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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittagsstunden, sowie von Nachmittags 4 Uhr an ausgctrieben, weshalb man die Einrichtung hat treffen müssen, mit der großen Classe des Nachmittags von 1 — 4 Uhr die Schule zu halten, weil dann das Vieh im Stalle steht. Wo nun aber die Einrich tung besteht, daß Mittwochs und Sonnabends blvs des Vor mittags Schule gehalten wird, fallt es allerdings häufig vor, daß die Viehhirten die Schule versäumen, weil man zwei Hirten auf einmal nicht halten, dagegen aber auch das Vieh nicht im Stalle stehen lassen will. — Es gibt aber außerdem noch eine Menge Gründe, welche für die Abstellung dieses Uebelstandes sprechen, und die dazu beitrugen, daß in einem großen Theile des Erzge birges auf darum geschehenes Nachsehen die früher bestandene Einrichtung von den Behörden wieder gestattet wurde; und es ist also kein Bedenken, daß tieft Einrichtung auch in andern Lan- destheilen wieder eingeführt werde, wenn sich namentlich das Be- dürfniß dazu herausstellt. Staatsminister v. Wietersheim: Es ist allerdings be reits seit 1837 auf Antrag mehrer Gemeinden in einem der ge birgigen Theile unsers Landes mit Genehmigung des Ministern nachgelassen worden, daß der Sonnabend aus den bereits ange führten Gründen von Unterricht frei geblieben ist und dagegen Mittwochs Vor - und Nachmittags abgehalten wird. Als aber die Gesuche auch in andern Gegenden, wenn auch nicht allgemein, doch hier und da hervortraten, hat das Ministerium für nöthig befunden, von sämmlichen Kreisdirectionen nach vorausgegange ner Erörterung darüber gutachtlichen Bericht zu erfordern, ob es vielleicht im Allgemeinen räthlich sei, den Sonnabend, wie es früher war, ganz wieder freizugeben und Mittwochs vollen Un terricht emzuführen? Da haben sich alle Kreisdirectionen, welche sich mit den Superintendenten und Obrigkeiten berathen hatten, einstimmig gegen eine solche Abänderung des Schulgesetzes aus gesprochen und haben gesagt, die Absicht des Schulgesetzes fti offenbar eine weise; denn es fti den Kindern in keiner Art vor- thcilhaft, wenn sie einen ganzen Tag ohne Unterricht und Auf sicht des Lehrers waren, zumal da gerade am Sonnabend die Eltern gewöhnlich behindert wären, selbst Aufsicht zu führen. Auch sogar verständige Gemeinden und Eltern erkannten das voll ständig an. Ebenso wenig aber fti im Interesse der Schulleh rer zu wünschen, daß der Tag ganz freigegeben werde; denn wenn auch gewiß mehre davon einen zweckmäßigen Gebrauch die ses Tages machen würden, so könnten auch andere zu einer Ver wendung der Zeit verleitet werden, die keineswegs wünschens- werth wäre. Dagegen hat man nicht verkannt, daß in einzel nen Gegenden und Schulbezirken Verhältnisse eintrcten können, die cs als rathsam darstellen, diese Dispensation zu bewilligen, besonders da, wenn mehre entlegene Orte in eine und dieselbe Schule gewiesen sind; auch kann wchl die Armuth der Gemeinde in Betracht gezogen werden. Dieser Ansicht ist man gefolgt, jedoch möchten die Kreisdirectionen ein solches Zugeständniß nicht zu häufig ertheilen. In neuerer Zeit sind übrigens nur wenige solche Fälle vorgekommen. Wenn aber hier nicht Ge meinden, sondern Schullehrer selbst austreten und sich mit einer Petition an die Kammern wenden, so muß das Ministerium be dauern, daß sie ihre Stellung auf eine solche Weise verkannt ha ben. Offenbar hat das Gesetz eine gute und wchlgemeinte Ab sicht, und daß Fälle eintreten, wo davon abzuweichen ist, erkennt das Ministerium an; aber im Jnleresse der Schullehrer, zur Be förderung ihrer Bequemlichkeit und damit sie die Schulstuben zum Waschen und Backen gebrauchen können, wird man davon nicht abgehen und cs wird das nie bewilligt werden. Es muß viel mehr das Ministerium bedauern, daß solche Gründe ausgespro chen worden sind. Ucbrigens würde der Grund der beachtungs- wertheste sein, daß die Kinder in Sturm, Kälte und Regen vor der Thüre warten müßten, bis die andere Gasse entlassen sei; aber er ist völlig unstatthaft, und wo dies stattsindet, müssen keine angemessenen Einrichtungen sein. Aus eigner Anschauung weiß ich, daß, wenn auch die eine Gasse eben Unterricht hat, die nicht daran Theil nehmenden Kinder sich indessen in der Schulsiube aufhalten und selbst mit Arbeiten beschäftigt werden können. Wenn also der Lehrer sie bei schlechter Witterung vor der T§üre warten ließe, sckwäre das höchst zu mißbilligen. Secretair v. Schröder: Ich glaube doch, daß die Lehrer, welche petirt haben, die ich nicht kenne, und von denen ich nicht einmal weiß, in welchem Landcschile sie wohnen, ihre Peti.ion nicht aus Bequemlichkeit einger.icht haben. Ich halte vielmehr dafür, daß der Hauptgrund, aus dem sie wünschen, daß der Sonnabend freigegeben werde, darin liegt, daß Schulversäum nisse vermieden weiden, und daran muß auch einem gewissen haften Lehrer liegen. Es kann keinem Lehrcr -angenel m sein, wenn er einen halben Tag Schule halten soll, und ein Drittheil der Kinder nicht kommt. Staatsminister v. Wietersheim: Ich sollte mich freuen, wenn das nicht der Fall ist; ich kann mich aber nicht erinnern, daß dieser Grund von den Petenten angeführt worden ist; cs ist indeß möglich, daß ich es bei dem Vortrage überhört habe. Abg. v. Thielau: Wenn das hohe Ministerium ausge sprochen hat, daß es der Ansicht sei, als könne in einzelnen Fäl len dergleichen nachgelassen werden, so hoffe ich, das Ministerium werde auch allen Gesuchen, die deshalb eingehen, gleiche Begün stigung zugestehen. Es haben die Gemeinden geglaubt, daß es in ihrem Interesse liege, daß die zwei halben Tage zu einem gan zen Lage vereinigt werden. Wenn das hohe Ministerium blos die Mittwoch und den Sonnabend bezeichnet, so muß ich bemer ken, daß cs auch noch andere Lage in der Woche gibt als diese beiden, da viele Wochenmärkte auf andere Lage fallen. Ich bin der Meinung, daß überhaupt die Schuleinrichtungen soviel wie möglich mit dem Interesse der Gemeinde zusammenfallen sollten. Ich habe ausgesprochen, daß die Schule der Gemeinde wegen, nicht die Gemeinde der Schule wegen da sei. Wir müssen dahin streben, daß wir den Gemeinden Erleichterung verschaffen in vie len Fällen, wo sie ganz offenbar durch das Schulgesetz gedrückt sind, und ein großer Druck liegt darin, daß die armen Leute die Kinder auf gar keine Art und Weise zu ihren Nebengeschäften gebrauchen können. Dadurch befördert man die Armuth am al lermeisten, sie sind nicht im Stande, die Kinder alle Tage in die Schule zu schicken, weil sie dieselben zur Hausarbeit gebrauchen.
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