathet solchemnach der geehrten zweiten Kammer an: „ die Petition als zur ständischen Bevorwortung unge eignet zurückzuweisen, sie jedoch, da sie an die Stände versammlung gerichtet, nunmehr an die hohe erste Kam mer abzugeben." Präsident v. Haase: Hat Jemand in Bez'ehung auf den eben gehaltenen Vortrag des Abg. Erchenbrccher Etwas zu be merken ? Abg. v. Lhielau: Ich kann allerdings gegen den Antrag der Deputation Nichts sagen, insofern das Gesetz demselben zur Seite steht, und einen Antrag auf Abänderung des Gesetzes zu stellen, nicht in meiner Absicht liegt. I rdessen muß ich doch be merken, daß ich dem Grunde nicht beipflichten kann, daß es nicht ra hsam sei, einen ganzen Lag den Schulunterricht auszusctzcn, da es allerdings Gemeinden gibt, die mit dem Lehrer Vereini gung getroffen haben, einen Lag den Schulunterricht völlig aüs- zusetzen. Alles übrigens in der Gesetzgebung über einen Kamm zu scheeren, ist sehr leicht, aber auch sehr unangemessen, weil die Gesetze wegen des Volkes, nicht das Volk wegen der Gesetze da ist, und folglich die G.sitze sich nach den Bedürfnissen des Vol kes zu richten haben. Die Gründe, welche die Schullehrer an führen, sind gar nicht so unhal.bar, denn allerdings ist in vielen Fällen den Kindern im Winter und Unwetter kein paffendes Lo cal zum Aufenthalte zu verschaffen, und bis der Unterricht 'oer ersten Classe geschloffen ist, muß die zweite Classe ost im Freien verweilen. Zweitens glaube ich, daß dadurch, daß man den Eltern die Möglichkeit entzieht, die erwachseneren Kinder einen ganzen Tag in der Woche zur Aufsicht über die kleineren zu verwenden, während sie auf die Märkte gehen, oder ihre Ge schäfte besorgen, ein Widerwillen gegen das Schulwesen berber geführt wird, und insbesondere gegen die bestehende Einrichtung, II. 123. und daß man sich hüten muß, die wahren Interessen der Eltern mit den Schulanstatten kn Conflkct zu setzen. Aus diesen Grün den muß ich dem Schlußantrage zwar widersprecht», obwohl auf der andern Seite wieder beitrcten, weil jetzt zu einer Abän derung des betreffenden Gesetzes nicht die Zeit ist. Secretair 0. Schröder: Ich habe der Aeußerung, welche ich soeben vernommen, vollständig beizutreten und bemerke nur noch, daß auch die Vorschrift jener Verordnung nicht überall gleichmäßig ausgeführt wird. Denn in einem Landestheile hat man sich nicht darüber den Kopf zerbrochen, ob dieser eine freie Lag in zwei halbe Lage gespalten werden kann, sondern man hat diese beiden halben Tage in einen vereinigt, wie dies dort früher üblich war. In andern Landestheilen hat man das bisherige Verfahren plötzlich zu ändern verlangt und dadurch allerdings große Mißstimmung hervorgerufen. Mir sind aus meiner Ge schäftsführung sehr viele derartige Falle bekannt. Ich muß al lerdings auch zugebm, daß das hohe Ministerium und die betref fenden Kreisdirectionen in manchen Fällen nachgegeben und den Leuten gestattet haben, die stühere Einrichtung beizubchalten, so bald die Gründe düsen hohen Behörden für hinlänglich erschie nen; in manchen Fällen aber ist das auch nicht geschehen und diese Gemeinden sind dann durch die aufgedrungene neue Ein richtung sehr beschwert worden. Es gibt sehr viele Gründe, aus denen man wünschen muß, daß, da der Schulunterricht ein mal doch in der Woche ausgesetzt bleiben soll, er auf einen Lag, und zwar auf den Sonnabend verlegt werde; denn einestheils sind cs die von dem Abg. v. Lhiclau erwähnten Gründe, daß Sonn abends gewöhnt ch Markttag in den Städten gehalten wird, wo sich die Eltern dann befinden, und die großem Kinder also die kleinern beaufsichtigen oder wenigstens das Haus bewachen müs sen, welches auf dem Lande nicht allein gelassen werden kann; anderntheils aber sind es auch noch andere Gründe, die besouders darin bestehen, daß namentlich in den ärmeren Landestheilen viele Bewohner nicht doppelte Kleidung für ihre Kinder haben, und wenn so ein Knabe die Woche hindurch dieselbe Kleidung und Stiefeln trägt, so kann man sich darauf verlassen, daß am Ende der Woche D.fecte daran vorhanden sind. Diese müssen repa- rirt werden, Schneider und Schuhmacher dürfen des Sonntags nicht arbeiten, wann soll also die Reparatur geschehen? In meiner Gegend besteht auf solchen Dörfern die Einrichtung, daß Sonnabends diese Sachen reparirt werden. Wie soll das aber geschehen, wenn der Sonnabend nicht ganz schulfrei ist? Es werden dadurch die Schulversäumnisse vermehrt; denn wenn ein mal die Kinder keine Kleidung haben, so können sie auch nicht in die Schule gehen, und es werden dadurch sogar Versäumnisse in den Orten herbeigeführt, die bisher so glücklich waren, sie ganz vermeiden zu können. Abg. Oehme: Ich kann die Ansicht des Herrn Secretairs nur therlen und muß noch hauptsächlich hervorheben, daß der Ue- belstand der Schulversäumniffe durch die halben Schultage auch noch durch viele andere Umstände vermehrt wird, besonders durch das in mehren Thek en des Landes noch übl'che Austreiben und Hüten des Rindviehes. Es wird nämlich das Vieh in den Vor-- 3*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder