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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Beweis liefert aber auch das andere Staatspapkergeld, nament lich das preußische, Wir haben sehr viele preußische 50-Lhaler- scheine, 100-Thalerscheineund noch größere im Lande, aber auch diese werden ohne Schwierigkeit überall genommen, es stößt sich Niemand an die grosse Summe, wenn die Zahlung nur so groß ist, daß man derartige Papiere brauchen kann. Daher glaube ich, daß die Behauptungen des Herrn Abgeordneten nicht voll ständig begründet sind, sich auch einigermaßen widersprechen. Abg. v, Thielau: Ich muß wiederholen, daß ich gesagt habe, daß eben, weil es 20thäligere Papiere sind, diese Papiere schwer im gewöhnlichen Verkehr zu gebrauchen sind, und ich frage die Herren, ob ihnen nicht die Erfahrung geworden ist, daß, wenn sie im täglichen Verkehr Geschäfte gemacht haben, sie 20- Thalerpapiere nur dann brauchen können, wenn sie Zahlungen über 20 Thaler zu machen haben. Dies ist die Ursache, warum diese Papiere nicht so gäng und gebe sein können. Ich leugne die Erfahrungen, die der geehrte Abgeordnete gemacht hat, nicht ab, ich habe nicht gesagt, daß sic nicht genommen werden, ich habe diese Banknoten im Betrage von mehren tausend Thalern in den Cafsen liegen, die unter meiner Verwaltung sind, aber so viel kann ich versichern, daß sie bei Zahlungen, auch selbst in großen Summen, nicht gern genommen werden weil der Empfänger in der Regel kleinere Zahlungen damit zu bestreiten hat, und bei Verwechselung derselben Procuragebühren geben muß. Ich glaube damit genügend bewiesen zu haben, daß ich mich in keinen Widerspruch verwickelt habe. Wenn der Abgeordnete davon sprach, daß wir noch viele 100- und 500thälerige preussische Tresor scheine im Verkehr haben, so beweist dies gar Nichts; denn die Bank soll meines Erachtens nicht blos dazu dienen, um große Summen zu zahlen, sondern auch die Belebung des kleineren Verkehrs herbeizuführen. Secretair v. Schröder: Ich habe mich des Beispiels der größeren preußischen Papiere lediglich aus dem Grunde bedient, um zu beweisen, daß die Summe von 20 Thalern nicht zu groß ist, um solches Papiergeld in den Verkehr zu bringen. Abg. v. v. Mayer: Ich muß die einfache Bemerkung aussprechen, daß die Thatsache gewiß und auch durch meine Er fahrung bestätiget ist, daß Jedermann, der Banknoten von Leip zig in die Hand bekommt, sie so schnell als möglich wieder an den Mann zu bringen sucht. Dasselbe ist der Fall mit den 50 und lOOthälerigen preußischen Casscnscheinen. Sie sind nicht zu brauchen, um den Verkehr im Volke zu beleben. . Sie kön nen nur zu größeren Zahlungen benutzt werden. Staatsminister v. Zeschau: Die Ansichten des Ministe ril kennt die geehrte Kammer aus den Verhandlungen am letzten Landtage und aus der vom Ministerio vor Kurzem in der ersten Kammer abgegebenen Erklärung. Sie stimmen mit dem Gutachten der Deputation vollkommen überein. Es ist bereits am letzten Landtage geäußert worden, daß die Schwierigkeiten, welche sich dem Verkehre der Bank damals entgegenstellten, sich heben würden, wenn unser Münzwesen neu regulirt und auf eine Valuta zurückgeführt sein werde. Es ist dies geschehen, und es hat sich die Voraussetzung vollständig bestätigt.- Der Verkehr der Bank hat sich seit dieser Zeit bedeutend vermehrt; der Stand der Aktien und die umlaufenden Noten beweisen dies und zugleich, daß die Bank nicht ganz ungünstige Geschäfte macht, so daß auch die Interessen der dabei Betheiligten in der Khat hinreichend be rücksichtigt sind. Was den Zweck der Bank anbetrifft, so hat man darüber nie Zweifel gehabt, daß es hauptsächlich dieser sei, den Geldverkehr im Großen zu vermitteln und zu erleichtern. Für den Geldverkehr im Großen sind aber unzweifelhaft Banknoten im Betrage von 20 Thalern nicht zu große Appoints, sondern nach dem Beispiele von andern Banken vielleicht zu klein. Die Absicht, daß die Bank ihre Noten für den kleinen Verkehr im Lande verbreite, hat nie vorgeschwebt, sondern lediglich dieser an gedeutete Zweck ist die Aufgabe gewesen, die man sich bei Errich tung der Bank gestellt hat. Was ist die Bank weiter und was soll sie anders sein, als ein großes Banguierhaus; ein Institut, welches hinreichende Mittel hat, um eintretendenfalls Vorschüsse zu leisten und den Geldverkehr zu erleichtern? Die Bank wird bestehen auch ohne das erbetene erweiterte Privilegium. Warum wollen wir das bisherige Privilegium vielleicht zum Nachtheil les Banquierstandes noch weiter ausdehnen; ich glaube, dazu müßten andere und triftigere Gründe, als die jetzt angeführten, vorhan den sein. Wenn bemerkt worden ist, daß es überhaupt ein Vortheil sei, den Nativnalreichthum durch Circulationsmittcl zu vermehren, oder, wie der Herr v. d. Planitz sich ausdrückte: das Nationalcapital, so bekenne ich, daß ich auf die Vermeh rung des Nationalcapitals durch Papiergeld keinen Werth lege. Ich bin überhaupt kein großer Freund der vielen Papieropera-- tionen, von welchen unser jetziges Jahrhundert so viele Beispiele gibt. Die Zukunft wird lehren, daß dieses System einmal eine sehr große Erschütterung erfahren wird, und ich glaube, es ist gut, wenn ein Staat sich davor hüte, so lange als irgend möglich. Ich ehre und achte die Verwaltung der Bank, die Regierung zollt ihr den größten Dank für die Ordnungsmäßigkeit, mit welcher dieses Institut verwaltet wird; die Negierung wird auch keine Gelegen heit vorübergehen lassen, ihr Beweise ihres Vertrauens zu geben. In dem vorliegenden Falle gestatten Sie der Negierung aber, fest bei der ausgesprochenen Meinung und Ansicht stehen zu bleiben, und auch auf den Antrag nicht einzugehen, welchen der Abg. v. d. Planitz gestellt hat, falls die geehrte Kammer sich dafür aus sprechen sollte. Am letzten Landtage ist der vorliegende Gegen stand schon zur Sprache gebracht und am jetzigen, der abfälligen Entschließung ungeachtet, wiederholt worden. Nehmen Sie heute den Antrag des Abg. v. d. Planitz an, so ist vorauszusehen, daß man am nächsten Landtage die Sache wieder aufnimmt und von Fünfkhalernoten auf 1 Lhlr. dergleichen anträgt. Es ist be merkt worden, daß, wenn die Bank auch mehr Papier ausgeben könne, noch immer keine Gefahr entstehen werde, weil sie durch die Bestimmung beschränkt sei, daß die Ausgabe von Noten die Baarbestände nur um A übersteigen dürfe. Ich gebe zu, daß in dieser Bestimmung einige Sicherheit liegt, noch mehr aber in den gewiß vorsichtigen Operationen, welche die Bank unternimmt. Indessen dürfen wir nicht vergessen, daß, wenn eine Crisis ein tritt, wo die ausgegebenen Banknoten realisirt werden sollen, die
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