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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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etwas unangenehm, in einem Falle eine Vergünstigung auszu sprechen, wo man ungewiß ist, ob nicht dadurch eine Ungleichheit in diesem Falle im Vergleich zu andern entsteht. Indessen als man dies zum Gegenstände einer allgemeinen Erörterung gemacht hat, ist das Urtheil aller befragten Behörden dahin ausgefallen, daß cs bedenklich wäre, eine allgemeine Abänderung des Gesetzes emtreten zu lassen. Da ist nichts Anderes übrig geblieben, als eine Ermächtigung für specielle Fälle zu crtheilen. Es kommt übrigens oft vor, daß von gesetzlichen Vorschriften, die an und für sich zweckmäßig sind, in einzelnen Fallen wegen örtlicher Schwierigkeiten abgegangen werden muß. Es werden sich eine Mengedergleichen Gesetze finden, wo dergleichen Bestimmungen von den Standen selbst genehmigt worden sind. Allerdings muß auf die Wünsche der Gemeinden Rücksicht genommen werden, es hängt aber auch von der Prüfung ab, ob ein erheblicher Grund dazu vorhanden ist oder nicht. Ist das der Fall, so wird dessen geeignete Berücksichtigung cinzutreten haben. Abg. Jani: Das, was der Abg. v. Thielau bemerkt hat, würde passen, wenn die vorliegende Sache eine Beschwerde wäre; sie ist es aber nicht, sondern eine Petition, und eine solche kann nach der zmherigen Praxis allerdings bei den Ständen eingereicht werden, ehe sie bei der Oberbehörde gewesen ist. Sccrctair v. Schröder: Ich will nur noch einen einz'gen Grund anfübren, der dafür sprechen würde, daß es den Gemein den gestartet ist, die gewünschte Einrichtung, wo sie besteht, bei- zrbehaltcn. Ich erinnere, daß nicht erst seit wenig Jahren die Erlaubmß gegeben worden ist, des Sonnabends die Schule aus zusetzen, sondern cs ist das eine Einrichtung, die schon seit viel leicht 30 Jahren besteht. In solchen Orten, in denen früher ein Vergleich mit dem Schullehrer abgeschlossen worden ist über den Betrag d.s Holzäquivalents, also des Betrages an Geld, das die Gemeinde gibt, damit der Lehrer für die Feuerung der Schul stube sorge, entstehen durch die neue Anordnung ebenfalls D'ffe- renzcn. Es ist ein großer Unterschied, ob der Lehrer für die Feuerung an 5 oder 6 Lagen sorgen soll, Mittwoch Nachmittags ist die Schulstube noch vom Vermittage her warm und es bedarf daher nur wenigen Holzes, um sie für den Nachmittag zu erwär men. Für den Sonnabend Vormittag bedarf der Lehrer aber schon einer größern Quantität Feuerungsmaterials. Zwischen den Lehrern und Gemeinden sind nun darüber Diffenzen entstan den. Die Letztem meinen, daß sie nicht mehr geben könnten, als früher, ob sie wohl einfthm, daß drs Holz nicht zureicht. Sie glauben also, daß man durch diese Einrichtung ihnen nur höhere Ausgaben ansinne. Präsident v. Haase: Es scheint die Debatte geschlossen zu sein; der Referent hat noch das Schlußwort. Referent Abg. Erchenbrecher: Die Gründe, welche die Petenten in ihrer Petition, nicht B-schwcrde, angeführt, schimen der Deputation zur ständischen Berorwortung nicht geeignet, weil dieselben sich mit ihrem Suchen an die vorgesetzte Behörde, welche erwägen kann und wird, ob Ausnahmen von der Regel zu machen seien, selbst wenden können und die Kammer nicht dazu da ist, um Gesuche und Wünsche vorzutragen und zu bevor worten, die gleichwohl sich nicht dazu eignen, außerdem sie gar sehr in Anspruch genommen, behelliget und beschäftiget werden würde! — Sie schienen der Deputation aber auch deshalb nicht haltbar, weil an Orten, wo keine Kirchenuhr vorhanden ist, oder das Schlagen derselben nicht gehört werden kann, gewiß andre Uhren, die richtig gehen, zu finden sind. Daß die Kirchenuhren gewöhnlich nicht richtig gehen sollen, kann nicht zugegeben wer den, und würde auch nur an dem Schullehrer, der sie zu stellen und zu besorgen hat, selbst liegen. F.rner, wenn der Lehrer einige Minuten vor dem Schlage der zur Entfernung der Kin der aus der Schule bestimmten Stunde die Schule schließt, so kann die neue Classe der Schüler emtreten und hat nicht nölhkg, zu warten und außen stehen zu bleiben. Weiter wird der Fall, daß viele Mütter, welche kleine Kinder haben, den Wochenmarkt besuchen, selten einrreten, und tritt er wirklich ein, so ist es Schul digkeit der Mütter, dafür zu sorgen, daß die kleinen Kinder unter Aufsicht gestellt sind und bleiben. Nächsidem können zur Aus besserung der Kleider und Fortschaffung des Geschuhtes zum Schuhmacher die freigclassenen Nachmittagsstunden (Mittwochs und Sonnabends) benutzt werden. Sodann soll die Cchulstube von dem Schullehrer nicht zu häuslichen Zwecken, zum Waschen und Backen, gebraucht werden, und geschieht es ja, so kann es des M ttwochs und Sonnabends zur Nachmittagszcit ebenfalls vorgenommen werden. Was endlich den angeregten, an sich nicht unwichtigen Grund wegen des Holzcrsparnisscs anlangt: so trifft solcher nicht die Schullehrer, sondern die Communen, und diese haben gegenwärtig nicht petirct. In der Ausführungs verordnung zu dem Gesetze über das Clementarschulwesen vom 6. Juli 183ä ist übrigens Z. 66 ausdrücklich die schulf.eie Zeit bestimmt, und so lange diese Verordnung neben dem ungezoge nen Gesetz gültige Kraft hat, dürste wohl schwerlich dagegen zu handeln, vielmehr diese Vorschrift festzuhalten sein. Indessen überlasse ich der geehrten Kammer, welchen Beschluß sie übet das vorgetragene Gutachten der Deputation zu fassen, für gut finden dürfte. Präsident v. Haase: Meine Herren, die Petition bezweckt eine Abänderung der Bestimmung, wonach die Schule Mittwochs und Sonnabends zu halben Tagen stattfinden soll. Es ist hier die Frage, ob diese Bestimmung aufzugeben und an deren Sülle die zu setzen sei, daß der Sonnabend von der Schule frei und diese dafür Mittwochs Nachmittags gihalten werden soll- Die De putation hat nun ihr Gutachten dahin gerichtet, daß die Petition, als zur ständischen B.vorwortung ungeeignet, zurückzuweisen, übrigens aber, als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, noch an die erste Kammer abzugeben sei. Tritt die Kammer dem Gutachten der Deputation bei? — Wird gegen 8 Stimmen angenommen. Präsident 0. Haase: Es steht noch ein Bericht aus der heutigen Tagesordnung über die Petition Schönherr's wegen der Jesuiten und Klöster in Sachsen; ich ersuche den H.rrn Re ferenten, den Abg. Wieland, den Vortrag zu geben. Referent Abg. Wieland: Der Bericht lautet: Der Vorsitzende der Communrepräscntanten zu Glauchau,
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